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Online &  Recht
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Einführung

Teil 1: Urteile thematisch

- Abmahnung
- Affiliates / Merchants
- Arbeitsrecht & Internet
- Comics
- Datenschutz
- Direktmarketing
- Domain-Recht
- E-Mails
- Fernabsatzrecht
- Frames / Framing
- Games
- Gewinnspiele
- Glücksspiele
- Haftung im Internet
- Hausrecht online
- Impressum
- IP-Speicherung
- Jugendschutz
- Klingeltöne
- Links / Linkhaftung
- Mehrwertdienste
- Meta-Tags
- Mitstörerhaftung
- Mobile Commerce
- Podcast
- Preisangabe
- Premiums-SMS
- R-Gespräche
- Software
- Sonstiges
- Spam
- Suchmaschinen
- Telekommunikation
- Telemedien
- ZKDSG / Pay-TV

Teil 2: Urteile nach Rechtsgebieten

- Markenrecht
- Online-Recht
- Presserecht
- Software-Recht
- Strafrecht
- TK-Recht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht



Alle Urteile zum Online-Recht


Landgericht Koeln, Urteil v. 05.01.2012 - Az.: 31 O 491/11
Leitsatz:
Werbung mit Gütesiegeln (hier: "Gütesiegel der Touristik"), die ausschließlich auf Bewertungen von Kunden beruhen, sind wettbewerbswidrig, da sie für Verbraucher irreführend sind.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.12.2011 - Az.: 12 O 501/10
Leitsatz:
Von Vodafone verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen, wonach der Vertragspartner einen DSL-Anschluss auch mit geringerer Bandbreite als gewünscht akzeptieren muss, verstoßen gegen geltendes Recht.

Landgericht Saarbruecken, Urteil v. 16.12.2011 - Az.: 4 O 287/11
Leitsatz:
E-Mails, die mit einem Vertraulichkeitsvermerk (Disclaimer) versehen sind, dürfen nicht veröffentlicht werden.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 22.11.2011 - Az.: 6 W 256/11
Leitsatz:
Bei ungenehmigter Verwendung eines Lichtbildes auf der Internetplattfom eBay durch einen privat oder kleingewerblich Tätigen ist ein Regelstreitwert von 3.000,- EUR anzusetzen.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.11.2011 - Az.: 1 BvR 1145/11
Leitsatz:
Berichte über Ausstellungen, die mit Abbildungen ausgestellter Kunstwerke illustriert sind, dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers in ein Online-Archiv eingestellt werden. Die Schrankenbestimmung des § 50 UrhG, nach welcher die Berichterstattung über Tagesereignisse in eingeschränktem Maße zulässig ist, greift bei Online-Archiven wegen ihrer dauerhaften Abrufmöglichkeit nicht. Die Auslegung des § 50 UrhG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 22.09.2011 - Az.: 17 O 165/11
Leitsatz:
Die CreditPlus Bank darf in ihrer Online-Reklame für einen Sofortkredit nicht mit den Worten

"Sofortkredit ab 3,59 % effekt. Jahreszins"


werben. Die Bedingungen und die genaue Höhe des Zinssatzes müssen klar und in verständlicher Weise erläutert werden.

Landgericht Bonn, Urteil v. 19.09.2011 - Az.: 1 O 448/10
Leitsatz:
Die Online-Reklame des Telekommunikationsunternehmens Deutsche Telekom AG ist irreführend, wenn für einen DSL-Tarif mit folgenden Worten geworben wird

"Sie surfen rund um die Uhr zum Festpreis - ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung"


und dabei in Wahrheit ab einer gewissen Inanspruchnahme der Leistung die Datenmenge gedrosselt wird.

Landgericht Koeln, Urteil v. 31.08.2011 - Az.: 28 O 362/10
Leitsatz:
Ein Internet-Access-Provider, der seinen Kunden den Zugang zum Internet vermittelt, haftet nicht als Störer für die Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Er ist lediglich technischer Dienstleister, dem eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen in Form von Datenfiltern nicht zumutbar ist.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.08.2011 - Az.: 2a O 69/11
Leitsatz:
Auf der Webseite "Antispam.de" darf kritisch und unter namentlicher Nennung über die "Neue Branchenbuch AG" berichtet werden. Dabei darf auch der kennzeichenrechtlich geschützte Firmenname als Title-Tag verwendet werden, da keine kennzeichenmäßige Benutzung, sondern eine bloße Namensnennung vorliegt, die im Rahmen einer sachlichen Diskussion erfolgt.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 10.08.2011 - Az.: 6 U 78/10
Leitsatz:
Auch kurze Texte von Nachrichtenagenturen können urheberrechtlichen Schutz genießen. Auch wenn nicht zwingend eine prägnante und individuelle Sprache verwendet wird, so ist bereits die Auswahl des Themenschwerpunkts und die vielfältige Möglichkeit der Darstellung regelmäßig von Individualität geprägt.

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 04.08.2011 - Az.: 6 W 70/11
Leitsatz:
Um den Interessen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden, ist bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein Streitwert von 15.000,- EUR gerechtfertigt. Es besteht ein erhebliches Allgemeininteresse daran, dass der Kunde fehlerfrei über sein Widerrufsrecht informiert wird. Diese Rechtsprechung ist nicht übertragbar auf die Fälle der Mitbewerber, da hier nur mittelbare Interessen der Konkurrenten betroffen sind.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 29.07.2011 - Az.: 28 S 10/11
Leitsatz:
Bei der rechtswidrigen Nutzung eines Fotos für die Bewerbung eines Produktes in einer privaten eBay-Auktion ist von einem einfach gelagerten Fall auszugehen. Dies hat die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- EUR zur Folge.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 22.07.2011 - Az.: 5 W 161/11
Leitsatz:
Es ist von einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung auszugehen, wenn innerhalb von 19 Tagen 120 Abmahnungen ausgesprochen werden. In derartigen Fällen geht es dem Schuldner weniger um die Durchsetzung des fairen Wettbewerbs, sondern um die Generierung von Abmahnkosten.

Landgericht Darmstadt, Urteil v. 19.07.2011 - Az.: 16 O 287/10
Leitsatz:
Wird eine Gegenabmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes ausgesprochen, ist diese nicht rechtsmissbräuchlich, wenn tatsächlich Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht moniert und im Wege der Klage weiter verfolgt werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.06.2011 - Az.: I ZR 159/10
Leitsatz:
Die Software der Automobil-Online-Börse "AUTOBINGOOO" verletzt nicht die Datenbankrechte von "autoscout24.de". Der einzelne Nutzer verwendet nur unwesentliche Teile der Datenbank, so dass die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt sind. Es ist zudem nicht von einem unlauteren Wettbewerbsverstoß auszugehen.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 12.06.2011 - Az.: 27 O 335/11
Leitsatz:
Google haftet für die rechtswidrigen Äußerungen Dritter auf Blogspot.com /Blogger.com ab Kenntnis.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 07.06.2011 - Az.: 36a C 71/11
Leitsatz:
Der Upload eines einzigen Musikstücks in eine P2P-Tauschbörse überschreitet das sogenannte "gewerbliche Ausmaß", so dass eine Deckelung der Abmahnkosten nicht in Betracht kommt. Der Streitwert von 6.000,- ist für einen derartigen Fall angemessen und ausreichend.

Amtsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 06.06.2011 - Az.: 31 C 2577/10
Leitsatz:
Ein Verbraucher kann sich auf das Fernabsatzrecht berufen und einen Vertrag widerrufen, auch wenn er sich vorher persönlich im Ladengeschäft im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung eingefunden hat. Entscheidend für die Beurteilung ist vor allem, ob der Verbraucher sich vor Ort lediglich generell informiert und sich noch gar nicht endgültig binden möchte.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: I-4 U 35/11
Leitsatz:
Der Ausspruch einer einzigen Abmahnung stellt noch keinen Rechtsmissbrauch dar. Dies gilt auch dann, wenn ein Weinhändler selbst unverhältnismäßig teure Weine anbietet und den Wettbewerber wegen einer unzureichenden Widerrufsbelehrung abmahnt.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 23.05.2011 - Az.: 310 O 142/11
Leitsatz:
Ein Amazon-Händler, dem es ohne weiteres möglich ist zu erkennen, dass die von ihm verkaufte DVD offensichtlich nicht lizenzierte Konzertaufnahmen enthält, haftet für den Rechtsverstoß. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Rechtsverletzung nicht ohne weiteres erkennbar ist.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.05.2011 - Az.: I ZR 119/10
Leitsatz:
Es ist nicht von einer wettbewerbswidrigen Irreführung auszugehen, wenn ein Unternehmen für seine Produkte und für seinen Service mittels Google AdWords mit folgendem Slogan wirbt:

"Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden".


Dies gilt zumindest dann, wenn die erläuternden Einschränkungen unmittelbar auf der Webseite abrufbar sind und der Kunde mit ihnen aufgrund der alltäglichen Praxis - beispielsweise kein Versand an Sonn-und Feiertagen - rechnet.

Landgericht Magdeburg, Urteil v. 11.05.2011 - Az.: 7 O 1337/10
Leitsatz:
Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für den ungesicherten Donwload von Pornos über eine P2P-Tauschbörse. Er kann sich nicht damit herausreden, dass er nicht gewusst hat, wie die Verschlüsselung des Routers funktioniert.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.04.2011 - Az.: I ZR 133/09
Leitsatz:
Ein Unternehmen, welches mit einer Garantie wirbt, muss in der Werbung selbst nicht sämtliche Einzelheiten und alle wesentlichen Angaben der Garantie, erwähnen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Werbung lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 14.04.2011 - Az.: 17 O 513/10
Leitsatz:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach welcher die Weiterveräußerung von online erworbenen Hörbüchern untersagt wird, ist zulässig. Eine unangemessene Benachteiligung des Käufers liegt nicht vor.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 07.04.2011 - Az.: 2 U 170/10
Leitsatz:
Wirbt ein Unternehmen mit Testergebnisse, so müssen diese Hinweise deutlich zu lesen und leicht nachprüfbar sein. Ein unzureichender oder schlecht lesbarer Fundstellen-Nachweis ist wettbewerbswidrig.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 22.03.2011 - Az.: 17 HK O 5636/11
Leitsatz:
Unrichtige Angaben im Impressum des Google Places Profil stellen einen Wettbewerbsverstoß dar und können abgemahnt werden.

Duesseldorf Landgericht, Urteil v. 22.03.2011 - Az.: 3 KLs 1/11
Leitsatz:
1. DDoS-Attacken (distributed denial-of-service) sind strafrechtlich als Computersabotage nach § 303 b Abs.1 Nr.1, Abs.2 StGB einzuordnen.

2. Wer Firmen mit DDoS-Attacken droht, um im Gegenzug die Zahlung von Entgelten zu verlangen, begeht eine strafbare Erpressung.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 15 O 103/11
Leitsatz:
Es reicht nicht aus, einen aufklärenden Hinweis, der eine bestimmte Werbeaussage wettbewerbskonform werden lässt, mittels eines Mouseover-Effekts auszugestalten. Es ist nämlich davon auszugehen, dass der durchschnittliche Besucher einer Webseite diesen Text gar nicht wahrnimmt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 11.03.2011 - Az.: 308 O 16/11
Leitsatz:
Ein Online-Buchhändler haftet für Urheberrechtsverletzungen in den von ihm vertriebenen Büchern erst ab Kenntnis. Denn ein Buchhändler ist heutzutage lediglich als technischer Verbreiter anzusehen, der mit dem Inhalt des einzelnen Werkes nichts zu tun hat. Eine Vorab-Kontrolle sämtlicher Bücher ist ihm nicht zumutbar.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.03.2011 - Az.: 6 U 231/09
Leitsatz:
Bewirbt ein Online-Shop, der auch mehrere Verkaufsstätten vor Ort betreibt, seine Waren mit dem günstigsten Preis, so muss in allen Niederlassungen dieser Preis gelten. Ist dies nicht der Fall, wird der Verbraucher unzulässig in die Irre geführt.

Amtsgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 01.03.2011 - Az.: 31 C 3239/10 - 74
Leitsatz:
Die Nutzung einer fremden urheberrechtlich geschützten Grafik auf der eigenen Webseite stellt nicht zwingend einen einfach gelagerten Rechtsfall dar. Dies gilt vor allem dann wenn die Grafik auf einer geschäftlichen Internetseite verwendet wurde. Wird die Webseite für sich genommen zwar nicht geschäftlich genutzt, ist jedoch mit kommerziellen Internetseiten verlinkt, so ist diese Voraussetzung gegeben.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 23.02.2011 - Az.: 6 W 111/10
Leitsatz:
Es reicht nicht aus, einen aufklärenden Hinweis, der eine bestimmte Werbeaussage wettbewerbskonform werden lässt, mittels eines Mouseover-Effekts auszugestalten. Es ist nämlich davon auszugehen, dass der durchschnittliche Besucher einer Webseite diesen Text gar nicht wahrnimmt.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 22.02.2011 - Az.: 6 U 80/10
Leitsatz:
Die Nutzung folgender Klausel ist in fernabsatzrechtlichen Verträgen nicht zulässig:

"Der Käufer hat nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat."

Dem Verbraucher dürfen nur die regelmäßigen Kosten auferlegt werden und nicht beliebige Rücksendekosten auf ihn abgewälzt werden.

Amtsgericht Sondershausen, Urteil v. 10.02.2011 - Az.: 3 C 524/10
Leitsatz:
Für einen Foto-Anzeigenauftrag (= Fotoserie von fünf Aufnahmen, digitale Nachbearbeitung, Online-Veröffentlichung und Weitervermittlung von potentiell Interessierten) ist eine Summe von 439,- EUR rechtlich nicht zu bestanden. Der Tatbestand des Wuchers ist in keinem Fall erfüllt.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.02.2011 - Az.: 12 O 68/10
Leitsatz:
Für den unerlaubten Upload eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes in einem P2P-Netzwerk kann ein Schadensersatz von 300,- EUR pro Lied anfallen.

Amtsgericht Bonn, Urteil v. 08.02.2011 - Az.: 104 C 593/10
Leitsatz:
Ein Kind hat einen Anspruch darauf, dass ihm die Daten über seinen unbekannten Vater, von dem er nur die Handynummer hat, herausgegeben werden. Das Kind hat ein legitimes Interesse daran, seinen Vater aus Gründen der Identitätsfindung und unterhaltsrechtlichen Inanspruchnahme zu kontaktieren.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 03.02.2011 - Az.: I ZA 17/10
Leitsatz:
Ein Minderjähriger, der auf seiner Homepage auf urheberrechtswidrige Internetseiten verlinkt, haftet für die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung. Er ist verpflichtet, 7.000,- EUR Schadensersatz und mehr als 2.000,- EUR Abmahnkosten zu zahlen.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.02.2011 - Az.: 6 U 21/10
Leitsatz:
Die Domain "flugplatz-speyer.de" verletzt nicht das Unternehmenskennzeichen "Flugplatz-Speyer". Dem Begriff "Flugplatz Speyer" kommt von Haus aus keine Unterscheidungskraft zu und ist daher nicht als Hinweis auf eine Betreibergesellschaft zu sehen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 02.02.2011 - Az.: 1 (7) Ss 371/10-AK 99/10
Leitsatz:
Die Online-Veröffentlichung von Kinderbildern zum Thema "Jugendamt-Opfern" ist nicht zwingend strafbar. Auch wenn Minderjährige besonders schutzwürdig sind, kann die Verbreitung gerechtfertigt sein. Dies gilt vor allem dann, wenn das Kind aufgrund aktueller Geschehnisse zu einer relativen Person der Zeitgeschichte wird und die Abbildung keine Herabsetzung darstellt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.01.2011 - Az.: 15 U 130/10
Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt muss es akzeptieren, dass in einer Zeitung behauptet wird, dass der Jurist sich auf die Täterrecherche in Tauschbörsen spezialisiert hat. Dies gilt zumindest dann, wenn die beanstandeten Passagen in der Berichterstattung neutral gehalten sind.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.01.2011 - Az.: 327 O 779/10
Leitsatz:
Die AGB-Klausel eines Online-Lebensmittelhändlers „Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden.“ ist zulässig und stellt keine rechtswidrige Verkürzung des Widerrufsrechts dar. Der Kunde wird in der Formulierung keine Verpflichtung sehen, sondern lediglich eine unverbindliche Bitte.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 22.12.2010 - Az.: 310 O 470/10
Leitsatz:
1. Der Inhaber eines Internet-Anschlusses haftet als Störer für die P2P-Urheberrechtsverletzungen, wenn er keine ausreichenden Sicherungsvorkehrungen getroffen hat, um im Haushalt lebende Familienmitglieder oder Dritte, die Zugriff auf den Computer haben, von diesen Rechtsverletzungen abzubringen.

2. Der Streitwert für die rechtswidrige Zugänglichmachung eines Films liegt bei 10.000,- EUR.

Landgericht Koeln, Urteil v. 30.11.2010 - Az.: 18 O 150/10
Leitsatz:
Ein bei eBay geschlossener Kaufvertrag kann wirksam durch den Verkäufer angefochten werden, wenn die "Sofort-Kauf-Option ab 1,- EUR" nur versehentlich eingestellt und das angebotene Objekt tatsächlich für 1,- EUR verkauft wurde. Der Käufer hat dann keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.

Amtsgericht Erfurt, Urteil v. 30.11.2010 - Az.: 180 Js 26290/10 50 Ds
Leitsatz:
Das Veröffentlichen einer heimlich gefilmten Tat auf der Webseite "YouTube" stellt einen Strafmilderungsgrund dar. Durch das Video besteht die Gefahr, dass der Täter noch vor Urteilsverkündung in unzulässiger Weise an den Pranger gestellt wird.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 19.11.2010 - Az.: 6 U 73/10
Leitsatz:
Die Nutzung personenbezogener Daten ehemaliger Kunden, die zu einem anderen Stromanbieter gewechselt sind, ist unzulässig, wenn diese dazu genutzt werden, Werbeschreiben für eine Rückgewinnung zu versenden.

Landgericht Berlin, v. 02.11.2010 - Az.: 15 O 41/10
Leitsatz:
Die spanische Fluggesellschaft Iberia verhält sich rechtswidrig, wenn sie auf ihrer spanischen Internetseite, die auch in deutscher Sprache für deutsche Kunden abgerufen werden kann, ein E-Mail-Kontaktformular anbietet, welches nur dann genutzt werden kann, wenn der Kunde dem Kundenbindungsprogramm "Iberia Plus" beitritt. Es muss gewährleistet sein, dass alle Kunden jederzeit einfach und kostenfrei mit dem Diensteanbieter Kontakt aufnehmen können.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 08.10.2010 - Az.: 16 O 458/10
Leitsatz:
Eine Rechteeinrämung auf Basis der Creative Commons-Lizenz erfolgt nur dann, wenn der Nutzer sich an die vorgegebenen Bedingungen (z.B. die Nennung des Urhebers, Beifügung des Lizenztextes) hält. Andernfalls liegt eine unberechtigte Nutzung und somit ein Urheberrechtsverletzung vor.

Landgericht Bochum, Urteil v. 11.08.2010 - Az.: I-13 O 119/10
Leitsatz:
Platziert ein Rechtsanwalt einen deutlichen Hinweis auf seiner Homepage mit den Worten:

"Dies ist eine private Internetseite"

so deutet dies darauf hin, dass er diese Webseite ausschließlich privat nutzen und keine Verknüpfung mit seiner beruflichen Tätigkeit herstellen will. Dafür spricht auch der Umstand, dass er seinen Webseiten-Administrator in der Vergangenheit gebeten hat, alle beruflichen Inhalte vom Server zu entfernen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 07.07.2010 - Az.: 28 O 721/09
Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes im Rahmen der Entscheidung über eine einstweiligen Verfügung kann zulässig sein und verletzt den Anwalt nicht in seinem Urheberrecht und Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

2. Voraussetzung für eine Persönlichkeitsverletzung ist, dass der Rechtsanwalt öffentlich bloß gestellt und eine Prangerwirkung erzielt wird.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 09.06.2010 - Az.: 303 O 197/10
Leitsatz:
Die Grundsätze des fliegenden Gerichtsstandes sind dann nicht anwendbar, wenn ein isolierter Löschungsantrag einer Internetdomain wegen der Verletzung von Namensrechten begehrt wird. In derartigen Fällen ist eine örtliche Zuständigkeit nur am allgemeinen Gerichtsstand oder am Wohnsitz des Beklagten gegeben.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 31.05.2010 - Az.: 28 O 254/10
Leitsatz:
Ein bekannter Rechtsanwalt muss es hinnehmen, wenn in einer Online-Berichterstattung die von ihm geführten Gerichtsverfahren mit den Worten "5 Klatschen in einer Woche gegen den Berliner Querulator" und "Kommt der Berliner Creme de la Creme Anwalt zur Einsicht?" kommentiert werden. Es handelt sich dabei um überspitzte Formulierungen, die jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil v. 31.05.2010 - Az.: 12 Sa 875/09
Leitsatz:
Verwendet ein Mitarbeiter den Computer am Arbeitsplatz über Wochen fast ausschließlich dazu, private Mails zu beantworten und sich in Erotik-Chat-Rooms aufzuhalten, kann der Arbeitgeber auch gegenüber einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung aussprechen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nicht mehr nachkommt und massive Arbeitsrückstände auflaufen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.05.2010 - Az.: 324 O 690/09
Leitsatz:
Die werbemäßige Nutzung eines Fotos, auf dem ein Hochzeitspaar bei seiner standesamtlichen Trauung zu sehen ist, ist unzulässig, sofern das Brautpaar seine Zustimmung nicht erteilt hat. Die Rechtsverletzung ist besonders schwerwiegend, wenn die Feierlichkeit extra in einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Rahmen stattfand.

Landgericht Tuebingen, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 5 O 309/09
Leitsatz:
Ein Hotel begeht keinen Wettbewerbsverstoß, wenn es in seiner Internet-Reklame nicht angibt, wie groß der "Vorrat" an den angebotenen Doppelzimmern ist und dass es sich bei dem Zimmer möglicherweise um das letzte freie Zimmer in dem angebotenen Zeitraum handelt. Da dies bei der Kaufentscheidung eines Reisenden keine übergeordnete Rolle spielt, ist in dem fehlenden Hinweis auch keine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung zu sehen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 308 S 12/09
Leitsatz:
Der Verkauf eines nicht autorisierten Live-Mitschnitts einer Musikband auf eBay stellt eine erhebliche Rechtsverletzung dar, so dass die Kappungsgrenze des § 97a Abs.2 UrhG von 100,- EUR für die Geltendmachung von Abmahnkosten nicht greift.

Kammergericht , Beschluss v. 28.04.2010 - Az.: 24 W 40/10
Leitsatz:
Verpflichtet sich ein Schuldner durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu, zukünftig keine Stadtplan-Kartenausschnitte öffentlich zugänglich zu machen, ohne die erforderliche Einwilligung zu besitzen, verstößt er gegen diese Erklärung, wenn nach wie vor die abstrakte Möglichkeit des Internet-Abrufs besteht. Die Eingabe der genauen URL reicht hierfür aus, so dass die Vertragstrafe in solchen Fällen verwirkt ist.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 27.04.2010 - Az.: 6 W 43/10
Leitsatz:
Bei Kosmetika handelt es sich um Produkte, die grundsätzlich zur Rücksendung geeignet sind. Insofern ist die Klausel in den AGB von Fernabsatzverträgen, dass die Ware nur in unbenutztem Zustand rücknahmefähig ist, unwirksam.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 15.04.2010 - Az.: 6 U 49/09
Leitsatz:
Einem Verbraucher steht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zu, wenn er zwei Tickets für einfache Bahnfahrten im Rahmen einer Online-Versteigerung weit unter dem regulären Preis ersteigert. Genauso wenig ist von einer unangemessenen Benachteiligung auszugehen, wenn die Fahrkarte nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt, ohne dass der Fahrpreis erstattet wird.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 14.04.2010 - Az.: 6 U 46/09
Leitsatz:
Eine Bildschirmoberfläche ist nicht als Computerprogramm geschützt. Sie kann aber urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn das Ausdrucksmittel der graphischen Gestaltung im Vordergrund steht.

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.04.2010 - Az.: 57 C 15741/09
Leitsatz:
Beruft sich ein Musik-Unternehmen in einem P2P-Filesharing-Fall auf die Inhaberschaft ausschließlicher Nutzungsrechte, so reicht die pauschale Behauptung nicht aus. Vielmehr muss die Rechteübertragung nachvollziehbar dargelegt werden.

Landgericht Berlin, Urteil v. 13.04.2010 - Az.: 27 O 190/10
Leitsatz:
Ein Webseitenbetreiber, der auf seiner Internetpräsenz den RSS-Feed Dritter integriert, macht sich die Inhalte zu eigen. Er haftet daher als Mitstörer für rechtswidrige News, die über den RSS-Feed verbreitet werden.

