Kammergericht Berlin, Beschluss v. 28.12.2010 - Az.: 24 U 28/11 Leitsatz: Ein Sachverständigengutachten, welches sich mit dem Verkehrswert von Grundstücken befasst, kann urheberrechtlich geschützt sein. Auch ein derartig technischer bzw. wissenschaftlicher Text kann bei Vorliegen geistiger und individueller Gedankenführung die notwendige Schöpfungshöhe erreichen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 14.04.2010 - Az.: 6 U 46/09 Leitsatz: Eine Bildschirmoberfläche ist nicht als Computerprogramm geschützt. Sie kann aber urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn das Ausdrucksmittel der graphischen Gestaltung im Vordergrund steht.
2. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Programm zum Download auf den Server einer Fachhochschule gestellt und damit die freie Nutzung im Internet ermöglicht, muss zuvor sorgfältig geprüft werden, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.04.2009 - Az.: I ZR 191/05 Leitsatz: 1. Der Ankauf einer Lizenz an einer Datenbank oder einer vollständigen Datenbank begründen noch keinen Datenbankschutz für den Käufer. Werden jedoch personelle oder technische Investitionen getätigt, um die erworbene Datenbank zu pflegen und zu aktualisieren, entsteht ein Datenbankherstellerrecht.
2. Es kann eine Verletzung dieses Datenbankherstellerrechts vorliegen, wenn eine Entnahme der aktualisierten Daten von einer CD-Rom auf eine Festplatte erfolgt. Auch eine indirekte Entnahme beeinträchtigt die Investitionen des Datenbankherstellers. Bereits eine einmalige Entnahme kann dabei ausreichend sein.
Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.03.2009 - Az.: 25 W (pat) 28/07 Leitsatz: Die Bezeichnung "iFinder" ist für die Bereiche Computerprogramme, Software und EDV-Verarbeitung als Marke nicht eintragbar, da die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verbindet damit Produkte und Dienstleistungen, die für eine Sucheinrichtung im Internet bestimmt sind.
Landgericht Berlin, Urteil v. 11.12.2008 - Az.: 27 O 840/08 Leitsatz: Werden Unterlassungsansprüche wegen eines Erfahrungsberichts über eine Software in einer Zeitschrift erst zwei Jahre nach Veröffentlichung geltend gemacht, steht dem Anspruchsinhaber kein Anspruch auf Widerruf mehr zu.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.12.2008 - Az.: VI ZR 173/07 Leitsatz: Für die Bemessung des Schadenersatzes für die Zerstörung von Daten auf einem betrieblich genutzten Computer hat das Gericht eine Schätzung des Aufwandes für die Wiederherstellung bzw. des Wertes der Daten für den Betrieb vorzunehmen. Dabei kann auf den bisher tatsächlich getätigten Aufwand der Datenrekonstruktion Bezug genommen werden.
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: I-20 U 72/06 Leitsatz: 1. Der Urheber einer Software kann Schadensersatz an sich selbst nur geltend machen, wenn er beweisen kann, dass er alleiniger Urheber ist oder ihm die Nutzungsrechte aller Miturheber übertragen worden sind.
2. Ob eine Urheberrechtsverletzung an einer Software vorliegt, kann aufgrund der Komplexität der Materie auch durch Indizien nachgewiesen werden.
Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 17.09.2008 - Az.: 31 Ss 21/08 Leitsatz: Die Einziehung eines Computers, auf dem rechtswidrig aufgenommene Gespräche gespeichert sind, ist dann verhältnismäßig, wenn die tatsächliche Möglichkeit einer dauerhaften Datenlöschung von der Festplatte zu aufwendig und der damit verbundene finanzielle Aufwand zu groß ist.
Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.09.2008 - Az.: 32 C 6293/08 Leitsatz: Ein Web-Design-Vertrag ist anfechtbar, wenn über die tatsächlich anfallenden Erstellungskosten arglistig getäuscht wird. Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn dem Kunden gegenüber behauptet wir, dass die Internetseite zu besonders günstigen Konditionen erstellt wird, da sie als Referenzseite dienen soll, sich jedoch später herausstellt, dass die üblicherweise verwendeten Vertragskonditionen zugrunde gelegt werden.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 81/07 Leitsatz: 1. Ein Anbieter von PC-Spielen für Jugendliche ist verpflichtet, fortlaufend seine Produktpalette daraufhin zu überprüfen, ob die Spiele in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wurden. Wird eine Indizierung eines Spiels veröffentlicht, muss er das Spiel umgehend aus seinem Sortiment nehmen. Ein weiterer Verkauf ist jedenfalls 7 Tage nach Veröffentlichung wettbewerbswidrig.
2. Eine unwirksame salvatorische Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ebenfalls wettbewerbswidrig.
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 07.02.2008 - Az.: 29 U 3520/07 Leitsatz: Wird eine Software unbefugt im Wege des Application Service Providings (ASP) Geschäftspartnern zur Verfügung gestellt, liegt eine Urheberrechtsverletzung auch dann vor, wenn keine Daten übertragen wurden.