Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.11.2011 - Az.: 1 BvR 1145/11 Leitsatz: Berichte über Ausstellungen, die mit Abbildungen ausgestellter Kunstwerke illustriert sind, dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers in ein Online-Archiv eingestellt werden. Die Schrankenbestimmung des § 50 UrhG, nach welcher die Berichterstattung über Tagesereignisse in eingeschränktem Maße zulässig ist, greift bei Online-Archiven wegen ihrer dauerhaften Abrufmöglichkeit nicht. Die Auslegung des § 50 UrhG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Landgericht Koeln, Urteil v. 31.08.2011 - Az.: 28 O 362/10 Leitsatz: Ein Internet-Access-Provider, der seinen Kunden den Zugang zum Internet vermittelt, haftet nicht als Störer für die Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Er ist lediglich technischer Dienstleister, dem eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen in Form von Datenfiltern nicht zumutbar ist.
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 17.08.2011 - Az.: 4 W 40/11 Leitsatz: Wird ein Portalbetreiber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen seiner User abgemahnt, kann er seinerseits negative Feststellungsklage erheben, ohne vorher selbst abgemahnt zu haben. Eine Gegenabmahnung ist zur Vermeidung der Kostenfolge nicht erforderlich.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 10.08.2011 - Az.: 6 U 78/10 Leitsatz: Auch kurze Texte von Nachrichtenagenturen können urheberrechtlichen Schutz genießen. Auch wenn nicht zwingend eine prägnante und individuelle Sprache verwendet wird, so ist bereits die Auswahl des Themenschwerpunkts und die vielfältige Möglichkeit der Darstellung regelmäßig von Individualität geprägt.
Landgericht Koeln, Beschluss v. 29.07.2011 - Az.: 28 S 10/11 Leitsatz: Bei der rechtswidrigen Nutzung eines Fotos für die Bewerbung eines Produktes in einer privaten eBay-Auktion ist von einem einfach gelagerten Fall auszugehen. Dies hat die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- EUR zur Folge.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.06.2011 - Az.: I ZR 159/10 Leitsatz: Die Software der Automobil-Online-Börse "AUTOBINGOOO" verletzt nicht die Datenbankrechte von "autoscout24.de". Der einzelne Nutzer verwendet nur unwesentliche Teile der Datenbank, so dass die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt sind. Es ist zudem nicht von einem unlauteren Wettbewerbsverstoß auszugehen.
Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 07.06.2011 - Az.: 36a C 71/11 Leitsatz: Der Upload eines einzigen Musikstücks in eine P2P-Tauschbörse überschreitet das sogenannte "gewerbliche Ausmaß", so dass eine Deckelung der Abmahnkosten nicht in Betracht kommt. Der Streitwert von 6.000,- ist für einen derartigen Fall angemessen und ausreichend.
Landgericht Magdeburg, Urteil v. 11.05.2011 - Az.: 7 O 1337/10 Leitsatz: Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für den ungesicherten Donwload von Pornos über eine P2P-Tauschbörse. Er kann sich nicht damit herausreden, dass er nicht gewusst hat, wie die Verschlüsselung des Routers funktioniert.
Landgericht Stuttgart, Urteil v. 14.04.2011 - Az.: 17 O 513/10 Leitsatz: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach welcher die Weiterveräußerung von online erworbenen Hörbüchern untersagt wird, ist zulässig. Eine unangemessene Benachteiligung des Käufers liegt nicht vor.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 12.04.2011 - Az.: I-4 U 197/10 Leitsatz: Ein von einem Künstler geschaffener Brunnen genießt urheberrechtlichen Schutz. Wird die Umgebung baulich verändert, besteht die Gefahr, dass der Brunnen als Werk urheberrechtlich beeinträchtigt wird. Dies kann ein Gericht meist nicht anhand von Fotos entscheiden, sondern muss den Brunnen in Augenschein nehmen.
Landgericht Berlin, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 15 O 103/11 Leitsatz: Es reicht nicht aus, einen aufklärenden Hinweis, der eine bestimmte Werbeaussage wettbewerbskonform werden lässt, mittels eines Mouseover-Effekts auszugestalten. Es ist nämlich davon auszugehen, dass der durchschnittliche Besucher einer Webseite diesen Text gar nicht wahrnimmt.
Landgericht Berlin, Beschluss v. 03.03.2011 - Az.: 16 O 433/10 Leitsatz: 1. Der Anschlussinhaber eines WLANs ist für die urheberrechtswidrige Nutzung verantwortlich, wenn er das Netz nicht gegen den Zugriff Dritter in ausreichender Form gesichert hat.
2. Die Aussage des Anschlussinhabers, dass das Programm, welches für die Ermittlung der IP-Adresse und des Hash-Wertes verantwortlich ist, nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist solange unerheblich, bis aussagekräftige Nachweise hierfür vorgelegt werden.
Amtsgericht Sondershausen, Urteil v. 10.02.2011 - Az.: 3 C 524/10 Leitsatz: Für einen Foto-Anzeigenauftrag (= Fotoserie von fünf Aufnahmen, digitale Nachbearbeitung, Online-Veröffentlichung und Weitervermittlung von potentiell Interessierten) ist eine Summe von 439,- EUR rechtlich nicht zu bestanden. Der Tatbestand des Wuchers ist in keinem Fall erfüllt.
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.01.2011 - Az.: 15 U 130/10 Leitsatz: Ein Rechtsanwalt muss es akzeptieren, dass in einer Zeitung behauptet wird, dass der Jurist sich auf die Täterrecherche in Tauschbörsen spezialisiert hat. Dies gilt zumindest dann, wenn die beanstandeten Passagen in der Berichterstattung neutral gehalten sind.
Landgericht Koeln, Urteil v. 28.12.2010 - Az.: 28 O 402/10 Leitsatz: Der Diensteanbieter Blogspot.com kann für den rechtswidrigen Inhalt, den seine bloggenden Nutzer auf ihrer Webseite veröffentlichen, ab Kenntnis in Anspruch genommen werden. Er hat als derjenige, der den Blog zur Verfügung stellt, für dessen Inhalt zu haften, unabhängig davon, ob es sich um die Einträge Dritter handelt.