Landgericht Bielefeld, Urteil v. 12.04.2010 - Az.: 4 O 293/06
Leitsatz:
Verpflichtet sich eine Partei im Rahmen eines Vergleichs dazu, einen Copyrightvermerk auf seinen Waren zu verwenden, so muss er die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Zur Einhaltung der Verpflichtung reicht es daher nicht aus, wenn das Logo an einer unübersichtlichen und nicht gut zu erkennenden Stelle angebracht ist.

Europaeischer_Gerichtshof , Beschluss v. 26.03.2010 - Az.: C-91/09
Leitsatz:
Ein Markeninhaber kann die Benutzung seiner Marke durch Dritte verbieten, wenn die herkunftsweisende Werbefunktion beeinträchtigt ist. Verwendet jemand Drittes die geschützte Marke als Keyword im Rahmen von Google-AdWords, ohne deutlich zu machen, von wem die beworbenen Dienstleistungen stammen, ist dies unzulässig.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 19.03.2010 - Az.: 6 U 180/09
Leitsatz:
RTL unterliegt im Streit um die Domain "www.dsds-news.de" und kann von der Privatperson, welche die Domain zuerst für sich anmeldete und bisher benutzte, nicht verlangen, auf sie zu verzichten. Allein das Kürzel DSDS ist nicht derartig bekannt, dass RTL ein überwiegendes Interesse an der weiteren Nutzung der Internetdomain hat.

Landgericht Leipzig, Urteil v. 19.03.2010 - Az.: 02 HK O 1900/09
Leitsatz:
1. Das Internet-Reiseportal "fluege.de" handelt wettbewerbswidrig, wenn es im Laufe des Buchungsvorganges an keiner Stelle den Gesamt-Endpreis angibt, in dem die erhobene Serviceleistung inkludiert ist. Ein Hinweis auf die AGB reicht dafür nicht aus.

2. Darüber hinaus darf "fluege.de" nicht im Wege des Opt-Out-Verfahrens Zusatzkosten in Form einer Reiseversicherung in den Endpreis mit einberechnen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 18.03.2010 - Az.: 4 U 177/09
Leitsatz:
Ein Händler kann sich nicht darauf berufen, auf einer Online-Auktionsplattform nur Privatverkäufe zu tätigen, wenn er in den "Gelben Seiten" als gewerblicher Händler eingetragen ist. Er ist daher verpflichtet, sein Online-Angebot mit einem ordnungsgemäßen Impressum zu versehen und die Kunden über das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht zu belehren.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.03.2010 - Az.: 308 O 640/08
Leitsatz:
Die Deutsche Telekom haftet nicht für die rechtswidrigen Inhalte, die auf der Domain "d(...).am" begangen werden. Bei einem Access-Provider handelt es sich um einen neutralen technischen Anbieter, der nicht dazu verpflichtet werden kann, eine Sperrung des Internetzugangs vorzunehmen.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 09.03.2010 - Az.: 308 O 536/09
Leitsatz:
1. Der Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot, bestimmte Musikdateien online anzubieten, führt zu einem Ordnungsgeld iHv. 1.500,- EUR gegen die Rapidshare AG. Im Falle eines erstmaligen Verstoßes ist ein Ordnungsgeld in dieser Höhe angemessen, da davon auszugehen ist, dass Rapidshare sich zukünftig an die gerichtlichen Auflagen hält.

2. Der Rapidshare AG fällt ein Organisationsverschulden zur Last. Es reicht nicht aus, dass sie die Mitarbeiter ihrer "Abuse-Abteilung" anweist, alle neu eingestellten Inhalte Dritter auf die verbotenen Musikdateien zu überprüfen oder dass sie entsprechende Wortfilter beim Datei-Upload einsetzt. Im Urheberrecht gilt vielmehr ein verschärfter Sorgfaltsmaßstab.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.03.2010 - Az.: VI ZR 23/09
Leitsatz:
1. Die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung des "bestimmungsgemäßen Abrufs" zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Online-Sachverhalten wird bei Persönlichkeitsverletzungen nicht weiter aufrecht erhalten. Bei marktbezogenen Delikten hingegen (wie z.B. Wettbewerbsverletzungen) ist der Grundsatz des "bestimmungsgemäßen Abrufs" weiter anwendbar.

2. Vielmehr sind deutsche Gerichte bei Persönlichkeitsverletzungen im Online-Bereich bereits dann zuständig, wenn die rechtsverletzenden Inhalte einen deutlichen Bezug zum nach Deutschland aufweisen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 7 U 70/09
Leitsatz:
Der Online-Blog-Anbieter Blogspot haftet für die rechtwidrigen Blog-Einträge seiner User, wenn er trotz Kenntnis des rechtswidrigen Inhalts keine oder nur unzureichende Bemühungen zur Entfernung aus dem Netz unternimmt.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 25.02.2010 - Az.: 6 U 237/08
Leitsatz:
Ein als "Online-Branchenbuch" bezeichnetes Adress-Sammelwerk führt den Verbraucher nicht in die Irre, wenn aus der Gestaltung und Bewerbung hervorgeht, dass es für sich nicht den Anspruch hat, vollständig zu sein.

Arbeitsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 24.02.2010 - Az.: 7 Ca 5872/09
Leitsatz:
Auch wenn ein Art Direktor kreativ arbeiten soll, so rechtfertigt dies nicht, dass er Hunderte von Pornos während der Arbeitszeit auf seinen Dienst-Computer herunterlädt. Auch die Position als Art Direktor stellt für ein solches Handeln keinen ausreichenden sachlichen Grund dar.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 09.02.2010 - Az.: 7 U 73/09
Leitsatz:
Wird ein Sportler wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Regelwerk des Deutschen Ruder-Verbandes online verwarnt, ist dies nicht rechtswidrig, wenn die Bestimmungen des Verbandes dies vorsehen. Allerdings ist die Online-Veröffentlichung dann nicht mehr durch das öffentliche Informationsinteresse gedeckt, wenn die Verwarnung mehr als 6 Monate lang abrufbar ist. Der Schutz der Anonymität des Sportlers überwiegt dann.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 08.02.2010 - Az.: 6 W 13/10
Leitsatz:
Die Einräumung von exklusiven Lizenzrechten führt nicht dazu, dass ein Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten zum öffentlichen Zugänglichmachen in P2P-Musiktauschbörsen seine Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen verliert. Er muss lediglich nachweisen, dass er ein schutzwürdiges Interesse verfolgt.

Amtsgericht Gelnhausen, Urteil v. 01.02.2010 - Az.: 52 C 898/09
Leitsatz:
1. Schließt eine Privatperson am Telefon einen Telekommunikationsvertrag und weigert sich im Nachhinein, die Gebühren zu zahlen, weil sie angeblich nicht über ihre Rechte belehrt worden ist, so darf der Tonbandmitschnitt über die Vertragsverhandlungen verwertet werden.

2. Selbst wenn eine Belehrung über das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht nicht erfolgt ist, so ist das Widerrufsrecht erloschen, wenn die angebotene Leistung in Anspruch genommen worden ist und die Dienstleistung somit selbst veranlasst wurde.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil v. 12.01.2010 - Az.: 14 C 1016/09
Leitsatz:
Bietet ein Mobilfunkdienst Nutzern die Möglichkeit an, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um die angebotenen Dienste zu nutzen und versendet nach der Anmeldung Bestätigungs-SMS, so stellt dies keine unerwünschte Werbung und damit keinen Wettbewerbsverstoß dar.

Landgericht Memmingen, Urteil v. 22.12.2009 - Az.: 1 HK O 1751/09
Leitsatz:
Die Übernahme von Unternehmensdaten in eine Internet-Datenbank und eine damit einhergehende Zusendung von Werbe-E-Mails ist nur zulässig, wenn der Adressat der E-Mail-Werbung im Vorfeld ausdrücklich eingewilligt hat. Andernfalls ist die Zusendung rechtswidrig.

Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil v. 17.12.2009 - Az.: 8 C 158/09
Leitsatz:
1. Eine sofortige Leistung, wie beispielsweise die Freigabe eines Telefonanschlusses, kann im Wege der einstweiligen Verfügung nur durchgesetzt werden, wenn ein Ausnahmefall vorliegt. Ein solcher kann bei existenzgefährdenden Nachteilen gegeben sein.

2. Wird der Telefonanschluss aufgrund fehlender Zahlungen gesperrt und wartet der Anschlussinhaber zunächst Monate, bevor er die Freigabe gerichtlich durchsetzen will, so liegt keine Eilbedürftigkeit mehr vor und der normale Klageweg muss beschritten werden.

Landgericht Mannheim, Urteil v. 11.12.2009 - Az.: 7 O 343/08
Leitsatz:
Der Werbeslogan "Thalia verführt zum Lesen" ist urheberrechtlich nicht schutzfähig. Von einer Schutzfähigkeit von Reklameslogans ist immer dann auszugehen, wenn keine bloß durchschnittliche Formulierung vorliegt, sondern ein ausreichender Grad an Kreativität und Eigentümlichkeit zu erkennen ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.11.2009 - Az.: 3 U 23/09
Leitsatz:
Die allgemeine Werbeaussage "5 Jahre Garantie" ohne nähre Konkretisierung in einem eBay-Angebot stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Es handelt sich um eine verbindliche Erklärung, die den Anforderungen über den Mindestinhalt des § 477 BGB genügen muss.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 24.11.2009 - Az.: StB 48/09 (a)
Leitsatz:
Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, ist die gesamte Beschlagnahme eines E-Mail-Postfachs eines Beschuldigten unverhältnismäßig. Grundsätzlich darf nur auf den Datenbestand zugegriffen werden, der für das Strafverfahren notwendig ist.

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 22.10.2009 - Az.: 2 W 92/09
Leitsatz:
Erweckt die Firmierung eines Energie-Versorgers in privater Hand bei einem Teil der angesprochenen Verkehrskreise eine Assoziation zu Stadtwerken, liegt hierin eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Irreführung.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 16.10.2009 - Az.: 15 T 7/09
Leitsatz:
Im Fall von Spam-E-Mails schließt der Unterlassungsanspruch nicht nur die tatsächlich beanstandete Rechtsverletzung mit ein, sondern auch im Kern gleichartige. Daher wird die Wiederholungsgefahr nicht bereits dann ausgeräumt, wenn die Unterlassungserklärung auf eine bestimmte E-Mail-Adresse beschränkt ist. Es bedarf vielmehr einer unbeschränkten und allgemein formulierten Unterlassungserklärung.

Amtsgericht Rendsburg, Beschluss v. 16.10.2009 - Az.: 3 C 218/07
Leitsatz:
1. Ein Unternehmen verstößt gegen seine im Urteil auferlegte Unterlassungsverpflichtung, wenn es erneut personenbezogene Daten nutzt, um unverlangte Werbe-E-Mails zu versenden.

2. Verstößt das Unternehmen mehrfach gegen das Unterlassungsverbot, so ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- EUR angemessen und verhältnismäßig.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 14.10.2009 - Az.: 21 O 22196/08
Leitsatz:
Bei Nintendo DS-Karten handelt es sich um technische Schutzmaßnahmen nach § 95 a UrhG. Diese technische Maßnahme dient dem Schutz der Werke und Leistungen der Rechtsinhaber.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 13.10.2009 - Az.: 31 T 14369/09
Leitsatz:
Eine Bestätigungs-E-Mail, in welcher der User aufgefordert wird, seine Anmeldung für das zugesandte Angebot (z.B. einen Newsletter) zu bestätigen, stellt keine unerlaubte E-Mail-Werbung dar. Vielmehr ist dieses Double-Opt-In-Verfahren gerade geeignet, einen Missbrauch durch Spamming zu verhindern.

Landgericht Leipzig, Urteil v. 07.10.2009 - Az.: 5 O 1508/08
Leitsatz:
Das Vorhalten zweier urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet, die über eine Bildersuchmaschine auffindbar, allerdings nicht mit redaktionellen Inhalten verknüpft sind, löst nach Abschluss einer Vertragsstrafenregelung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR aus.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.09.2009 - Az.: VIII ZR 7/09
Leitsatz:
Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.09.2009 - Az.: 324 O 400/09
Leitsatz:
Werden die Produkte eines Unternehmens, welches Elektrofahrräder verkauft, als "unterstes Niveau" bezeichnet, liegt hierin eine unzulässige Schmähkritik. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn keine Rechtfertigung für die pauschale Abwertung vorliegt.

