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Einführung

Teil 1: Urteile thematisch

- Abmahnung
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- Arbeitsrecht & Internet
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- Datenschutz
- Direktmarketing
- Domain-Recht
- E-Mails
- Fernabsatzrecht
- Frames / Framing
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- Gewinnspiele
- Glücksspiele
- Haftung im Internet
- Hausrecht online
- Impressum
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- Preisangabe
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- R-Gespräche
- Software
- Sonstiges
- Spam
- Suchmaschinen
- Telekommunikation
- Telemedien
- ZKDSG / Pay-TV

Teil 2: Urteile nach Rechtsgebieten

- Markenrecht
- Online-Recht
- Presserecht
- Software-Recht
- Strafrecht
- TK-Recht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht



Urteile zur Telekommunikation


Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.03.2010 - Az.: 308 O 640/08
Leitsatz:
Die Deutsche Telekom haftet nicht für die rechtswidrigen Inhalte, die auf der Domain "d(...).am" begangen werden. Bei einem Access-Provider handelt es sich um einen neutralen technischen Anbieter, der nicht dazu verpflichtet werden kann, eine Sperrung des Internetzugangs vorzunehmen.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil v. 12.01.2010 - Az.: 14 C 1016/09
Leitsatz:
Bietet ein Mobilfunkdienst Nutzern die Möglichkeit an, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um die angebotenen Dienste zu nutzen und versendet nach der Anmeldung Bestätigungs-SMS, so stellt dies keine unerwünschte Werbung und damit keinen Wettbewerbsverstoß dar.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 31.03.2009 - Az.: 1 StR 76/09
Leitsatz:
E-Mails sind anderen Postsendungen gleichgestellt. Eine Sicherstellung von gespeicherten oder eingegangenen Mails beim Provider erfolgt daher nach den Grundsätzen einer Beschlagnahme von Postsendungen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.02.2009 - Az.: 4 U 190/08
Leitsatz:
Telefonwerbung gegenüber Unternehmen ohne deren mutmaßliche Einwilligung ist eine belästigende und damit unzulässige Werbung. Aus einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung kann nicht automatisch das mutmaßliche Einverständnis gefolgt werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.02.2009 - Az.: III ZR 179/08
Leitsatz:
Eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen benachteiligt den Telefonkunden nicht unangemessen, da er in dieser Zeit immer noch rechtzeitig Zugang zum Telefonfestnetz durch einen anderen Anbieter erlangen kann.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 02.01.2009 - Az.: 13 A 1194/08
Leitsatz:
Die Zuteilung einer Auskunftsrufnummer mit der Ziffernfolge 118xy kann widerrufen werden, wenn der Nummerninhaber die Nummer nicht innerhalb einer gesetzten Frist nutzt und rund um die Uhr erreichbar hält.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 16 O 134/08
Leitsatz:
Bietet ein Telekommunikationsanbieter einen Sonderpreis bereits seit über fünf Monaten an und bewirbt ihn nunmehr als "Jetzt zugreifen: Über 10% günstiger!" bzw. "nochmal über 10% günstiger", liegt hierin eine irreführende Werbung mit einem früheren Vergleichspreis.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.11.2008 - Az.: 3 StR 342/08
Leitsatz:
1. Ändern sich während eines Strafverfahrens die prozessualen Voraussetzungen, so ist für das weitere verfahren die neue Rechtslage maßgeblich.

2. Die zuvor gewonnen Zufallsfunde aus der Überwachung der Telekommunikation dürfen aufgrund der geänderten Anordnungsvoraussetzungen verwendet werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.11.2008 - Az.: I ZR 112/06
Leitsatz:
1. Bereits die Übernahme kleinster Tonfetzen aus einem fremden Tonträger (Tonträger-Sampling) verletzt die Rechte des Tonträgerherstellers aus dem Urheberrechtsgesetz.

2. Unter gewissen Voraussetzungen ist aber eine Übernahme von Sequenzen als freie Benutzung zulässig.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.11.2008 - Az.: I ZR 55/06
Leitsatz:
Die Bewerbung eines Prepaid-Handys einschließlich eines Startguthabens muss außer dem Paketpreis nicht die Tarife für die Nutzug der Karte enthalten.

Amtsgericht Papenburg, Urteil v. 30.10.2008 - Az.: 4 C 247/08
Leitsatz:
Muss ein Telekommunikationsunternehmen die Richtigkeit von erfassten Telefonverbindungen und daraus entstandenen Telefongebühren eines Festnetzanschlusses beweisen, so reicht die Vorlage eines „Technischen Prüfberichts“ nach § 45 i TKG hierfür nicht aus, wenn er nicht einen bestimmten Mindestinhalt hat.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 11.09.2008 - Az.: 6 U 197/07
Leitsatz:
Die Nutzung einer Servicenummer, die mit der Servicenummer eines Konkurrenten bis auf eine Ziffer übereinstimmt, stellt ein unlauteres Abfangen von Kunden dar, wenn Anrufer dieser Nummer nicht auf die Identität des Anbieters hingewiesen werden.

