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Einführung

Teil 1: Urteile thematisch

- Abmahnung
- Affiliates / Merchants
- Arbeitsrecht & Internet
- Comics
- Datenschutz
- Direktmarketing
- Domain-Recht
- E-Mails
- Fernabsatzrecht
- Frames / Framing
- Games
- Gewinnspiele
- Glücksspiele
- Haftung im Internet
- Hausrecht online
- Impressum
- IP-Speicherung
- Jugendschutz
- Klingeltöne
- Links / Linkhaftung
- Mehrwertdienste
- Meta-Tags
- Mitstörerhaftung
- Mobile Commerce
- Podcast
- Preisangabe
- Premiums-SMS
- R-Gespräche
- Software
- Sonstiges
- Spam
- Suchmaschinen
- Telekommunikation
- Telemedien
- ZKDSG / Pay-TV

Teil 2: Urteile nach Rechtsgebieten

- Markenrecht
- Online-Recht
- Presserecht
- Software-Recht
- Strafrecht
- TK-Recht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht



Urteile zu Preisangabe-Pflichten


Landgericht Leipzig, Urteil v. 19.03.2010 - Az.: 02 HK O 1900/09
Leitsatz:
1. Das Internet-Reiseportal "fluege.de" handelt wettbewerbswidrig, wenn es im Laufe des Buchungsvorganges an keiner Stelle den Gesamt-Endpreis angibt, in dem die erhobene Serviceleistung inkludiert ist. Ein Hinweis auf die AGB reicht dafür nicht aus.

2. Darüber hinaus darf "fluege.de" nicht im Wege des Opt-Out-Verfahrens Zusatzkosten in Form einer Reiseversicherung in den Endpreis mit einberechnen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.06.2009 - Az.: 6 U 4/09
Leitsatz:
1. Die Werbeaussage "Ab 4,44% effe.p.a." eines Kreditunternehmens auf dessen Internetseite ist rechtmäßig, wenn auf die einschränkenden Bedingungen in klarer und verständlicher Form hingewiesen wird.

2. Die Werbung ist auch nicht irreführend, da das Wort "Ab" dem Internetnutzer zeigt, dass es verschiedene Kreditzinssätze gibt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 6 U 213/08
Leitsatz:
Ausländische Apotheken, die in Deutschland eine Filiale eröffnen und die Medikamente aus dem Ausland beziehen unterliegen nicht der Bindung an das deutsche Arzneimittelpreisrecht, solange die Qualität der Medikamente deutschen Sicherheitsstandards genügt.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 31.03.2009 - Az.: 11 U 2/09
Leitsatz:
Beinhaltet eine Werbeanzeige einschränkende Angaben über das beworbene Produkt, so muss der Verbraucher in einem leicht erkennbaren und gut leserlichen Hinweis darüber aufgeklärt werden. Wird ein unleserlicher Fußnotentext verwendet, wird gegen das Verbot der irreführenden Werbung verstoßen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 163/06
Leitsatz:
Wird ein Produkt im Internet beworben, muss der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben werden, ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. Der Verbraucher muss beide Preise auf einen Blick wahrnehmen können.

Landgericht Bochum, Urteil v. 12.02.2009 - Az.: 12 O 12/09
Leitsatz:
Ein eBay-Angebot ist wettbewerbswidrig, wenn mit Selbstverständlichkeiten geworben wird und die Versandkosten für den Ausland-Versand nicht angegeben werden, obwohl eine europaweite Lieferung angeboten wird.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 18.12.2008 - Az.: I ZB 32/06
Leitsatz:
Verstößt ein Werbender innerhalb von vier Monaten zweimal gegen das Gebot, Werbung mit unzutreffenden unverbindlichen Preisempfehlungen zu unterlassen, liegen zwei Verstöße vor, die mit Ordnungsgeld sanktioniert werden können.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 16 O 134/08
Leitsatz:
Bietet ein Telekommunikationsanbieter einen Sonderpreis bereits seit über fünf Monaten an und bewirbt ihn nunmehr als "Jetzt zugreifen: Über 10% günstiger!" bzw. "nochmal über 10% günstiger", liegt hierin eine irreführende Werbung mit einem früheren Vergleichspreis.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 6 U 132/08
Leitsatz:
Die Werbung für ein Handy ist wettbewerbsrechtlich irreführend, wenn nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass das Mobiltelefon nur bei Abschluss eines bestimmten Telefonkartenvertrages erworben werden kann.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 19.11.2008 - Az.: 6 U 1/08
Leitsatz:
Ein Fitness-Studio muss bei der Werbung für eine Mitgliedschaft angeben, dass in dem beworbenen Angebot die Benutzung der Duschen nicht enthalten ist, sondern zusätzliche Entgelte dafür anfallen. Fehlt dieser Hinweis, ist die Werbung irreführend und begründet einen Wettbewerbsverstoß.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.11.2008 - Az.: I ZR 55/06
Leitsatz:
Die Bewerbung eines Prepaid-Handys einschließlich eines Startguthabens muss außer dem Paketpreis nicht die Tarife für die Nutzug der Karte enthalten.

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 29.08.2008 - Az.: 2 U 48/08
Leitsatz:
Im Endpreis eines Kfz- Angebotes im Internet müssen die Überführungskosten enthalten sein.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 01.07.2008 - Az.: 6 U 142/07
Leitsatz:
Wird für ein Produkt mit Rabatten und zinsfreien Krediten geworben, die mit einer Sternchen-Erläuterung versehen sind, dann muss dem Verbraucher die Bedingung dieser Inanspruchnahme erklärt werden. Wenn der Sternchen-Hinweis eine erhebliche Größe aufweist und die Werbung blickfangmäßig geschieht, muss die Erläuterung nicht auf derselben Seite stattfinden.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 06.03.2008 - Az.: 6 U 85/07
Leitsatz:
Der Verstoß gegen die preisangabenrechtliche (§ 1 II Nr. 1 PAngV) Verpflichtung, bei Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen auch anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten, stellt in der Regel keinen wesentlichen Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 3 UWG dar; etwas anderes gilt jedoch bei einer unzureichenden Information über die Liefer- und Versandkosten (§ 1 II Nr. 2 PAngV).

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 17.01.2008 - Az.: 2 U 12/07
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.10.2007 - Az.: I ZR 143/04
Leitsatz:
1. Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, Artikel des Sortiments ohne den eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren Hinweis darauf zu bewerben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen und ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile gelten, ist grundsätzlich unbestimmt, weil er ohne konkrete Bezeichnung einer zu verbietenden Verletzungsform lediglich auf die Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 6 PAngV Bezug nimmt.

2. Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht bereits dann verstoßen, wenn auf einer Internetseite neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt wird und nicht schon auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen. Den Verbrauchern ist bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen; sie gehen auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten. Es kann deshalb genügen, wenn die durch § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben jedenfalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite gemacht werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss.

Oberlandesgericht Hamburg_1, Urteil v. 14.02.2007 - Az.: 5 U 152/06
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 14.11.2006 - Az.: 5 W 254/06
Leitsatz:



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