Landgericht Berlin, Urteil v. 17.09.2009 - Az.: 27 O 530/09
Leitsatz:
1. Eine Rechtsanwaltskanzlei darf auf ihre Homepage die Schriftsätze der gegnerischen Anwälte stellen, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren stehen, wenn dadurch keine Betriebsinterna oder -geheimnisse veröffentlicht werden.

2. Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrt, kann von einer besonderen Dringlichkeit nicht mehr ausgegangen werden, wenn mit der Antragstellung drei Monate gewartet wird.

Landgericht Augsburg, Urteil v. 08.09.2009 - Az.: 2HK O 1630/09
Leitsatz:
1. Die Abbildung von Abschleppfahrzeugen, die nicht zu dem abbildenden Unternehmen gehören, stellt eine Irreführung über geschäftliche Angaben dar.

2. Ein privates Abschleppunternehmen darf nicht den Eindruck erwecken, polizeiliche Befugnisse wahrnehmen zu dürfen (hier: Nutzung der Domain "parkplatz-polizei.de").

3. Bei Angabe einer Servicedienstrufnummer (hier: 0900-5-) ist auf die zu erwartenden Verbindungskosten hinzuweisen.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 01.09.2009 - Az.: I-20 U 220/08
Leitsatz:
Es liegt kein Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung wegen nicht vorhandener Widerrufsbelehrung vor, wenn danach eine fehlerhafte Belehrung verwendet wird. Darin ist kein kerngleicher Verstoß zu sehen und die Vertragsstrafe ist nicht verwirkt.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 13.08.2009 - Az.: 4 U 71/09
Leitsatz:
Wirbt ein Händler für Druckerpatronen im Internet mit einer dreijährigen Garantie, ohne genaue Angaben zu den Garantiebedingungen zu machen, so handelt er irreführend und damit wettbewerbswidrig. Der Käufer muss bereits vor Abschluss des Vertrages darüber informiert werden, welche Einzelheiten in Bezug auf die Garantie gelten.

Landgericht Koeln, Urteil v. 12.08.2009 - Az.: 28 O 396/09
Leitsatz:
Die Sprachgestaltung von Webseiten ist urheberrechtlich geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe vorliegt. Dafür muss der Text eine individuelle Wortwahl und Gedankenführung aufweisen. Dies liegt bei einem Textabschnitt eines Disc Jockeys (DJ) vor, der seine eigenen Tätigkeit beschreibt und bewirbt.

Oberlandesgericht Frankfurt_a_M, Beschluss v. 11.08.2009 - Az.: 3 W 45/09
Leitsatz:
Befürchtet ein Webseiten-Betreiber, dass der Zugang zu seiner Internetseite im Rahmen der gesetzlichen Maßnahmen gegen Kinderpornographie im Internet, möglicherweise gesperrt werden könne, muss er konkret darlegen, worauf sich seine Bedenken und eine Rechtsbeeinträchtigung stützen. Er kann daher im Eilverfahren nicht ohne weiteres die Untersagung der Intersperren vom betreffenden Internet-Service-Provider erwirken.

Oberlandessgericht Muenchen, Beschluss v. 11.08.2009 - Az.: 6 U 3740/09
Leitsatz:
Wird eine Vielzahl von Abmahnungen nur ausgesprochen, um Rechtsverfolgungskosten entstehen zu lassen, handelt der Abmahnende rechtsmissbräuchlich. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn in einem Zeitraum von 18 Jahren rund 4.000 Abmahnungen ausgesprochen werden, in der jeweils die Begleichung der Abmahnkosten in Höhe von 650,- EUR bis 1.000,- EUR verlangt wird.

Amtsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 30 C 374/08 - 71
Leitsatz:
Macht der Rechteinhaber der Marke "Ed Hardy" Urheberrechts- und Markenverletzungen gerichtlich geltend, muss er diese konkret beweisen. Die allgemeine Behauptung, es würden über eBay Fälschungen verkauft, reicht dafür nicht.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 7 O 13895/08
Leitsatz:
Ansprüche wegen der rechtswidrigen Nutzung eines Online-Stadtplandienstes, die von einer österreichischen Webseite ausgeht, können in Deutschland geltend gemacht werden. Der Gerichtsstand bestimmt sich danach, wo die Internetseite bestimmungsgemäß abrufbar ist.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 24.07.2009 - Az.: 13 W 48/09
Leitsatz:
Der Empfänger eines Vertragsangebotes im geschäftlichen Verkehr muss in zumutbarer Weise Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nehmen können. Für dieses Formerfordernis reicht es nicht aus, dass die Bedingungen vor Vertragsabschluß nur auf der Internetseite des Verwenders einsehbar sind.

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 20.07.2009 - Az.: 2 W 41/09
Leitsatz:
Bei im Internet begangenen Verstößen ist der sogenannte fliegende Gerichtsstand gegeben. Begehungsort eines Wettbewerbsverstoßes kann daher jeder Ort sein, an dem die Information bestimmungsgemäß zur Kenntnis genommen wird.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.07.2009 - Az.: 27 W (pat) 56/09
Leitsatz:
Der Begriff „Uni-Recht“ wird im Zusammenhang mit Druckereierzeugnissen mit rechtsberatendem Inhalt bzw. Lehr- und Unterrichtsmitteln lediglich als beschreibende Sachangabe auf Universität und Recht verstanden. Der Zusammensetzung beider Bestandteile kommt keine eigenständige Unterscheidungskraft zu.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.07.2009 - Az.: 327 O 117/09
Leitsatz:
Der Inhaber der Internetdomain "wwwmoebel.de" verletzt weder in marken- noch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht die Rechte der Inhaber der Domains "möbel.de" und "moebel.de". Zwischen den Adressen liegt keine kennzeichenrechtlich relevante Verwechslung vor.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 15.07.2009 - Az.: 312 O 411/09
Leitsatz:
Der Buy-Out-Vertrag des Heinrich-Bauer-Verlages enthält unwirksame Klauseln und ist rechtswidrig. Der Fotografenverband "freelens" ist aktivlegitimiert, um entsprechende Ansprüche durchzusetzen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 14.07.2009 - Az.: 4 U 86/09
Leitsatz:
Der Fußballverein Schalke 04 darf Zweiterwerbern, die über eine Internetplattform Tickets gekauft haben, den Zutritt ins Stadion verwehren.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 14.07.2009 - Az.: 11 A 1514/04
Leitsatz:
Ein libyscher Asylantragsteller, der sich in einem nicht allgemein bekannten Weblog regimekritisch äußert, muss keine Verfolgung durch den libyschen Staat befürchten. Eine Verfolgungsgefahr besteht vor allem dann nicht, wenn die Internetseite im Ausland so gut wie gar nicht wahrgenommen wird und der Eintrag anonym erfolgte.

Oberlandesgericht Nuernberg, Beschluss v. 13.07.2009 - Az.: 3 U 525/09
Leitsatz:
Das Internetportal "praedikatsanwaelte.de" führt die Verbraucher in die Irre und ist damit wettbewerbswidrig. Die dort angegebenen Qualifikationen basieren zum Teil auf einer Selbstbewertung und sind nicht aufgrund objektiver Prüfung durch einen Dritten erlangt worden.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 308 O 332/09
Leitsatz:
1. Eine Software, die Funktionen ermöglicht, welche normalerweise nur gegen Bezahlung erhältlich sind, ist verboten.

2. Eine Software, die Cheat-Bots für Computerspiele ermöglicht, ist verboten.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 3 U 23/09
Leitsatz:
Die Werbung mit der Aussage "5 Jahre Garantie" dürfte nicht wettbewerbswidrig sein. Denn solange es sich lediglich um Werbe-Aussagen handelt, ist die Äußerung unverbindlich. Der nach § 477 BGB bestimmte Mindestinhalt einer Garantieerklärung findet wohl keine Anwendung.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 36A C 164/09
Leitsatz:
Die Veröffentlichung eines Demotapes von Dieter Bohlen auf dem Internetauftritt einer Zeitung verletzt nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Musikproduzenten. Das öffentliche Informationsinteresse, welches auch das Unterhaltungsinteresse schützt, hat Vorrang gegenüber den schutzwürdigen Belangen von Dieter Bohlen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 07.07.2009 - Az.: 4 U 28/09
Leitsatz:
Es handelt sich um keinen Abmahnungsmissbrauch, wenn eine Abmahnung als "Retourkutsche" oder "Denkzettel" ausgesprochen wird. Solange sachfremde Ziele nicht das alleinige Motiv eines Abmahnenden sind, kann nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten ausgegangen werden.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 03.07.2009 - Az.: 5 U 429/09
Leitsatz:
Die Durchführung eines wirksamen Kaufvertrages für einen Porsche zum Preis von 5,50 EUR bei eBay kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Verkäufer innerhalb kurzer Zeit alles getan hat, um das Angebot vorzeitig abzubrechen. Das Missverhältnis zwischen dem Verkaufspreis und dem Wert des Wagen benachteiligt den Verkäufer daher in unangemessener Weise.

Landgericht Saarbruecken, Beschluss v. 02.07.2009 - Az.: 2 Qs 11/09
Leitsatz:
Die Musikindustrie hat in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen P2P-Urheberrechtsverletzungen das Recht auf Akteneinsicht. Andernfalls würde der Urheberrechtsschutz ins Leere laufen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.06.2009 - Az.: VI ZR 210/08
Leitsatz:
Ein Domainverpächter haftet für die Rechtsverletzungen des Pächters auf der Webseite nur dann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt hat. Als Verpächter einer Domain ist es ihm aber nicht zuzumuten, die gesamte Webseite allgemein nach Rechtsverletzungen zu überprüfen. Nach Kenntniserlangung des Rechtsverstoßes ist es ihm aber zumutbar, den Inhalt sofort zu löschen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.06.2009 - Az.: 6 U 4/09
Leitsatz:
1. Die Werbeaussage "Ab 4,44% effe.p.a." eines Kreditunternehmens auf dessen Internetseite ist rechtmäßig, wenn auf die einschränkenden Bedingungen in klarer und verständlicher Form hingewiesen wird.

2. Die Werbung ist auch nicht irreführend, da das Wort "Ab" dem Internetnutzer zeigt, dass es verschiedene Kreditzinssätze gibt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 25.06.2009 - Az.: 7 O 4139/08
Leitsatz:
Das Online-Video-Portal "MyVideo.de" ist nicht verpflichtet, doppelte Lizenzgebühren zu zahlen. Denn im eingeräumten Nutzungsrecht zur Aufführung und Vorführung im Internet sei das Recht zur Vervielfältigung bereits mit enthalten.

Sozialgericht Hamburg, Urteil v. 24.06.2009 - Az.: S 2 KR 553/07
Leitsatz:
Die Hamburger Behörde für Kultur, Sport und Medien muss keine Künstlersozialabgabe zahlen, denn sie handelt aus Gründen der Kulturförderung. Sie nutzt die Künstler und deren Werke nicht als Vermarkter.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: Kart W 11/09
Leitsatz:
Beeinflusst ein Unternehmen das Auktionsergebnis bei eBay, so liegt darin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze von eBay. Die Internet-Auktionsplattform ist dann berechtigt, den User-Account auch fristlos zu sperren.

Landgericht Berlin, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 27 S 1/09
Leitsatz:
Eine Zeitung haftet für die rechtsverletzenden Äußerungen eines Dritten in einem Online-Interview als Verbreiter, wenn sie sich von den Aussagen nicht genügend distanziert, thematisch nicht auch unterschiedliche Richtungen verfolgt und keine Möglichkeit zur Stellungnahme gibt.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 4 U 51/09
Leitsatz:
Ein Anbieter darf beim Verkauf seiner Produkte über das Portal "wap.ebay.de" nicht auf die Widerrufsbelehrung verzichten und dies mit einem angeblichen Platzmangel begründen. Auch wenn die technischen Gegebenheiten die Erfüllung der Informationspflichten erschweren, gilt das Fernabsatzrecht in voller Gänze.

Landgericht Koeln, Urteil v. 10.06.2009 - Az.: 28 O 173/09
Leitsatz:
Der Betreiber eines Online-Video-Portals haftet ab Kenntnis für die rechtswidrigen Äußerungen in einem fremden, in seine Plattform eingebetteten Film ("embedded videos").

Landgericht Bielefeld, Beschluss v. 10.06.2009 - Az.: 2 Qs 224/09
Leitsatz:
Werden in einer P2P-Musiktauschbörse Dateien zum unberechtigten Download bereitgestellt und aufgrund dessen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt, so erhält der Rechtsanwalt zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche Akteneinsicht.