Landgericht Hamburg, Beschluss v. 22.12.2010 - Az.: 310 O 470/10 Leitsatz: 1. Der Inhaber eines Internet-Anschlusses haftet als Störer für die P2P-Urheberrechtsverletzungen, wenn er keine ausreichenden Sicherungsvorkehrungen getroffen hat, um im Haushalt lebende Familienmitglieder oder Dritte, die Zugriff auf den Computer haben, von diesen Rechtsverletzungen abzubringen.
2. Der Streitwert für die rechtswidrige Zugänglichmachung eines Films liegt bei 10.000,- EUR.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.10.2010 - Az.: I ZR 191/08 Leitsatz: Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag Links auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.
Landgericht Berlin, Beschluss v. 08.10.2010 - Az.: 16 O 458/10 Leitsatz: Eine Rechteeinrämung auf Basis der Creative Commons-Lizenz erfolgt nur dann, wenn der Nutzer sich an die vorgegebenen Bedingungen (z.B. die Nennung des Urhebers, Beifügung des Lizenztextes) hält. Andernfalls liegt eine unberechtigte Nutzung und somit ein Urheberrechtsverletzung vor.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 11.08.2010 - Az.: 308 O 171/10 Leitsatz: Wird einem Anschlussinhaber der Vorwurf gemacht, in P2P-Tauschbörsen unzulässiger Weise urheberrechtlich geschützte Dateien herunter geladen zu haben, so kann sich dieser mittels einer eidesstattlicher Versicherung entlasten. Zur Entlastung geeignet sind ebenfalls eidesstattliche Versicherungen der Familienmitglieder, auch wenn diese aufgrund der familiären Verhältnisse einen Grund haben könnten, zugunsten des Anschlussinhabers auszusagen.
Landgericht Koeln, Urteil v. 07.07.2010 - Az.: 28 O 721/09 Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes im Rahmen der Entscheidung über eine einstweiligen Verfügung kann zulässig sein und verletzt den Anwalt nicht in seinem Urheberrecht und Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
2. Voraussetzung für eine Persönlichkeitsverletzung ist, dass der Rechtsanwalt öffentlich bloß gestellt und eine Prangerwirkung erzielt wird.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.05.2010 - Az.: 324 O 690/09 Leitsatz: Die werbemäßige Nutzung eines Fotos, auf dem ein Hochzeitspaar bei seiner standesamtlichen Trauung zu sehen ist, ist unzulässig, sofern das Brautpaar seine Zustimmung nicht erteilt hat. Die Rechtsverletzung ist besonders schwerwiegend, wenn die Feierlichkeit extra in einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Rahmen stattfand.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 308 S 12/09 Leitsatz: Der Verkauf eines nicht autorisierten Live-Mitschnitts einer Musikband auf eBay stellt eine erhebliche Rechtsverletzung dar, so dass die Kappungsgrenze des § 97a Abs.2 UrhG von 100,- EUR für die Geltendmachung von Abmahnkosten nicht greift.
Kammergericht , Beschluss v. 28.04.2010 - Az.: 24 W 40/10 Leitsatz: Verpflichtet sich ein Schuldner durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu, zukünftig keine Stadtplan-Kartenausschnitte öffentlich zugänglich zu machen, ohne die erforderliche Einwilligung zu besitzen, verstößt er gegen diese Erklärung, wenn nach wie vor die abstrakte Möglichkeit des Internet-Abrufs besteht. Die Eingabe der genauen URL reicht hierfür aus, so dass die Vertragstrafe in solchen Fällen verwirkt ist.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 14.04.2010 - Az.: 6 U 46/09 Leitsatz: Eine Bildschirmoberfläche ist nicht als Computerprogramm geschützt. Sie kann aber urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn das Ausdrucksmittel der graphischen Gestaltung im Vordergrund steht.
Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.04.2010 - Az.: 57 C 15741/09 Leitsatz: Beruft sich ein Musik-Unternehmen in einem P2P-Filesharing-Fall auf die Inhaberschaft ausschließlicher Nutzungsrechte, so reicht die pauschale Behauptung nicht aus. Vielmehr muss die Rechteübertragung nachvollziehbar dargelegt werden.
Landgericht Bielefeld, Urteil v. 12.04.2010 - Az.: 4 O 293/06 Leitsatz: Verpflichtet sich eine Partei im Rahmen eines Vergleichs dazu, einen Copyrightvermerk auf seinen Waren zu verwenden, so muss er die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Zur Einhaltung der Verpflichtung reicht es daher nicht aus, wenn das Logo an einer unübersichtlichen und nicht gut zu erkennenden Stelle angebracht ist.
Landgericht Hamburg, Beschluss v. 09.03.2010 - Az.: 308 O 536/09 Leitsatz: 1. Der Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot, bestimmte Musikdateien online anzubieten, führt zu einem Ordnungsgeld iHv. 1.500,- EUR gegen die Rapidshare AG. Im Falle eines erstmaligen Verstoßes ist ein Ordnungsgeld in dieser Höhe angemessen, da davon auszugehen ist, dass Rapidshare sich zukünftig an die gerichtlichen Auflagen hält.
2. Der Rapidshare AG fällt ein Organisationsverschulden zur Last. Es reicht nicht aus, dass sie die Mitarbeiter ihrer "Abuse-Abteilung" anweist, alle neu eingestellten Inhalte Dritter auf die verbotenen Musikdateien zu überprüfen oder dass sie entsprechende Wortfilter beim Datei-Upload einsetzt. Im Urheberrecht gilt vielmehr ein verschärfter Sorgfaltsmaßstab.
Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 08.02.2010 - Az.: 6 W 13/10 Leitsatz: Die Einräumung von exklusiven Lizenzrechten führt nicht dazu, dass ein Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten zum öffentlichen Zugänglichmachen in P2P-Musiktauschbörsen seine Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen verliert. Er muss lediglich nachweisen, dass er ein schutzwürdiges Interesse verfolgt.
Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 27.01.2010 - Az.: 9 U 38/09 Leitsatz: Dem Mitarbeiter eines Unternehmens ist es untersagt, Hackersoftware auf seinen Dienst-Laptop herunterzuladen. Er verstößt damit gegen urheberrechtliche Bestimmungen des § 95a Abs.3 UrhG, was einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen kann.