Landgericht Bonn, Beschluss v. 28.08.2008 - Az.: 6 S 154/08
Leitsatz:
Für den Zeugenbeweis besteht ein Verwertungsverbot, wenn während eines Telefongesprächs der Lautsprecher ohne Erlaubnis laut gestellt wird und Dritte das Gesprochene mithören können. Ist die Bewertung dieser Zeugenaussage unterblieben, besteht an der Rechtmäßigkeit der Beweisaufnahme jedoch kein Zweifel.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 315 O 360/08
Leitsatz:
Bewirbt ein Telekommunikationsunternehmen einen Tarif mit der Behauptung "Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" ist dies irreführend, wenn die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Volumen beschränkt wird.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 20.08.2008 - Az.: 315 O 354/08
Leitsatz:
1. Die Werbeaussage eines Telekommunikationsbieters "Die Hotline Ihres DSL-Anbieters kostet Geld? Dann sind Ihre Probleme ja ein prima Geschäft für ihn!" ist nicht zulässig, wenn der werbende Anbieter selbst eine eigene, kostenpflichtige Hotline betreibt.

2. Die Werbeaussage eines Telekommunikationsbieters "Wechseln Sie jetzt zu Deutschlands beliebtestem DSL-Anbieter" ist zulässig, wenn diese behauptete Spitzenstellung objektiv belegbar ist.

Amtsgericht Bonn, Urteil v. 16.08.2008 - Az.: 3 C 65/07
Leitsatz:
1. Der Inhaber eines Telefonanschlusses haftet für die Gespräche eines Familienmitgliedes, die von diesem Anschluss geführt werden. Daher hat er Vorkehrungen zu treffen, wenn er die Anwahl bestimmter Rufnummer unterbinden oder sperren lassen möchte.

2. Auskunftsdienste können jederzeit und ohne Einschränkung an andere Rufnummern weiterleiten. Dies gilt auch für die Weiterleitung zu Sex-Hotlines.

Landgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 30.07.2008 - Az.: 2-06 O 173/08
Leitsatz:
Die Werbung mit einer Telefon-Flatrate zum "Endlos telefonieren" ist irreführend und damit rechtswidrig, wenn ein Kunde aufgefordert wird, Telefongespräche zu reduzieren und/oder einen Tarifwechsel vorzunehmen, weil er übermäßig viel telefoniert hat.

Landgericht Berlin, Urteil v. 15.07.2008 - Az.: 15 O 618/07
Leitsatz:
1. Es spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass, wenn ein bestimmtes Unternehmen im Rahmen eines unerlaubten Werbeanrufs vom Anrufer benannt wird, es auch der tatsächlicher Veranlasser des Anrufs ist.

2. Alleine die theoretische Möglichkeit, dass ein Mitbewerber in Schädigungsabsicht den Namen des Unternehmens im Rahmen des Werbeanrufs benennt, ist außerordentlich unwahrscheinlich und reicht daher nicht aus, um den Anscheinsbeweis zu erschüttern. Es bedarf vielmehr konkreter Umstände des Einzelfalls, die einen anderen Geschehensablauf (z.B. den Anruf eines Mitbewerbers) plausibel und nicht mehr lebensfremd erscheinen lassen.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 11.06.2008 - Az.: 3-13 O 61/06
Leitsatz:
Verzögert ein Telekommunikations-Dienstleister die vertraglich geschuldete Umschaltung des Festnetzanschlusses pflichtwidrig, so ist er dem Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst das Gericht nach eigenem Ermessen.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 17.09.2007 - Az.: 2 AR 37/07
Leitsatz:
1.Der Erfüllungsort eines Mobilfunkdiensteanbieters im Sinne von § 269 BGB befindet sich an jedem Ort im Bereich seines Funknetzes.

2.Bei der Bestimmung des Erfüllungsortes des Kunden eines Mobilfunkdiensteanbieters im Sinne von § 269 BGB sind die Grundsätze der Rechtsprechung zum „gemeinsamen Erfüllungsort“ nicht anzuwenden.

3. a) Einem Verweisungsbeschluss ist wegen Vorliegens von Willkür ausnahmsweise die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO u. a. dann zu versagen, wenn das verweisende Gericht eine Zuständigkeitsnorm weder in den Gründen seines Verweisungsbeschlusses noch in dort in Bezug genommenen Teilen der gerichtlichen Verfahrensakte erörtert hat und diese Norm eindeutig seine Zuständigkeit begründet; ein vorsätzliches Außerachtlassen der Norm ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

b) Ist hiernach Willkür zu bejahen, gilt diese als geheilt, wenn die Verweisung im Einvernehmen beider Parteien erfolgte und die Zuständigkeitsfrage nicht erstmals durch das Gericht aufgeworfen wurde.



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