Landgericht Koeln, Urteil v. 10.06.2009 - Az.: 28 S 4/09
Leitsatz:
Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf Löschung einer negativen eBay-Bewertung, wenn es sich bei den Äußerungen zum Teil um wahre Tatsachen handelt und teilweise um Meinungen, die keine unzulässige Schmähkritik darstellen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 05.06.2009 - Az.: 6 U 223/08
Leitsatz:
Die Bewerbung von Free-Wireless-Zugängen, die es Usern ermöglicht fremde, bereits bestehende Flatrate-Internet-Zugänge kostenlos zu nutzen, sind geeignet das Absatzinteresse und Vertriebssystem regulärer Internetprovider zu schädigen und sind damit verboten.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2009 - Az.: 324 O 1002/08
Leitsatz:
Eine öffentliche Verwarnung wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Regelwerk des Deutschen Ruder-Verbandes ist nicht rechtswidrig, weil dies von der Einwilligung in die Bestimmungen des Verbandes umfasst ist. Die Einwilligung ist wirksam, weil die Mitgliedschaft im Bundeskader freiwillig ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 28.05.2009 - Az.: 3 U 191/08
Leitsatz:
Ein Online-Reisveranstalter darf die Inhalte der Ryanair-Webseite nicht im Wege des "Screen Scraping" benutzen.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 26.05.2009 - Az.: 30 C 2223/08-45
Leitsatz:
1. Im Fall eines EC-Karten-Diebstahls darf sich eine Bank nicht auf den Beweis des ersten Anscheins berufen, wenn sie ihren Kunden nicht die Möglichkeit gibt, diesen zu erschüttern, indem sie die eingezogenen EC-Karte vernichtet und sich weigert, die Videoaufnahmen des Täters herauszugeben.

2. Wird die gestohlene EC-Karte beim Geldautomaten abgewiesen, weil das Tageslimit erreicht wurde, trifft die Bank ein Mitverschulden, wenn sie es bei einer Barabhebung unterlässt, die Identität der Person zu überprüfen.

Landgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 20.05.2009 - Az.: 2-6 O 671/08
Leitsatz:
1. Die Richtlinien der DENIC sehen die Möglichkeit der Vergabe von Ein-Buchstaben-Domains nicht vor. Die Richtlinien stellen einen sachlichen Grund für eine Nicht-Vergabe von Second-Level-Domains mit nur einem Buchstaben dar.

2. Da von der DENIC nur 26 Ein-Buchstaben-Domains vergeben werden können, tritt ihr gemeinwohlorientiertes Interesse an der sinnvollen Zuordnung in den Vordergrund.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.05.2009 - Az.: I ZR 239/06
Leitsatz:
1. Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet eine Haftung auf Schadensersatz.

2. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Programm zum Download auf den Server einer Fachhochschule gestellt und damit die freie Nutzung im Internet ermöglicht, muss zuvor sorgfältig geprüft werden, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 20.05.2009 - Az.: I ZR 218/07
Leitsatz:
Auch das einmalige Zusenden einer Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Spam-Mails beeinträchtigen regelmäßig den Betriebsablauf des Unternehmens und sind mit zusätzlichem personellen sowie finanziellen Aufwand verbunden.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 19.05.2009 - Az.: 27 O 1207/08
Leitsatz:
Es liegt kein Verstoß gegen ein Unterlassungsverbot vor, wenn eine untersagte Äußerung im Rahmen einer lediglich dokumentierender Online-Berichterstattung erfolgt.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 19.05.2009 - Az.: 27 O 130/09
Leitsatz:
Es liegt kein Verstoß gegen ein Unterlassungsverbot vor, wenn eine untersagte Äußerung im Rahmen einer lediglich dokumentierender Online-Berichterstattung erfolgt.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 15.05.2009 - Az.: 6 U 37/08
Leitsatz:
1. Wird für einen mehrfachen Verkauf desselben Produktes innerhalb einer einheitlichen eBay-Auktion ein Foto urheberrechtswidrig verwendet, liegt nur eine einmalige Benutzung des Bildes vor.

2. Für die Berechnung des Schadensersatzes wird eine fiktive Lizenzgebühr zugrunde gelegt und aufgrund der MFM-Bildhonorartabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) vorgenommen. Die veranschlagten Sätze betragen 60,- EUR für eine eBay-Aktion.

3. Für die Nichtnennung als Fotograf kann der Urheber einen 100% Verletzerzuschlag verlangen.

Verwaltungsgericht Koeln, Urteil v. 14.05.2009 - Az.: 20 K 1861/08
Leitsatz:
Die Polizei darf im Rahmen der Vorschriften des Polizeigesetzes erkennungsdienstliche Maßnahmen vornehmen, wenn dies zur präventiven Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist. Insbesondere beim Internetbetrug ist die erkennungsdienstliche Maßnahme aufgrund der polizeilichen Generalklausel gerechtfertigt.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 13.05.2009 - Az.: 2-06 O 172/09
Leitsatz:
1. Eine Universitätsbibliothek darf Bücher aus ihrem Bestand digitalisieren und an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellen. Dort darf auch ein Ausdruck zugelassen werden.

2. Die den Nutzern eingeräumte Möglichkeit, Kapitel der digitalisierten Bücher auf USB-Sticks oder anderen Medien abzuspeichern und mit nach Hause zu nehmen, stellt dagegen einen Urheberrechtsverstoß dar.

Landgericht Koeln, Urteil v. 13.05.2009 - Az.: 28 O 889/08
Leitsatz:
Ermöglichen Eltern ihren Kindern den Zugang zum Internet, so haften sie für die Rechtsverletzungen durch Filesharing als Mitstörer, wenn sie ihren Prüfungspflichten nicht nachkommen. Dazu gehört die Installierung einer Firewall und die Einrichtung eines Computer-Benutzerkontos mit beschränkten Zugangsrechten.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 12.05.2009 - Az.: 11 W 15/09
Leitsatz:
Die Veräußerung von Microsoft-Echtheitszertifikaten an Zweiterwerber ist unzulässig. Diese Softwarelizenzen dürfen von dem Ersterwerber ohne Zustimmung von Microsoft nicht über eBay angeboten werden.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 12.05.2009 - Az.: 11 W 21/09
Leitsatz:
Ein Internetprovider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen, die er nur im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten hat, an einen Rechteinhaber herauszugeben. Ein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch besteht nur, wenn es sich um Verkehrsdaten handelt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.05.2009 - Az.: 312 O 74/09
Leitsatz:
Wirbt ein Online-Shop für Produkte, die er in einem angegeben Zeitraum liefern will, so muss er diese Lieferfristen auch erfüllen. Der Verbraucher erwartet aufgrund der Angaben die sofortige Verfügbarkeit der Ware.

Landgericht Koeln, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 81 O 220/08
Leitsatz:
1. Ein ungerechtfertigter Dispute-Eintrag bei der DENIC verletzt das Recht des Domain-Inhabers.

2. Der Inhaber der Domain "welle.de" verletzt nicht das Namensrecht der niedersächsischen Gemeinde Welle. Es besteht kein Löschungsanspruch der Gemeinde in Bezug auf die Internetadresse, da der Inhaber die prioritätsälteren Rechte hat und der Domain-Name aus einem Allgemeinbegriff besteht.

Landgericht Aachen, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 6 S 226/08
Leitsatz:
Es liegt keine Fortführung der ursprünglichen Firma vor, wenn der Nachfolger lediglich die bisherige Internetplattform für die Vorstellung und den Verkauf seiner Produkte nutzt.

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 31 AR 232/09
Leitsatz:
Wird infolge einer rechtswidrigen Nutzung von Online-Stadtplänen Schadensersatz geltend gemacht, ist auch das Gericht des Klägers örtlich zuständig (sogenannter fliegender Gerichtsstand). Dabei muss im Sachvortrag aber geltend gemacht werden, dass die Internetseite des Urheberrechts-Verletzers auch im Bezirk des Klägers bestimmungsgemäß abrufbar ist.

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 31 AR 232/09
Leitsatz:
Wird infolge einer rechtswidrigen Nutzung von Online-Stadtplänen Schadensersatz geltend gemacht, ist auch das Gericht des Klägers zuständig. Dabei muss im Sachvortrag aber geltend gemacht werden, dass die Internetseite des Urheberrechts-Verletzers auch im Bezirk des Klägers bestimmungsgemäß abrufbar ist.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 6 L 697/09
Leitsatz:
Der Zugang zur Premiere einer Opernaufführung kann einem Pressefotografen verwehrt werden, wenn dieser Aufnahmen von den Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen der Inszenierung anfertigen will. Auch wenn die Darsteller sich auf der Bühne selbst in die Öffentlichkeit begeben, verletzen die Fotos sie in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in ihrem Recht am eigenen Bild, da der nackte Körper zum intimsten Persönlichkeitsbereich gehört.

Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil v. 06.05.2009 - Az.: 2 K 112/09
Leitsatz:
Gemeinden sind zur politischen Neutralität verpflichtet. Die Internetseite einer Gemeinde darf daher keine politische Wertung enthalten.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.05.2009 - Az.: 29 W (pat) 96/07
Leitsatz:
Der Begriff "Doppel-Klick" ist als Marke für die Bereiche Druckerzeugnisse sowie Lehr- und Unterrichtsmittel mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher sieht darin keinen Herkunftsnachweis, sondern lediglich eine rein beschreibende Sachangabe.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.04.2009 - Az.: I ZR 191/05
Leitsatz:
1. Der Ankauf einer Lizenz an einer Datenbank oder einer vollständigen Datenbank begründen noch keinen Datenbankschutz für den Käufer. Werden jedoch personelle oder technische Investitionen getätigt, um die erworbene Datenbank zu pflegen und zu aktualisieren, entsteht ein Datenbankherstellerrecht.

2. Es kann eine Verletzung dieses Datenbankherstellerrechts vorliegen, wenn eine Entnahme der aktualisierten Daten von einer CD-Rom auf eine Festplatte erfolgt. Auch eine indirekte Entnahme beeinträchtigt die Investitionen des Datenbankherstellers. Bereits eine einmalige Entnahme kann dabei ausreichend sein.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 29.04.2009 - Az.: T-81/08
Leitsatz:
Die Bezeichnung "E-Ship" ist für die Bereiche Schifffahrt und Transport mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig. Der Verbraucher verbindet mit dem Begriff ein elektronisches Wasserfahrzeug, das online gebucht werden kann oder drahtlose Beförderungen anbietet.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 29.04.2009 - Az.: 12 B 491/09
Leitsatz:
Eine per E-Mail eingelegte Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss erfüllt nicht die vorgeschriebene Schriftform.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 28.04.2009 - Az.: 4 U 216/08
Leitsatz:
1. Rechtsmissbräuchlich sind Abmahnungen, bei denen nicht das wirtschaftliche und wettbewerbspolitische Interesse des Abmahners, sondern sachfremde Erwägungen, z.B. ein Gebührenerzielungsinteresse, im Mittelpunkt stehen.

2. Bei einer umfangreichen Abmahntätigkeit kann von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten auszugehen sein, wenn zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des eigenen Geschäftsbetriebes ein Missverhältnis besteht und/oder die Art und Weise der Verfolgung von Rechtsverstößen rechtsmissbräuchlich erscheint.

Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 28.04.2009 - Az.: 20 ZD 2/09
Leitsatz:
In die Rechte eines Beamten wird nicht unverhältnismäßig eingegriffen, wenn er auf dienstlichen Datenträgern pornografische Schriften speichert und daraufhin seine privaten Dateien (insb. E-Mails) durchsucht und beschlagnahmt werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 24.04.2009 - Az.: 324 O 810/08
Leitsatz:
Die Berichterstattung über einen ehemals gedopten Ringer ist persönlichkeitsrechtsverletzend, wenn der Verdacht erweckt wird, dass der Betroffene als Nationaltrainer des chinesischen Ringerkaders an der etwaigen Vergabe von Dopingmitteln an chinesischen Athleten mitgewirkt hat.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 24.04.2009 - Az.: 15 O 757/07
Leitsatz:
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann verschiedene Gründe haben und bedeutet nicht zwingend die Anerkenntnis des gegnerischen Anspruchs. Ein Motiv kann beispielsweise sein, dass keine Wiederholung beabsichtigt ist und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden soll.