Landgericht Mannheim, Urteil v. 11.12.2009 - Az.: 7 O 343/08 Leitsatz: Der Werbeslogan "Thalia verführt zum Lesen" ist urheberrechtlich nicht schutzfähig. Von einer Schutzfähigkeit von Reklameslogans ist immer dann auszugehen, wenn keine bloß durchschnittliche Formulierung vorliegt, sondern ein ausreichender Grad an Kreativität und Eigentümlichkeit zu erkennen ist.
Landgericht Leipzig, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 5 O 1508/08 Leitsatz: Das Vorhalten zweier urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet, die über eine Bildersuchmaschine auffindbar, allerdings nicht mit redaktionellen Inhalten verknüpft sind, löst nach Abschluss einer Vertragsstrafenregelung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR aus.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.08.2009 - Az.: 324 O 864/06 Leitsatz: Film- und Bildmaterial, das ohne Einwilligung des Betroffenen aufgenommen wurde, darf ausgestrahlt werden, wenn seinerseits rechtswidrige Zustände dokumentiert wurden, für die ein großes öffentliches Informationsinteresse besteht, welches das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen überwiegt.
Landgericht Koeln, Urteil v. 12.08.2009 - Az.: 28 O 396/09 Leitsatz: Die Sprachgestaltung von Webseiten ist urheberrechtlich geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe vorliegt. Dafür muss der Text eine individuelle Wortwahl und Gedankenführung aufweisen. Dies liegt bei einem Textabschnitt eines Disc Jockeys (DJ) vor, der seine eigenen Tätigkeit beschreibt und bewirbt.
Oberlandesgericht Frankfurt_a_M, Beschluss v. 11.08.2009 - Az.: 3 W 45/09 Leitsatz: Befürchtet ein Webseiten-Betreiber, dass der Zugang zu seiner Internetseite im Rahmen der gesetzlichen Maßnahmen gegen Kinderpornographie im Internet, möglicherweise gesperrt werden könne, muss er konkret darlegen, worauf sich seine Bedenken und eine Rechtsbeeinträchtigung stützen. Er kann daher im Eilverfahren nicht ohne weiteres die Untersagung der Intersperren vom betreffenden Internet-Service-Provider erwirken.
Amtsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 30 C 374/08 - 71 Leitsatz: Macht der Rechteinhaber der Marke "Ed Hardy" Urheberrechts- und Markenverletzungen gerichtlich geltend, muss er diese konkret beweisen. Die allgemeine Behauptung, es würden über eBay Fälschungen verkauft, reicht dafür nicht.
Landgericht Muenchen, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 7 O 13895/08 Leitsatz: Ansprüche wegen der rechtswidrigen Nutzung eines Online-Stadtplandienstes, die von einer österreichischen Webseite ausgeht, können in Deutschland geltend gemacht werden. Der Gerichtsstand bestimmt sich danach, wo die Internetseite bestimmungsgemäß abrufbar ist.
Landgericht Hamburg, Beschluss v. 15.07.2009 - Az.: 312 O 411/09 Leitsatz: Der Buy-Out-Vertrag des Heinrich-Bauer-Verlages enthält unwirksame Klauseln und ist rechtswidrig. Der Fotografenverband "freelens" ist aktivlegitimiert, um entsprechende Ansprüche durchzusetzen.
2. Eine Software, die Cheat-Bots für Computerspiele ermöglicht, ist verboten.
Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 36A C 164/09 Leitsatz: Die Veröffentlichung eines Demotapes von Dieter Bohlen auf dem Internetauftritt einer Zeitung verletzt nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Musikproduzenten. Das öffentliche Informationsinteresse, welches auch das Unterhaltungsinteresse schützt, hat Vorrang gegenüber den schutzwürdigen Belangen von Dieter Bohlen.
Landgericht Saarbruecken, Beschluss v. 02.07.2009 - Az.: 2 Qs 11/09 Leitsatz: Die Musikindustrie hat in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen P2P-Urheberrechtsverletzungen das Recht auf Akteneinsicht. Andernfalls würde der Urheberrechtsschutz ins Leere laufen.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.06.2009 - Az.: VI ZR 210/08 Leitsatz: Ein Domainverpächter haftet für die Rechtsverletzungen des Pächters auf der Webseite nur dann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt hat. Als Verpächter einer Domain ist es ihm aber nicht zuzumuten, die gesamte Webseite allgemein nach Rechtsverletzungen zu überprüfen. Nach Kenntniserlangung des Rechtsverstoßes ist es ihm aber zumutbar, den Inhalt sofort zu löschen.
Landgericht Muenchen, Urteil v. 25.06.2009 - Az.: 7 O 4139/08 Leitsatz: Das Online-Video-Portal "MyVideo.de" ist nicht verpflichtet, doppelte Lizenzgebühren zu zahlen. Denn im eingeräumten Nutzungsrecht zur Aufführung und Vorführung im Internet sei das Recht zur Vervielfältigung bereits mit enthalten.
Landgericht Bielefeld, Beschluss v. 10.06.2009 - Az.: 2 Qs 224/09 Leitsatz: Werden in einer P2P-Musiktauschbörse Dateien zum unberechtigten Download bereitgestellt und aufgrund dessen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt, so erhält der Rechtsanwalt zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche Akteneinsicht.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.06.2009 - Az.: 324 O 953/08 Leitsatz: Die Einwilligung für die Veröffentlichung eines Interviews und einem dafür zur Verfügung gestellten Portraitfoto umfasst nur die Nutzung für dieses Interview. Das Einverständnis bezieht sich nicht auf eine Werbebeilage bzw. gesponserte Beilage. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um den Pressesprecher eines Unternehmens handelt, der mit dem Sponsor der Werbebeilage nicht in Verbindung gebracht werden will.
2. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Programm zum Download auf den Server einer Fachhochschule gestellt und damit die freie Nutzung im Internet ermöglicht, muss zuvor sorgfältig geprüft werden, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.
2. Für die Berechnung des Schadensersatzes wird eine fiktive Lizenzgebühr zugrunde gelegt und aufgrund der MFM-Bildhonorartabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) vorgenommen. Die veranschlagten Sätze betragen 60,- EUR für eine eBay-Aktion.
3. Für die Nichtnennung als Fotograf kann der Urheber einen 100% Verletzerzuschlag verlangen.
2. Die den Nutzern eingeräumte Möglichkeit, Kapitel der digitalisierten Bücher auf USB-Sticks oder anderen Medien abzuspeichern und mit nach Hause zu nehmen, stellt dagegen einen Urheberrechtsverstoß dar.
Landgericht Koeln, Urteil v. 13.05.2009 - Az.: 28 O 889/08 Leitsatz: Ermöglichen Eltern ihren Kindern den Zugang zum Internet, so haften sie für die Rechtsverletzungen durch Filesharing als Mitstörer, wenn sie ihren Prüfungspflichten nicht nachkommen. Dazu gehört die Installierung einer Firewall und die Einrichtung eines Computer-Benutzerkontos mit beschränkten Zugangsrechten.
Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 12.05.2009 - Az.: 11 W 21/09 Leitsatz: Ein Internetprovider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen, die er nur im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten hat, an einen Rechteinhaber herauszugeben. Ein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch besteht nur, wenn es sich um Verkehrsdaten handelt.
Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 31 AR 232/09 Leitsatz: Wird infolge einer rechtswidrigen Nutzung von Online-Stadtplänen Schadensersatz geltend gemacht, ist auch das Gericht des Klägers örtlich zuständig (sogenannter fliegender Gerichtsstand). Dabei muss im Sachvortrag aber geltend gemacht werden, dass die Internetseite des Urheberrechts-Verletzers auch im Bezirk des Klägers bestimmungsgemäß abrufbar ist.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.04.2009 - Az.: I ZR 191/05 Leitsatz: 1. Der Ankauf einer Lizenz an einer Datenbank oder einer vollständigen Datenbank begründen noch keinen Datenbankschutz für den Käufer. Werden jedoch personelle oder technische Investitionen getätigt, um die erworbene Datenbank zu pflegen und zu aktualisieren, entsteht ein Datenbankherstellerrecht.
2. Es kann eine Verletzung dieses Datenbankherstellerrechts vorliegen, wenn eine Entnahme der aktualisierten Daten von einer CD-Rom auf eine Festplatte erfolgt. Auch eine indirekte Entnahme beeinträchtigt die Investitionen des Datenbankherstellers. Bereits eine einmalige Entnahme kann dabei ausreichend sein.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.04.2009 - Az.: 5 U 101/08 Leitsatz: Das urheberrechtliche Datenbankrecht von "autoscout24.de" wird nicht verletzt, wenn ein Nutzer über die Software "AUTOBINGOOO" die Online-Börse nach Angeboten durchsucht. Im Verhältnis zum Gesamtvolumen entnimmt der Nutzer nur einen geringen Teil der Daten, so dass kein wesentlicher Teil der Datenbank vervielfältigt wird.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 308 O 660/08 Leitsatz: Der Online-TV-Dienst Zattoo.de darf in Deutschland fünf Spielfilme nicht ausstrahlen, da die Weitersendung der zuvor im öffentlich-rechtlichen Programm gezeigten Filme nicht vom Recht der Kabelweitersendung erfasst ist. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben die ihnen eingeräumten Nutzungsrechte nicht wirksam übertragen können.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.03.2009 - Az.: I ZR 42/06 Leitsatz: Bei der Schadensberechnung im Urheberrecht kann ein eigenes Lizenz-Vergütungssystem zugrunde gelegt werden. Der Nutzungsberechtigte muss aber beweisen, dass er in der Vergangenheit tatsächlich Verträge zu den vom ihm geltend gemachten Konditionen abgeschlossen hat.
2. In ein Fußball-Internetportal (hier: "hartplatzhelden.de") dürfen ohne die Genehmigung des zuständigen Sportverbandes keine Aufnahmen von Amateurspielen eingestellt werden.
Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 12 O 5/09 Leitsatz: Ein Buchhändler, der ein bestelltes Buch mit rechtswidrigem Inhalt ausliefert, haftet nicht als Störer, wenn er sofort nach Kenntnis der Rechtsverletzung Maßnahmen ergreift, die künftige Verletzungen ausschließen. Der Einbau eines ISBN-Filters ist dafür eine geeignete Maßnahme.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.03.2009 - Az.: 308 O 645/08 Leitsatz: Stellt jemand im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung über den Werdegang einer Person dessen Lebenslauf auf die eigene Homepage, liegt kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.
Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 05.03.2009 - Az.: 6 U 221/08 Leitsatz: Das Vermitteln von Flugtickets im Wege des "Screen-Scraping" muss von einem anderen Internet-Unternehmen geduldet werden, da weder gegen den urheberrechtlichen Datenbankschutz noch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird.
Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 05.03.2009 - Az.: 1 BvR 127/09 Leitsatz: Die Schätzung der Lizenzgebühr für die unerlaubte Foto-Nutzung eines bekannten Fernsehstars (hier: Fernsehköchin Sarah Wiener) ist rechtmäßig, wenn die Richter die Schadenshöhe nicht willkürlich bemessen, sondern den Bekanntheitsgrad und den Sympathiewert als Anknüpfungspunkte verwenden.
Landgericht Berlin, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 27 O 558/08 Leitsatz: Die Veröffentlichung von Bildern des Schlagersängers Bata Illic ist rechtswidrig, wenn die Bilder in einem anderen Kontext aufgenommen wurden und sich die Einwilligung des Betroffenen auch nur auf diesen Kontext bezieht.
2. Routinemäßig erstellte Abmahnschreiben, denen immer der gleiche, rechtlich einfach gelagerte Sachverhalt zugrunde liegt, lösen lediglich eine 0,3-Geschäftgebühr aus.
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 19.02.2009 - Az.: 31 AR 38/09 Leitsatz: Die Klage eines Urhebers auf eine angemessene Vergütung kann gegen sämtliche Inhaber von Nutzungsrechten gemeinsam an einem Gerichtsstand erfolgen, auch wenn die Ansprüche auf unterschiedlichen Rechtsgründen beruhen.
2. Werden die Rechtsverletzungen trotz mehrerer gerichtlicher Entscheidungen wissentlich fortgeführt, muss diesem Umstand in der Höhe der Abmahnkosten Rechnung getragen werden.
Landgericht Muenchen, Urteil v. 11.02.2009 - Az.: 21 O 8276/08 Leitsatz: Das Urheberpersönlichkeitsrecht der Zeichnerin der Figur "Pumuckl" wird verletzt, wenn ihr Name nicht genannt wird. Es besteht dann ein Anspruch auf Schadensersatz. Darüber hinaus kann der Urheber Auskunft darüber verlangen, wie viel Umsatz bei der unzulässigen Verwendung erzielt wurde.