Landgericht Stade, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 8 O 46/09
Leitsatz:
Liegt ein eklatantes Missverhältnis zwischen dem Umsatz eines eBay-Händlers und dessen Abmahntätigkeit wegen Wettbewerbsverstößen vor, sind die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich. Dann steht nur das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund und nicht die Überwachung des fairen Wettbewerbs.

Amtsgericht Kassel, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09
Leitsatz:
1. Wer sich auf eine Anfechtung wegen Irrtums beruft, muss den Irrtum grundsätzlich darlegen und beweisen.

2. Wenn sich aus den Gesamtumständen eines eBay-Angebots ergibt, dass der Verkäufer bei verständiger Würdigung des Sachverhalts den Kaufgegenstand (hier: neuwertiges iPhone ohne SIM-Lock) nicht zu den gewählten Konditionen (hier: Sofortkauf für 1,- EUR) angeboten hätte, dann reicht regelmäßig die Berufung auf den Irrtum aus.

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 21.04.2009 - Az.: 8 W 155/08
Leitsatz:
Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister in elektronischer Form kann nunmehr durch die Behörde selbst durch ein öffentliches elektronisches Dokument erfolgen.

Landgericht Essen, Urteil v. 20.04.2009 - Az.: 4 O 368/08
Leitsatz:
Die Zusendung von Werbe-Mails bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des E-Mail-Empfängers. Es ist nicht ausreichend, dass sich ein Unternehmen bei der Versendung des Single-Opt-In-Verfahrens bedient. Der Nachweis einer Einwilligung kann nur durch das Double-Opt-In-Verfahren erfolgen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.04.2009 - Az.: 5 U 101/08
Leitsatz:
Das urheberrechtliche Datenbankrecht von "autoscout24.de" wird nicht verletzt, wenn ein Nutzer über die Software "AUTOBINGOOO" die Online-Börse nach Angeboten durchsucht. Im Verhältnis zum Gesamtvolumen entnimmt der Nutzer nur einen geringen Teil der Daten, so dass kein wesentlicher Teil der Datenbank vervielfältigt wird.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 15.04.2009 - Az.: 9 O 1277/09
Leitsatz:
Ein ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi muss es dulden, dass im Internet unter Veröffentlichung des Bildes über ihn berichtet wird und er darüber hinaus namentlich genannt wird. Es handelt sich um ein historisch bedeutsames Ereignis, so dass das öffentliche Informationsinteresse überwiegt.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 3 U 251/08
Leitsatz:
Werden bei einem Privatkauf über die Internetauktions-Plattform eBay Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen, kann aus Angaben darüber, dass der Kaufgegenstand teilweise getestet worden sei, keine Bereitschaft des Verkäufers zur Übernahme einer Garantie geschlossen werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 5 U 126/08
Leitsatz:
1. Handelt es sich um eine Aussage im Internet, ist auch das LG Hamburg zuständig, wenn der sich Äußernde in Süddeutschland ansässig ist.

2. Für das zu verlangende Wettbewerbsverhältnis muss sich die Handlung zumindest auf den tatsächlichen oder potenziellen Kundenkreis des Mitbewerbers auswirken können.

3. Ein Studentenwerk, das auf seiner Homepage den Hinweis der Rechtsberatung für seine Studenten anbringt, kann sich auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes berufen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 308 O 660/08
Leitsatz:
Der Online-TV-Dienst Zattoo.de darf in Deutschland fünf Spielfilme nicht ausstrahlen, da die Weitersendung der zuvor im öffentlich-rechtlichen Programm gezeigten Filme nicht vom Recht der Kabelweitersendung erfasst ist. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben die ihnen eingeräumten Nutzungsrechte nicht wirksam übertragen können.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 07.04.2009 - Az.: 33 O 1936/08
Leitsatz:
Für die Einordnung als Unternehmer im juristischen Sinn reicht es bei einem eBay-Angebot aus, dass nicht alltägliche Waren bereits in geringem Umfang verkauft und gekauft werden. Sind die Waren vorrätig und werden Besichtigungstermine angeboten, spricht dies verstärkt für eine unternehmerische Tätigkeit.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 31.03.2009 - Az.: 21 O 5012/09
Leitsatz:
Schaltet ein Unternehmen Online-Werbung auf einer Internet-Plattform, die urheberrechtswidrige Inhalte öffentlich zugänglich macht, so haftet es nicht als Mitstörer.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 31.03.2009 - Az.: 1 StR 76/09
Leitsatz:
E-Mails sind anderen Postsendungen gleichgestellt. Eine Sicherstellung von gespeicherten oder eingegangenen Mails beim Provider erfolgt daher nach den Grundsätzen einer Beschlagnahme von Postsendungen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.03.2009 - Az.: 25 W (pat) 28/07
Leitsatz:
Die Bezeichnung "iFinder" ist für die Bereiche Computerprogramme, Software und EDV-Verarbeitung als Marke nicht eintragbar, da die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verbindet damit Produkte und Dienstleistungen, die für eine Sucheinrichtung im Internet bestimmt sind.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_M, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: 6 U 242/08
Leitsatz:
Die Werbung für ein im Internet unterhaltenes Branchenverzeichnis ist irreführend, wenn der unzutreffende Eindruck erweckt wird, dass die unterzeichnete Rücksendung des Formulars lediglich eine Aktualisierung der Adressdaten im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses darstellt. Eine wettbewerbswidrige Täuschung liegt auch dann vor, wenn die Werbung gezielt darauf angelegt ist, einen bestimmten, auch geringen Teil der Unternehmen in die Irre zu führen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: 2 Sa 776/08
Leitsatz:
Eine Verdachtskündigung ist auch dann gerechtfertigt, wenn auf dem Privat-Computer eines Polizisten gelöschte Dateien wieder herstellbar sind, deren Besitz die Verwirklichung eines Straftatbestandes darstellen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 4 U 211/08
Leitsatz:
Die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen im Internet ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein eklatantes Missverhältnis zwischen Abmahnungen und der Geschäftstätigkeit vorliegt. Besteht darüber hinaus zu dem abmahnenden Rechtsanwalt ein Verwandtschaftsverhältnis, ist das ein Indiz dafür, dass mit den Abmahnungen nur eine gewinnbringende Beschäftigung betrieben wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 7 U 94/08
Leitsatz:
1. Die Berichterstattung im Web, mit der unzutreffende Behauptungen über heimliche Liebesbeziehungen eines prominenten Adligen aufgestellt werden, verletzt das Persönlichkeitsrecht.

2. Bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung darf der Gesichtspunkt des Ausmaßes der Verbreitung nicht außer Betracht bleiben. 3.000,- EUR Schadensersatz sind angemessen, wenn es sich um eine österreichische Pressemitteilung handelt, die in Deutschland kaum zur Kenntnis genommen wird.

Landgericht Karlsruhe, Beschluss v. 23.03.2009 - Az.: Qs 45/09
Leitsatz:
Setzt der Betreiber einer Homepage einen Link auf andere Internetseiten, die wiederum mit rechtswidrigen Webseiten verlinkt sind, so kann dies eine strafrechtliche Durchsuchung begründen. Jeder einzelne Link kann kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte sein, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 19.03.2009 - Az.: 2 U 47/08
Leitsatz:
1. Veranstaltern von Sportereignissen steht das alleinige Vermarktungsrecht zu. Dies gilt auch für die Veröffentlichung von Filmaufzeichnungen im World Wide Web.

2. In ein Fußball-Internetportal (hier: "hartplatzhelden.de") dürfen ohne die Genehmigung des zuständigen Sportverbandes keine Aufnahmen von Amateurspielen eingestellt werden.

Landgericht Berlin, Urteil v. 19.03.2009 - Az.: 27 O 1234/08
Leitsatz:
Der den Abmahnkosten zugrundeliegende Streitwert für Online-Veröffentlichungen beträgt 1/3 des Wertes, der für Print-Veröffentlichungen angesetzt wird.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 19.03.2009 - Az.: 4 U 179/08
Leitsatz:
Die unerwünschte E-Mail-Werbung für Versicherungen in Form von Autohauspolicen an Autohäuser ist wettbewerbswidrig. Nur wenn das Autohaus eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat, liegt keine unzumutbare Belästigung vor und die Reklame ist zulässig.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 12 O 5/09
Leitsatz:
Ein Buchhändler, der ein bestelltes Buch mit rechtswidrigem Inhalt ausliefert, haftet nicht als Störer, wenn er sofort nach Kenntnis der Rechtsverletzung Maßnahmen ergreift, die künftige Verletzungen ausschließen. Der Einbau eines ISBN-Filters ist dafür eine geeignete Maßnahme.

Landgericht Koblenz, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 10 O 250/08
Leitsatz:
Eine Forderung aus einem eBay-Angebot über einen Porsche 911 zu einem Kaufpreis von 5,50 EUR ist gerichtlich nicht durchsetzbar, wenn das Angebot fehlerhaft ist und der Verkäufer umgehend die Aktion beendet. Nach den Grundsätzen der unzulässigen Rechtsausübung besteht in diesen Fällen keine Schadensersatzpflicht.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08
Leitsatz:
Die Online-Werbung von WEB.DE erweckt durch das Bestätigen des Textfeldes "Dankeschön auspacken" den Eindruck einer Geschenkaktion, obwohl letztlich eine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft angeboten wird. Diese Reklame ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.

Finanzgericht Hannover, Urteil v. 17.03.2009 - Az.: 5 K 303/08
Leitsatz:
Steuerpflichtige haben keinen Anspruch darauf, ihre Umsatzsteuervoranmeldung ab dem 01.01.2005 weiterhin in Papierform abgeben zu dürfen. Durch die Änderung des Steuergesetzes ist der Unternehmer verpflichtet, seine Steuererklärung elektronisch zu übermitteln.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.03.2009 - Az.: 4 U 184/08
Leitsatz:
Steht bei negativen Äußerungen lediglich die Presse-Berichterstattung im Vordergrund, wird die Presse nur im Rahmen ihres journalistischen Auftrags tätig. Von einer Wettbewerbshandlung ist dann nicht auszugehen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.03.2009 - Az.: 308 O 645/08
Leitsatz:
Stellt jemand im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung über den Werdegang einer Person dessen Lebenslauf auf die eigene Homepage, liegt kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.

Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 10.03.2009 - Az.: 1 ABR 93/07
Leitsatz:
Eine Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates an den Arbeitgeber per E-Mail genügt dem Formerfordernis der Textform. Damit ist das Schriftlichkeitsgebot des Betriebsverfassungsgesetzes erfüllt.

Landgericht Duisburg, Urteil v. 10.03.2009 - Az.: 34 KLs 41/08
Leitsatz:
Bietet jemand auf der Internetplattform eBay gefälschte Markenartikel an, die er als Originalware ausweist, so macht er sich wegen gewerbsmäßigem Betrug in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung strafbar. Eine hohe Freiheitsstrafe von vier Jahren ist dann angemessen, wenn der Verkäufer innerhalb eines Zeitraums von mehr als drei Jahren fast 8.000 solcher Straftaten begeht.

Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss v. 09.03.2009 - Az.: 2 B 386/07
Leitsatz:
1. Eine Studentenverbindung hat gegenüber der Universität keinen Anspruch auf Verlinkung auf der universitären Homepage, wenn dort auch keine andere Studentenverbindung verzeichnet ist.

2. Die Entscheidung der Universität, andere Studentenvereinigungen zu verlinken, die in ihrem Interesse tätig seien, ist vom Selbstverwaltungsrecht der Universität gedeckt.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 05.03.2009 - Az.: I-10 W 151/08
Leitsatz:
Eine ins Internet gestellte Information über Insolvenzbekanntmachungen auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de, bietet keine ausreichend verlässliche Quelle für Prozessentscheidungen. Eine darauf gestützte Unkenntnis ist nicht unverschuldet, vor allem dann, wenn sich auf der Homepage rechtliche Hinweise befinden, die eine Haftung für die Aktualität der Auskunft ausschließen.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 05.03.2009 - Az.: 6 U 221/08
Leitsatz:
Das Vermitteln von Flugtickets im Wege des "Screen-Scraping" muss von einem anderen Internet-Unternehmen geduldet werden, da weder gegen den urheberrechtlichen Datenbankschutz noch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.03.2009 - Az.: 30 W (pat) 81/06
Leitsatz:
Der Begriff "open xchange" ist für die Bereiche Software, Hardware, Installation und Wartung als Marke nicht eintragungsfähig, da die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Die deutsche Übersetzung "offener Datenaustausch" ist lediglich beschreibend und stellt keine Herkunftsfunktion dar.

Verwaltungsgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 04.03.2009 - Az.: 1 K 3876/08.F
Leitsatz:
Veröffentlicht eine Behörde auf einem Merkblatt im Internet Informationen für die Bürger, so kann es sich im Zweifel um rechtlich verbindliche Auskünfte handeln.

Oberlandesgericht Zweibruecken, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 4 U 51/08
Leitsatz:
1. Ein Antrag auf Unterlassung unerlaubter telefonischer Werbung, der lediglich den Wortlaut einer Verbotsnorm (beispielsweise § 7 UWG) wiederholt, ist nicht hinreichend bestimmt und damit unzulässig.

2. Etwas anderes gilt dann, wenn die Rechtsnorm selbst eindeutig gefasst ist oder der Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung höchstrichterlich geklärt ist.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 163/06
Leitsatz:
Wird ein Produkt im Internet beworben, muss der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben werden, ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. Der Verbraucher muss beide Preise auf einen Blick wahrnehmen können.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 25.02.2009 - Az.: 212 C 209/08
Leitsatz:
1. Die ungenehmigte Verwendung von Online-Stadtplänen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn das Kartenmaterial öffentlich zugänglich gemacht wird.

2. Routinemäßig erstellte Abmahnschreiben, denen immer der gleiche, rechtlich einfach gelagerte Sachverhalt zugrunde liegt, lösen lediglich eine 0,3-Geschäftgebühr aus.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 24.02.2009 - Az.: 918 C 463/08
Leitsatz:
Wird im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Rückerstattung eines Kaufpreises aus einem im Internet geschlossenen Kaufvertrag vorläufiger Rechtsschutz beantragt (Arrest), so sind dieser Arrestanspruch und dessen Vollziehung zu bejahen, wenn der Kläger die Gründe dafür glaubhaft darlegen kann.

Landgericht Berlin, Urteil v. 24.02.2009 - Az.: 27 O 1191/08
Leitsatz:
Berichtet eine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt im Internet über eine eBay-Konto-Schließung und distanziert sich nicht erkennbar von den zitierten Behauptungen, macht sie sich die Äußerungen zu Eigen. Von einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung ist dann auszugehen, wenn die Behauptungen einseitig oder verfälschend sind und keine Stellungnahme des Betroffenen eingeholt wird.

Landgericht Kiel, Beschluss v. 24.02.2009 - Az.: 11 O 43/06
Leitsatz:
Findet sich auf der Internetseite eines Sachverständiger ein Link zu einer Rechtsanwaltskanzlei, kann dies ein Indiz für seine Parteilichkeit sein. Ein hierauf gestütztes Befangenheitsgesuch ist begründet.

Verwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 20.02.2009 - Az.: 10 K 1212/07
Leitsatz:
1. Es liegt ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung vor, wenn ein Student in seiner Diplomarbeit Textpassagen aus dem Internet kopiert und dabei nicht den ursprünglichen Autor zitiert. Zudem stellt dieses Verhalten einen Täuschungsversuch dar.

2. Die Diplomarbeit ist als mangelhaft zu bewerten, weil keine selbständige wissenschaftliche Arbeit vorliegt.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 20.02.2009 - Az.: 9 W 39/09
Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt, der in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung auftritt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterlassung der Nennung seines Namens in einem Bericht, der im Internet veröffentlicht wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 20.02.2009 - Az.: 3 W 161/08
Leitsatz:
Spricht ein Mitbewerber wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine Abmahnung aus, so muss er das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses in nachvollziehbarer Weise darlegen.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 19.02.2009 - Az.: 31 AR 38/09
Leitsatz:
Die Klage eines Urhebers auf eine angemessene Vergütung kann gegen sämtliche Inhaber von Nutzungsrechten gemeinsam an einem Gerichtsstand erfolgen, auch wenn die Ansprüche auf unterschiedlichen Rechtsgründen beruhen.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.02.2009 - Az.: 12 O 284/06
Leitsatz:
1. In welcher Form ein im Ausland erworbener akademischer Grad in Deutschland benutzt werden darf, bemisst sich grundsätzlich nach den jeweiligen Gesetzen des Bundeslandes, in dem sich der Titel-Inhaber schwerpunktmäßig aufhält.

2. Wird auf einer Homepage mit der Führung des Doktor-Titels geworben, müssen die Angaben allen landesrechtlichen Regelungen entsprechen, weil der Internetauftritt im gesamten Bundesgebiet abrufbar ist. Eine Herkunftsbezeichnung und der fachliche Zusatz müssen ersichtlich sein.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: 2 BvR 1372/07
Leitsatz:
1. Besteht der Verdacht, dass mit Kreditkarten der Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornografischem Inhalt bezahlt wird, darf die Staatsanwaltschaft von den Kreditinstituten einen Datenabgleich mit den Konten verlangen.

2. Der bloße Abgleich ohne Trefferübereinstimmung verletzt einen Kreditkarteninhaber nicht in seinen Grundrechten, wenn die Anonymität des Betroffenen jederzeit gewahrt ist.

Europaeischer_Gerichtshof , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: C-483/07
Leitsatz:
Der Inhaber der Wortmarke "Galileo" hat keinen Anspruch auf die Domain "galileo.eu", da der Name nicht zur freien Verfügung steht und die Benutzung Organen und Einrichtungen der Europäischen Union vorbehalten ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: 27 W (pat) 108/08
Leitsatz:
Der Domainname "www.IT-Visions.de" ist für den Bereich Werbung, Medien und EDV-Beratung als Marke nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher versteht unter der Bezeichnung ohne weiteres die Übersetzung IT-Fantasien.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 13.02.2009 - Az.: 32 C 2323/08
Leitsatz:
Entgegen der Rechtsauffassung der meisten Gerichte können Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht vor jedem beliebigen Gericht in Deutschland verfolgt werden. Zwischen der Verletzungshandlung und dem angerufenen Gericht muss eine Sachnähe bestehen. Dazu reicht es nicht aus, dass der Anwalt des Klägers seine Kanzlei im Bezirk des angegangenen Gerichts hat.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.02.2009 - Az.: 324 O 601/08
Leitsatz:
Trifft ein Anwalt unwahre Tatsachenbehauptungen auf seiner Homepage, die geeignet sind, das öffentliche Ansehen des Betroffenen negativ zu beeinflussen, so sind diese Aussagen rechtswidrig und begründen einen Unterlassungsanspruch.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.02.2009 - Az.: III ZR 179/08
Leitsatz:
Eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen benachteiligt den Telefonkunden nicht unangemessen, da er in dieser Zeit immer noch rechtzeitig Zugang zum Telefonfestnetz durch einen anderen Anbieter erlangen kann.

Landgericht Bochum, Urteil v. 12.02.2009 - Az.: 12 O 12/09
Leitsatz:
Ein eBay-Angebot ist wettbewerbswidrig, wenn mit Selbstverständlichkeiten geworben wird und die Versandkosten für den Ausland-Versand nicht angegeben werden, obwohl eine europaweite Lieferung angeboten wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.02.2009 - Az.: 5 U 154/07
Leitsatz:
1. Das Angebot eines Internet-Musikdienstes (hier: Staytuned.de) ist urheberrechtswidrig, wenn ohne die Einräumung der Nutzungsrechte Musikstücke abrufbar sind.

2. Werden die Rechtsverletzungen trotz mehrerer gerichtlicher Entscheidungen wissentlich fortgeführt, muss diesem Umstand in der Höhe der Abmahnkosten Rechnung getragen werden.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 11.02.2009 - Az.: 7 U 116/08
Leitsatz:
Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht eines Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist beginnt oder der Verbraucher diese selbst veranlasst. Diese Regelung ist auch auf Online-Mobilfunkverträge anwendbar.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 10.02.2009 - Az.: 36a C 171/08
Leitsatz:
1. Dem Fotografen von "Marions Kochbuch" steht für die Verletzung seiner Urheberrechte pro widerrechtlich verwendetem Bild ein Schadensersatz von 100,- EUR zu.

2. Der Abmahnende erhält seine anwaltlichen Kosten nicht erstattet, wenn er bereits zuvor zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen hat, da er gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.02.2009 - Az.: 324 O 160/08
Leitsatz:
Bei unwahrer Tatsachenberichterstattung einer Tageszeitung über ein Internetportal hat das Portal einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung hinsichtlich der unwahren Tatsachen, soweit von ihnen eine Ansehensminderung ausgeht. Wegen Formulierungen, die bei den Lesern einen falschen Eindruck erwecken können, besteht ein Unterlassungsanspruch, aber kein Richtigstellungsanspruch.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 05.02.2009 - Az.: 239 C 282/08
Leitsatz:
1. Werden urheberrechtlich geschützte Kartenausschnitte eines Online-Stadtplandienstes verwendet, ohne dass dafür eine Lizenz gezahlt wird, muss wegen der widerrechtlichen Nutzung Schadensersatz gezahlt werden.

2. Behauptet der Verwender, dass die Kartenausschnitte unbegrenzt und ohne erkennbaren Urheber im Internet zur freien Verfügung stehen, muss er substantiiert darlegen, von welcher Internetseite er die Stadtplanausschnitte entnommen hat.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.02.2009 - Az.: VII ZR 32/08
Leitsatz:
Die Angaben in einer Katalogwerbung "Solange der Vorrat reicht! Änderungen und Irrtümer vorbehalten" sind erlaubt, weil es sich lediglich um erklärende und werbende Hinweise handelt. Sie sind nicht als verbindliche Vertragsbedingungen zu sehen.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 04.02.2009 - Az.: 29 C 549/08 - 81
Leitsatz:
1. Eltern haften für die von ihren minderjährigen Kindern begangenen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen, wenn sie diese zuvor nicht ausreichend belehrt hatten.

2. Für das unberechtigte Anbieten eines Musiktitels im Internet ist ein Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen. Die Höhe ist im Einzelfall danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als angemessen vereinbart hätten.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 03.02.2009 - Az.: I-20 U 1/08
Leitsatz:
1. Der Admin-C haftet aufgrund seiner Funktion und Aufgabenstellung nicht als Mitstörer für Markenrechtsverletzungen. Eine Haftung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn er Kenntnis von Rechtverletzungen Dritter hat.

2. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Second-Level-Domain fällt in den Aufgabenbereich des Domaininhabers. Dabei ist es unerheblich, ob dieser seinen Sitz im In- oder Ausland hat.

Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Beschluss v. 02.02.2009 - Az.: 7 CS 08.2310
Leitsatz:
Eine unzulässige pornografische Darstellung Minderjähriger und damit ein Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag liegt nicht vor, wenn die abgebildete Person tatsächlich volljährig ist. Dabei ist nicht das Alter im Zeitpunkt der Verbreitung maßgeblich, sondern das Alter bei Fertigung der verbreiteten Aufnahmen.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 30.01.2009 - Az.: 16 A 2412/07.PVL
Leitsatz:
Die Einführung eines Chatprogramms als freiwillige Möglichkeit zur internen Kommunikation zwischen mehreren Teilbibliotheken einer Hochschule neben Telefon und E-Mail unterliegt nicht der Mitbestimmung der Mitarbeiter.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 30.01.2009 - Az.: 14 U 131/08
Leitsatz:
1. Wird aufgrund einer Tätlichkeit während eines Inline-Hockey-Spiels eine Spielsperre ausgesprochen und darüber mit namentlicher Nennung des Täters im Internet berichtet, so muss derjenige die negative Berichterstattung und Veröffentlichung seines Namens dulden. Die in der Liga beteiligten Vereine und Spieler haben ein berechtigtes Interesse daran, sich über ausgesprochene Strafsperren zu informieren.

2. Die Beeinträchtigung für den namentlich genannten Täter auf der Homepage des Vereins ist geringer einzustufen als eine Veröffentlichung in der Tagespresse.

Landgericht Ulm, Urteil v. 30.01.2009 - Az.: 11 O 65/08 KfH
Leitsatz:
Der Werbeslogan "Ihre 24h Internet Tierapotheke" ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn der Betreiber des Online-Versandhandels nicht als Apotheker approbiert ist. Der Umstand, dass es sich um einen Tierarzt handelt, ist dabei irrelevant.

Amtsgericht Nordhorn, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 3 C 1308/08
Leitsatz:
Es besteht kein Löschungsanspruch bei einer negativen Meinungsäußerung im eBay-Bewertungssystem, wenn die Bemerkungen die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten.

Kammergericht , Beschluss v. 29.01.2009 - Az.: 10 W 73/08
Leitsatz:
1. Eine Person, die eine herabsetzende Behauptung über Dritte auf ihrer Internet-Seite aufstellt, die nicht ihrem eigenen Erfahrungsbereich entstammt, sondern vielmehr auf einem unwidersprochenen Pressebericht (hier: "WAZ"-Artikel) beruht, handelt nicht rechtswidrig.