2. Der Abmahnende erhält seine anwaltlichen Kosten nicht erstattet, wenn er bereits zuvor zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen hat, da er gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt.
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 05.02.2009 - Az.: 239 C 282/08 Leitsatz: 1. Werden urheberrechtlich geschützte Kartenausschnitte eines Online-Stadtplandienstes verwendet, ohne dass dafür eine Lizenz gezahlt wird, muss wegen der widerrechtlichen Nutzung Schadensersatz gezahlt werden.
2. Behauptet der Verwender, dass die Kartenausschnitte unbegrenzt und ohne erkennbaren Urheber im Internet zur freien Verfügung stehen, muss er substantiiert darlegen, von welcher Internetseite er die Stadtplanausschnitte entnommen hat.
2. Für das unberechtigte Anbieten eines Musiktitels im Internet ist ein Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen. Die Höhe ist im Einzelfall danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als angemessen vereinbart hätten.
2. Nur wenn das Foto in die Menge hinein gemacht wird und die betroffene Person lediglich als Beiwerk fungiert, darf es ohne das Einverständnis des Abgebildeten im Internet veröffentlicht werden.
Landgericht Muenchen, Urteil v. 23.01.2009 - Az.: 21 O 13662/07 Leitsatz: Der Illustrator der Buchreihe "Die Wilden Fußballkerle" ist nicht Miturheber an den Büchern, da er zu dem gemeinsamen Werk keinen schöpferischen Beitrag geleistet hat. Liefert jemand nur Anregungen, die dem Urheber als Grundlage dienen, so stellt dies keinen schöpferischen Beitrag mit Werkeigenschaft dar.
Amtsgericht Bochum, Urteil v. 20.01.2009 - Az.: 65 C 403/08 Leitsatz: Eine Urheberrechtsverletzung bei Musikwiedergabe auf einer Hochzeitsfeier liegt nicht vor, wenn nur persönlich eingeladene Gäste erscheinen, welche naturgemäß eine Beziehung zu dem Brautpaar haben und der Personenkreis daher abgegrenzt ist.
Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 20.01.2009 - Az.: C-240/07 Leitsatz: 1. Art. 10 der Richtlinie 2006/116 der Europäischen Union ist dahingehend auszulegen, dass der urheberrechtliche Schutz von Musikwerken 50 Jahre ab der Aufzeichnung beträgt und für alle Musikwerke gilt, die am 1. Juli 1995 zumindest in einem EU-Mitgliedstaat urheberrechtlichen Schutz genossen.
2. Auch Werke, deren Urheber Drittstaatsangehörige (hier: USA) sind, profitieren von diesem Schutz.
Landgericht Hannover, Urteil v. 20.01.2009 - Az.: 62 c 69/08 Leitsatz: Die Vermummung einer links-gerichteten Demonstrantin auf einer Demonstration gegen Neonazis ist nicht strafbar, wenn dadurch verhindert werden soll, dass erneut Fotos von ihr gemacht werden, die von den Rechtsradikalen zwecks Diffamierung ins Internet gestellt werden.
Landgericht Muenchen, Urteil v. 14.01.2009 - Az.: 21 S 4032/08 Leitsatz: Grundsätzlich hat der Urheber das Privileg, dass für ihn die Rechtsinhaberschaft spricht, solange bis das Gegenteil bewiesen ist. Dieses Privileg der Beweiserleichterung ist nicht auf ins Internet gestellte Werke anzuwenden.
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 09.01.2009 - Az.: 6 U 86/08 Leitsatz: Ohne konkrete Anhaltspunkte kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Urheber eines Films in den 60er Jahren bei der Übertragung von Verwertungsrechten zur Kinoauswertung auch Rechte für die Verwertung im Rahmen bis dato unbekannter Nutzungsarten (hier: Videozweitauswertung) übertragen wollte.
Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 09.01.2009 - Az.: 6 W 3/09 Leitsatz: Die Durchsetzung eines urheberrechtlichen Besichtigungsanspruches gemäß § 101a UrhG im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes setzt besondere Dringlichkeit voraus. Der Antragsteller darf sich mit der Einbringung des Besichtigungsantrages nicht übermäßig Zeit lassen.
Landgericht Berlin, Urteil v. 08.01.2009 - Az.: 27 O 894/08 Leitsatz: Eine pauschale Unterlassungserklärung, Foto-Veröffentlichungen "wie geschehen" zu unterlassen und "kerngleiche" Verletzungshandlungen nicht mit einzuschließen, räumt die Gefahr einer Wiederholung nicht aus.
2. Ein Abmahner erhält seine anwaltlichen Kosten nicht erstattet, wenn er bereits zuvor zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen hat, da er gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt.
2. Bildagenturen unterliegen bei der Weitergabe von Bildern einem strengen Sorgfaltsmaßstab.
Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 23.12.2008 - Az.: 11 U 22/08 Leitsatz: 1. Der Betreiber eines Bildarchivs hat vor der Weitergabe von Fotos an die Presse zu prüfen, ob eine Einwilligung des Abgebildeten besteht oder es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelt, so dass die Person als relative Person der Zeitgeschichte abgebildet werden darf.
2. An der Veröffentlichung eines identifizierbaren Fotos eines Straftäters, der vor über 20 Jahren lebenslänglich verurteilt wurde, besteht ohne weiteren Anlass kein Informationsinteresse mehr, das das Persönlichkeitsrecht des Straftäters überwiegt.
3. In der Weitergabe von Fotos eines Bildarchivs an eine Presseredaktion liegt bereits eine Verbreitung, die eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Abgebildeten darstellen kann.
Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.12.2008 - Az.: 2a O 358/07 Leitsatz: Für die Geltendmachung eines markenrechtlichen Auskunftsanspruchs der Firma "Ed Hardy" über die Herkunft und den Vertrieb von widerrechtlich gekennzeichneten Waren ist es notwendig, dass die konkrete Verletzungshandlung angegeben wird.
Landgericht Berlin, Urteil v. 16.12.2008 - Az.: 16 S 9/08 Leitsatz: Ein Händler kann von einem Dritten keinen Schadensersatz verlangen, wenn dieser von ihm angefertigte Fotos in einem Internet-Forum veröffentlicht, um seine Begeisterung für die Produkte des Händlers auszudrücken, und damit eine Werbewirkung für den Händler eintritt. In einem solchen Fall liegt keine vermögenswerte Nutzung der Fotos vor.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 10.12.2008 - Az.: 5 U 224/06 Leitsatz: Der Betreiber eines Internet-Foto-Dienstes, der es Usern ermöglicht, Bilddateien hochzuladen und jedem Nutzer zur Verfügung zu stellen, begeht bei fehlender Rechtezusicherung eine Urheberrechtsverletzung. Die Verantwortlichkeit des Anbieters beschränkt sich deshalb nicht auf eine reine Störereigenschaft, er haftet vielmehr als Täter dieser Rechstverletzung.
2. Für das unberechtigte Anbieten eines Filmwerks im Internet ist ein Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen. Die Höhe ist im Einzelfall danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als angemessen vereinbart hätten.
2. Wurden die Nutzungsrechte von Hotelbewertungen an den Portalbetreiber übertragen, ist dieser nicht verpflichtet, rechtmäßige Einträge zu löschen.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.12.2008 - Az.: 308 O 19/08 Leitsatz: 1. Die Online-Bilddatenbank "aboutpixel.de" muss in ihren Rechteeinräumungs-Regeln klar festlegen, in welcher Form und an wen Rechte übertragen werden und welche Vergütung ein Urheber erhält. Unklare Bestimmungen sind unwirksam.
2. Erfolgt eine Übertragung von Nutzungsrechten ohne die Zustimmung des Urhebers, so ist dies rechtswidrig. Der Fotograf hat dann einen Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes.
Landgericht Muenchen, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 7 O 330/08 Leitsatz: 1. Der Inhaber einer Domain und der Admin-C haben dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Inhalte, wie z.B. das ungenehmigte Veröffentlichen von Online-Stadtplänen, unverzüglich gelöscht werden. Kommen sie einer solche Pflicht nicht nach, liegt darin ein mindestens fahrlässiges Verhalten, das eine Haftung als Täter auslöst.
2. Der Inhaber des Betriebes, der zu der Domain gehört, haftet für die unerlaubten Inhalte als Mittäter, wenn er die Internetseite billigt und im Impressum als Ansprechpartner mit Namen, Mobilfunknummer und Steuernummer eingetragen ist.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.12.2008 - Az.: 5 U 143/03 Leitsatz: Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch ist nur in dem Umfang begründet, der dem Betroffenen zur Berechnung des konkret entstandenen Schadensersatzes dient. Der Anspruch darf nicht dazu ausgenutzt werden, umfassende Informationen zu erhalten und den Geschäftsbetrieb eines konkurrierenden Unternehmens auszuforschen.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.12.2008 - Az.: 324 O 704/08 Leitsatz: Das Recht am eigenen Bild ist ein höchstpersönliches Gut. Die Unterlassungserklärung in Bezug auf die rechtswidrige Veröffentlichung eines Fotos muss immer gegenüber demjenigen abgegeben werden, der auf dem Foto abgebildet ist.
Landgericht Mannheim, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 7 O 65/08 Leitsatz: Liegt der Haupt-Nutzungszweck eines Gastronomiebetriebes im Tanzen, so ist er nach GEMA-Tarif als Diskothek einzustufen. Ob eine Diskothek vorliegt, hängt davon ab, ob das Nutzungskonzept und die baulichen Gegebenheiten dies erkennen lassen.
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: I-20 U 72/06 Leitsatz: 1. Der Urheber einer Software kann Schadensersatz an sich selbst nur geltend machen, wenn er beweisen kann, dass er alleiniger Urheber ist oder ihm die Nutzungsrechte aller Miturheber übertragen worden sind.
2. Ob eine Urheberrechtsverletzung an einer Software vorliegt, kann aufgrund der Komplexität der Materie auch durch Indizien nachgewiesen werden.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 310 S 1/08 Leitsatz: 1. Der zu Unrecht Abgemahnte (hier: P2P-Urheberrechtsverletzung) kann Ersatz der eigenen Anwaltskosten vom Abmahnenden allenfalls dann verlangen, wenn den Abmahnenden ein Übernahmeverschulden trifft, d.h. er erkennen konnte, dass die Abmahnung möglicherweise unberechtigt war.
2. In dem mittels einer Abmahnung erhobenen Vorwurf einer P2P-Urheberrechtsverletzung liegt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Empfängers der Abmahnung.
Landgericht Potsdam, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 1 O 175/08 Leitsatz: 1. Ein Eigentümer einer Parkanlage kann das Fotografieren auf seinem Grundstück zu gewerblichen Zwecken untersagen. Dennoch gefertigte Fotografien stellen Eigentumsrechtsverletzungen dar.
2. Ein Bildportal, welches Fotografien von Parkanlagen, die unter Betreten der jeweiligen Grundstücke gegen den Willen des Eigentümers gefertigt wurden, zum kostenpflichtigen Download anbietet, haftet als Störer für die Eigentumsrechtsverletzung.
3. Ein Bildportal, welches Fotografien der Allgemeinheit zum Download anbietet, kann sich nicht auf die Pressefreiheit berufen.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.11.2008 - Az.: I ZR 62/06 Leitsatz: Der Inhaber eines Kopierladens, der zwar eine Selbstbedienung durch seine Kunden ausschließt und seine Angestellten anweist, nur Kopien urheberrechtlich nicht geschützter Werke zu fertigen, hat trotzdem die nach dem Urheberrecht für das Betreiben von Fotokopiergeräten geschuldete Vergütung zu zahlen.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.11.2008 - Az.: I ZR 112/06 Leitsatz: 1. Bereits die Übernahme kleinster Tonfetzen aus einem fremden Tonträger (Tonträger-Sampling) verletzt die Rechte des Tonträgerherstellers aus dem Urheberrechtsgesetz.
2. Unter gewissen Voraussetzungen ist aber eine Übernahme von Sequenzen als freie Benutzung zulässig.
2. Für das unberechtigte Anbieten eines Filmwerks im Internet ist ein Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen. Die Höhe ist im Einzelfall danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als angemessen vereinbart hätten.
Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.11.2008 - Az.: 12 O 409/08 Leitsatz: Zahnmedizinische Abbildungen können urheberrechtlichen Schutz als Darstellungen wissenschaftlicher Art genießen, wenn sie über die einfache biologische Darstellung hinausgehen und z.B. methodisch-didaktische Interpretationen darstellen.
2. Vor Kenntnis treffen einen Buchhändler grundsätzlich keine Überwachungs- und Prüfpflichten, da dies
bei dem stetig anwachsenden Buchsortiment nicht zumutbar wäre.
2. Ein wesentlicher Eingriff liegt nur dann vor, wenn die Beschaffung oder Darstellung dieses Teils der Daten ganz erhebliche menschliche, technische oder finanzielle Investitionen erforderte.
Landgericht Muenchen, Urteil v. 12.11.2008 - Az.: 21 O 3262/08 Leitsatz: Eine Heiratsanzeige einer Partnervermittlungsfirma kann individuell-schöpferische Leistung darstellen und damit urheberrechtlichen Schutz genießen. Dabei müssen sich die Annoncen durch Wortwahl und Stil aus der Masse des Alltäglichen abheben.
2. Für die GEMA streitet die Vermutung, dass die abgespielte Musik aus ihrem Repertoire stammt. Diese Vermutung kann nur durch konkrete Beweise entkräftet werden.
Landgericht Muenchen, Urteil v. 29.10.2008 - Az.: 21 O 2496/07 Leitsatz: 1. Ein Lizenzvertrag, der zwischen einer Filmproduktionsgesellschaft und einem Filmverleihunternehmen geschlossen wird, kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn sich eine Partei massiv und wiederholt im Abrechnungs- und Zahlungsverzug befindet.
2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich der Kündigende möglicherweise selbst vertragswidrig verhält.
Landgericht Stuttgart, Urteil v. 28.10.2008 - Az.: 17 O 710/06 Leitsatz: 1. Eine Vertragsanpassung über die Höhe der Vergütung für Fotos ist ausgeschlossen, wenn zwischen den Parteien ein Tarifvertrag tatsächlich Anwendung findet. Besteht lediglich für Urheber und Vertragspartner ein Tarifvertrag, der aber zwischen den konkreten Parteien nicht angewendet wird, bleibt Raum für eine individuelle Anpassung der Vertragsbedingungen.
2. Angemessen ist die Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten, wenn sie dem entspricht, was üblicherweise und redlicherweise für die konkrete Nutzung zu leisten ist. Dies gilt auch dann, wenn die Branchenübung eine niedrigere Vergütung vorsieht.
Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.10.2008 - Az.: 1 Ss 486/07 Leitsatz: 1. Die Vermummung einer links-gerichteten Demonstrantin ist strafbar, auch wenn sie dadurch nur verhindern möchte, dass Rechtsradikale sie fotografieren und die Bilder dann zwecks Diffamierung ins Internet stellen.
2. Um sich vor vorbeiziehenden Rechtsradikalen unkenntlich zu machen, ist es ausreichend, die Hände vor das Gesicht zu halten oder dem Demonstrationszug den Rücken zu zukehren.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.10.2008 - Az.: I ZR 6/06 Leitsatz: Bei Urheberrechtsverletzungen kann für die Berechnung des Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie auf frühere Nutzungsvereinbarungen der Parteien nur dann Bezug genommen werden, wenn diese dem objektiven Wert der Nutzung entsprechen.
Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.09.2008 - Az.: 32 C 6293/08 Leitsatz: Ein Web-Design-Vertrag ist anfechtbar, wenn über die tatsächlich anfallenden Erstellungskosten arglistig getäuscht wird. Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn dem Kunden gegenüber behauptet wir, dass die Internetseite zu besonders günstigen Konditionen erstellt wird, da sie als Referenzseite dienen soll, sich jedoch später herausstellt, dass die üblicherweise verwendeten Vertragskonditionen zugrunde gelegt werden.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: 312 O 415/08 Leitsatz: Um eine Gefahr der Abschottung der Märkte zu vermeiden, muss der Verkäufer von "Ed Hardy"-Bekleidungsstücken von sich aus nicht seine Bezugsquellen nennen. Durch das exklusive Vertriebssystem ist ausnahmsweise der Markeninhaber des Kennzeichens "Ed Hardy" für Markenrechtsverletzungen beweispflichtig.
Landgericht Mannheim, Beschluss v. 25.08.2008 - Az.: 7 O 224/08 Leitsatz: 1. Der Inhaber eines räumlich eingeschränkten urheberrechtlichen Nutzungsrechts ist nicht befugt, einem Dritten Online-Nutzungsrechte für andere Länder durch Lizenzierung einzuräumen.
2. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten findet nicht statt.
Landgericht Koeln, Urteil v. 06.08.2008 - Az.: 28 O 786/04 Leitsatz: 1. Ist der Schadensersatzanspruch für eine unlizenzierte Benutzung von Filmausschnitten nach dem Urheberrecht verjährt, können dem Rechteinhaber dennoch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung zustehen.
2. Ein Filmzitat bedarf einer außen sichtbaren Kenntlichmachung.
Landgericht Berlin, Urteil v. 03.07.2008 - Az.: 27 O 83/08 Leitsatz: Ein Architekt darf auf seiner Internetseite Fotos der von ihm entworfenen Häuser abbilden. Dabei darf er die Straße nennen, nicht aber die Namen der Hauseigentümer.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.06.2008 - Az.: 4 U 25/08 Leitsatz: Wird aufgrund einer unberechtigten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ein Gewinn erzielt, so ist dieser herauszugeben, auch wenn dieser Gewinn nur mittelbar auf die Werbewirkung zurückzuführen ist.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 04.06.2008 - Az.: 308 O 114/08 Leitsatz: Ein Pressebild (hier: "Sprung in die Freiheit") darf als Vorlage für eine Kunst-Plastik verwendet werden, wenn es sich bei der geschaffenen Skulptur um ein neues Werk mit individueller schöpferischer Leistung handelt. Die Urheberrechte des Fotografen, der das Pressebild aufgenommen hat, werden dadurch nicht verletzt.
Amtsgericht Hannover, Urteil
v. 03.06.2008 - Az.: 439 C 2674/08 Leitsatz: 1. Ein 17jähriger muss aufgrund von Urheberrechtsverletzungen (hier: eBay-Foto-Klau) Schadensersatz leisten, wenn er nach seiner individuellen Entwicklung in der Lage ist, Verantwortung für die Folgen seines Tuns zu übernehmen. Er muss die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen, dass er über fremde Rechtsgüter nur verfügen darf, wenn ihm hierzu eine Erlaubnis erteilt worden ist.
2. Dem Urheber steht für die Verletzung seiner Rechte pro widerrechtlich verwendetem Bild bei eBay ein Schadensersatz i.H.v. 100,- EUR zu.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2008 - Az.: 3 U 108/98 Leitsatz: Liefert ein Vertragspartner dem Tonträgerhersteller entgegen der vertraglichen Verpflichtung nur GEMA-pflichtige Musik für Hörspiele, so hat der Tonträgerhersteller einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vertragspartner wegen der für die Komposition entstehenden GEMA-Gebühren.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 21.05.2008 - Az.: 5 U 75/07 Leitsatz: Werden Fotos, die für eine Zeitschrift hergestellt und vergütet wurden, später im Rahmen der Digitalisierung der Zeitschrift online zugänglich gemacht, stellt dies urheberrechtlich eine neue Nutzungsart dar. Lizenzrechtlich handelt es sich dagegen nur um einen Annex zu der bereits vergüteten Nutzung, so dass für die Online-Veröffentlichung ohne Einwilligung des Fotografen kein erneuter Vergütungsbetrag, sondern nur ein Erhöhungsbetrag zu zahlen ist.
2. Als Beweis des ersten Anscheins sind Metadaten eines Fotos nicht geeignet, da sie aufgrund ihrer Manipulierbarkeit keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Wahrheit der darin enthaltenen Informationen zulassen.
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.04.2008 - Az.: I-20 U 143/07 Leitsatz: 1. Vervielfältigt ein Verkäufer zur Werbung eines Buches eine oder mehrere Seiten des Werkes, so bedarf es keiner gesonderten Einwilligung des Fotografen, wenn der Verkauf des Werkes im Vordergrund steht und dies für den Kunden offensichtlich ist. Denn der Rechteinhaber kann sich aufgrund des Erschöpfungsgrundsatzes nicht auf seine Rechte berufen, wenn er das Produkt einmal willentlich in den Verkehr gebracht hat.
2. Wenn der Verkauf des Buches allerdings nicht im Vordergrund steht und der Inhalt lediglich zur Schaufensterdekoration für ein anderes Warensortiment benutzt wird, steht dem Urheber ein Unterlassungsanspruch zu.
Landgericht Koeln, Urteil v. 09.04.2008 - Az.: 28 O 690/07 Leitsatz: 1. Ein Model, dem uneingeschränkte Nutzungsrechte an Fotos, auf denen es abgebildet ist, zur nichtkommerziellen Nutzung sowie zur Eigenwerbung eingeräumt sind, darf das Foto nicht auf einer Escort-Service-Plattform einstellen und dem Betreiber Unterlizenzen einräumen.
2. Der Betreiber einer solchen Plattform haftet für Urheberrechtsverletzungen als Störer, weil er sich die Fotos zueigen macht, indem er sich eigene Nutzungsrechte übertragen lässt. Haftungsprivilegien für fremde Rechtsverstöße kann er nicht in Anspruch nehmen.
2. Die Rechtsverletzung und die damit verbundene Wiederholungsgefahr werden nicht dadurch beseitigt, dass der Link auf die urheberrechtswidrige Datei gelöscht wird. Vielmehr muss die Datei selbst vom Server gelöscht werden.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 242/07 Leitsatz: Eine KfZ-Versicherung ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers (hier: des Sachverständigen) nicht befugt, die ihr in Papierform übergebenen Fotos vom Unfallfahrzeug zu digitalisieren und ins Internet zu stellen.
Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.03.2008 - Az.: 12 O 416/06 Leitsatz: 1. Werden Bilder ohne die Einwilligung des Urhebers oder des Nutzungsberechtigten für Auktionen bei der Versteigerungsplattform eBay oder in Online-Shops verwendet, so hat der Schädiger die fiktiven Lizenzgebühren zu zahlen.
2. Die fehlende Nennung des Fotografen rechtfertigt einen Aufschlag in Höhe von 100%.
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 07.02.2008 - Az.: 29 U 3520/07 Leitsatz: Wird eine Software unbefugt im Wege des Application Service Providings (ASP) Geschäftspartnern zur Verfügung gestellt, liegt eine Urheberrechtsverletzung auch dann vor, wenn keine Daten übertragen wurden.
2. Dies ist dann der Fall, wenn das Webhosting-Unternehmen die Identitätsmerkmale seiner User nicht speichert und damit eine effektive Rechtsverfolgung nicht möglich ist.
Landgericht Berlin, Urteil v. 06.03.2007 - Az.: 27 O 1063/06 Leitsatz: Eine konkludente Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos einer öffentlichen Modenschau ist anzunehmen, wenn das Model vor Fotografenkameras posiert, ohne ausdrücklich eine Presseveröffentlichung der Bilder zu verbieten.
Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 27.11.2006 - Az.: 13 W 90/06 Leitsatz: Eine Widerrufsbelehrung kann - wenn sie z.B. Hervorhebungen oder Hinweise enthält - ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen. Die bloße Verlinkung der Belehrung durch einen Dritten stellt aber noch keine Urheberrechtsverletzung dar.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.04.2004 - Az.: I ZR 174/01 Leitsatz: Der Wille des Urhebers, dem Vertragspartner umfassende, über den unmittelbaren Vertragszweck hinausgehende Nutzungsrechte einzuräumen, kann sich aus einer Branchenübung nur dann ergeben, wenn sie Rückschlüsse auf einen entsprechenden objektivierten rechtsgeschäftlichen Erklärungswillen der Vertragsparteien erlaubt (im Anschluß an BGHZ 137, 387, 394; BGH GRUR 2000, 144, 146 – Comic-Übersetzungen I und II).
2. Die planmäßige und systematische Übernahme von Stellenanzeigen für eine bestimmte Berufsgruppe (hier: Journalisten) im Internet die ohne Erlaubnis dem als führend bekannter Stellenmarkt einer Tageszeitung entnommen sind, ist unter dem Gesichtspunkt der Übernahme eines schutzwürdigen Leistungsergebnisses von wettbewerblicher Eigenart als wettbewerbswidrig gem. § 1 UWG anzusehen.