2. Nur der Presse obliegt eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Verbreitung nachteiliger Tatsachen. Von einzelnen Personen darf eine vergleichbare Sorgfalt nur dann verlangt werden, soweit diese Tatsachenbehauptungen aus ihrem eigenen Erfahrungs- und Kontrollbereich stammt.

3. Erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Presseberichts besteht eine Löschungspflicht.


Hinweis: Das KG bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung des LG Berlin (Beschl. v. 11.09.2008 - Az.: 27 O 829/08).

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 235 C 11075/08
Leitsatz:
Beim Aufkauf eines Unfallfahrzeugs über eine Online-Autobörse bleibt bei fehlender Besichtigungsmöglichkeit vor Abgabe des Zuschlags für den Aufkäufer ein Restrisiko, dass der Wagen auch andere Schäden aufweist. Dieses Risiko kann er nicht auf den Verkäufer oder die Versicherung abwälzen.

Landgericht Nuernberg_Fuerth, Urteil v. 28.01.2009 - Az.: 3 O 5509/08
Leitsatz:
1. Es liegt keine Markenrechtsverletzung vor, wenn ein Händler irrtümlich vorgibt, Domain-Namen zu verkaufen, deren Inhaber er nicht in Wahrheit nicht mehr ist und die aus einem veralteten Listenbestand stammen.

2. Domain-Händler und Firmen für Suchmaschinenoptimierung stehen in keinem Wettbewerbsverhältnis.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 28.01.2009 - Az.: 5 W 11/08
Leitsatz:
Ein Streitwert von 695.000,- EUR ist für die urheberrechtswidrige Zugänglichmachung von 139 Musikstücken durch einen Usenet-Anbieter angemessen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.01.2009 - Az.: 29 W (pat) 101/06
Leitsatz:
Für die Bereiche Videofilme, Leder, Bekleidung und Spielzeug u.a. ist der Begriff "VOLLEROTIK" als Marke nicht eintragungsfähig. Der Marke fehlt es an Unterscheidungskraft, da das Wort umgangssprachlich als Synonym für Pornografie verwendet wird.

Landgericht Dresden, Urteil v. 23.01.2009 - Az.: 10 O 2246/08
Leitsatz:
1. Ein Verstoß gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung führt nur zur Zahlung der Vertragsstrafe, wenn schuldhaft dagegen verstoßen worden ist. Es liegt aber dann kein schuldhafter Verstoß des Unterlassungsschuldner vor, wenn dieser zuvor einen Rechtsanwalt zur Überprüfung und Freigabe der Internetseite beauftragt hat.

2. Selbst wenn der Rechtsanwalt schuldhaft gehandelt hat, kann dem Unterlassungsschuldner dies nicht zugerechnet werden. Der Anwalt ist kein Erfüllungsgehilfe des Unterlassungsschuldners.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: 408 O 218/07
Leitsatz:
Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn das Interesse, Gebühren zu erzielen gegenüber dem Interesse eines lauteren Wettbewerbs überwiegt.

Landgericht Berlin, Urteil v. 22.01.2009 - Az.: 27 O 984/08
Leitsatz:
Sind die rechtswidrigen Äußerungen auf einer Internetseite (hier: "bild.de") auch noch nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung über die Such-Funktion oder durch Eingabe der direkten URL abrufbar, so ist die Vertragsstrafe verwirkt.

Landgericht Regensburg, Urteil v. 21.01.2009 - Az.: 1 O 1642/08 (2)
Leitsatz:
1. Ein Internetportal, auf dem Hochschullehrer benotet werden (hier: MeinProf.de), ist grundsätzlich erlaubt. Die Bewertungen stellen eine zulässige Meinungsäußerung dar. Ob die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik überschritten ist, muss im Gesamtkontext der Äußerung beurteilt werden.

2. Die Veröffentlichung von persönlichen Daten des Professors ist erlaubt, wenn diese allgemein öffentlich zugänglich sind, z.B. auf der Homepage der betreffenden Universität.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 21.01.2009 - Az.: 2 Ss 155/08
Leitsatz:
Täuscht der Besteller von Domains bei Abschluß des Online-Vertrages über seine Zahlungsabsicht, stellt dies weder einen Computerbetrug noch ein Erschleichen von Leistungen dar.

Kammergericht , Urteil v. 20.01.2009 - Az.: 5 U 48/08
Leitsatz:
Wird ein Produkt zum eigenen wirtschaftlichen Nachteil beworben, kann dies eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung darstellen, wenn der Verbraucher damit zu einem Alternativkauf ermutigt wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 20.01.2009 - Az.: 7 U 63/08
Leitsatz:
Werden im Internet falsche Tatsachenbehauptungen dargestellt, so kann der Betroffene Richtigstellung verlangen.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 20.01.2009 - Az.: C-240/07
Leitsatz:
1. Art. 10 der Richtlinie 2006/116 der Europäischen Union ist dahingehend auszulegen, dass der urheberrechtliche Schutz von Musikwerken 50 Jahre ab der Aufzeichnung beträgt und für alle Musikwerke gilt, die am 1. Juli 1995 zumindest in einem EU-Mitgliedstaat urheberrechtlichen Schutz genossen.

2. Auch Werke, deren Urheber Drittstaatsangehörige (hier: USA) sind, profitieren von diesem Schutz.

Landgericht Berlin, Urteil v. 20.01.2009 - Az.: 27 O 1204/08
Leitsatz:
1. Die von einem Journalisten in seinem Blog getätigte Äußerung "unglaublicher Demagoge" verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht des DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, wenn sie im Zusammenhang mit einem Auftritt zur Vermarktung der Bundesliga-TV-Rechte steht.

2. Wird im Zusammenhang mit dieser Aussage in einer Pressemitteilung des DFB behauptet, dass die Erklärung ohne Anlass geäußert wurde, so stellt dies eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die nicht vom Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst ist.

Landgericht Hannover, Urteil v. 20.01.2009 - Az.: 62 c 69/08
Leitsatz:
Die Vermummung einer links-gerichteten Demonstrantin auf einer Demonstration gegen Neonazis ist nicht strafbar, wenn dadurch verhindert werden soll, dass erneut Fotos von ihr gemacht werden, die von den Rechtsradikalen zwecks Diffamierung ins Internet gestellt werden.

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 15.01.2009 - Az.: 12 W 1/09
Leitsatz:
1. Zur Vermeidung von Manipulationen und zur Wahrung der Interessen anderer Teilnehmer ist eBay grundsätzlich berechtigt, Mitgliedskonten zu sperren.

2. Ein Anspruch auf Freischaltung der gesperrten Mitgliedskonten liegt nur vor, wenn der Inhaber der geschlossenen Konten glaubhaft machen kann, dass die Sperrung nicht rechtmäßig war.

Landgericht Berlin, Urteil v. 15.01.2009 - Az.: 27 O 765/08
Leitsatz:
Für eine Abmahnung reicht es aus, dass der Verletzte nur die Äußerungen benennt, die er für unzulässig hält. Der Abgemahnte kann nicht erwarten, dass ihm im einzelnen dargelegt wird, welche Äußerungen zulässig sind und welche nicht.

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 15.01.2009 - Az.: 2/3 O 411/08
Leitsatz:
Soweit die Reservierung einer Webadresse Rechte Dritter verletzt, haftet die DENIC dafür als Mitstörer nur, wenn ihr ein rechtskräftiger Titel oder eine wirksame Unterwerfungserklärung des eingetragenen Domaininhabers vorgelegt wird.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 15.01.2009 - Az.: 2 U 54/08
Leitsatz:
Ein Online-Kredit-Vermittler, der bei der Zusendung von Kredit-Anträgen auch weitere Produkte (u.a. Rabatt-Einkaufskarte, Versicherungen) in seinem Anschreiben bewirbt, handelt wettbewerbswidrig, da er die psychische Zwangslage des Verbrauchers ausnutzt.

Landgericht Regensburg, Urteil v. 14.01.2009 - Az.: 2HK O 2062/08
Leitsatz:
Ein Internetportal, das Rechtssuchenden die Möglichkeit bietet, Kontakt zu Mitgliedern der "Vereinigung deutscher Prädikatsanwälte - Prädikatsanwälte in Deutschland" aufzunehmen, ist rechtswidrig, da diese Werbeaussagen irreführend.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.01.2009 - Az.: 5 U 113/07
Leitsatz:
Ein Usenet-Dienst haftet als Mitstörer für rechtswidrige Uploads, wenn er die Aufnahmen seinen Nutzern über den von ihm betriebenen Dienst zur Verfügung stellt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 14.01.2009 - Az.: 21 S 4032/08
Leitsatz:
Grundsätzlich hat der Urheber das Privileg, dass für ihn die Rechtsinhaberschaft spricht, solange bis das Gegenteil bewiesen ist. Dieses Privileg der Beweiserleichterung ist nicht auf ins Internet gestellte Werke anzuwenden.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 09.01.2009 - Az.: 2-03 O 509/08
Leitsatz:
1. Deutsche Gerichte sind bei internationalen Streitigkeiten zwischen zwei kollidierenden Marken zuständig, wenn die Rechtsverletzung zumindest teilweise in Deutschland verwirklicht wurde.

2. Der Kennzeichenschutz für ein Magazintitel ist schon dann gegeben, wenn ein Mindestmaß an Individualität vorhanden ist. Auch rein beschreibende Begriffe oder geografische Angaben können in der Zusammenstellung eine Unterscheidungskraft gegenüber anderen Titeln erlangen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 09.01.2009 - Az.: 6 W 3/09
Leitsatz:
Eine besondere Eilbedürftigkeit und Gefahr der Vernichtung von Beweisstücken durch den Gegner kann vor Gericht nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Antragsteller zwei Jahre wartet, bevor er geeignete Schritte zur Sammlung von Beweismitteln unternimmt.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 09.01.2009 - Az.: 6 W 3/09
Leitsatz:
Die Durchsetzung eines urheberrechtlichen Besichtigungsanspruches gemäß § 101a UrhG im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes setzt besondere Dringlichkeit voraus. Der Antragsteller darf sich mit der Einbringung des Besichtigungsantrages nicht übermäßig Zeit lassen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.01.2009 - Az.: 5 W 1/09
Leitsatz:
1. Wird durch gerichtliche Entscheidung die Nutzung einzelner konkreter Domainnamen aufgrund Markenrechts untersagt, so erstreckt sich das Verbot nicht auf alle ähnlichen Verletzungen.

2. Im vorliegenden Fall war ursprünglich die Nutzung der Domains "gübstiger.de" und "günstigert.de" untersagt worden. Die neu registrierten Domains "günstigef.de", "günstiher.de", "günatiger.de" und "günstger.de" sind von diesem Verbot nicht mit umfasst. Der im Wettbewerbsrecht entwickelte Grundsatz vom kerngleichen Verstoß kann auf den Bereich des Markenrechts nicht übertragen werden, da bereits die Abweichung einzelner Buchstaben ausreicht, um eine inhaltliche Übereinstimmung abzulehnen. Vielmehr bedarf es einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls.

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 07.01.2009 - Az.: 2-06 O 362/08
Leitsatz:
1. Soweit eine Domaine mit der für Deutschland stehenden Endung ".DE" identisch mit einem KfZ-Kennzeichen ist, darf die Vergabestelle DENIC einen diesbezüglichen Registrierungswunsch ablehnen.

2. Eine Registrierungspflicht folgt auch nicht aus dem Kartellrecht, da für die Weigerung ein sachlicher Grund vorliegt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 06.01.2009 - Az.: 15 U 174/08
Leitsatz:
1. Ein Antisemitismus-Vorwurf kann von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn es sich dabei nicht um unzulässige Schmähkritik handelt. Das ist der Fall, wenn die Äußerung erkennen lässt, dass eine sachliche Diskussion im Vordergrund steht und nicht die Diffamierung der Person.

2. Der sachliche Bezug entfällt auch nicht dadurch, dass die Äußerungen in einem offenen Brief im Internet veröffentlicht werden.

Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 05.01.2009 - Az.: 1 W 57/08
Leitsatz:
1. Ein Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter E-Mail-Werbung kann auch mittels einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.

2. Die Höhe des Streitwerts bei einem Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter E-Mail-Werbung bestimmt sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und kann bis zu 15.000 € erreichen.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.12.2008 - Az.: I-15 U 17/08
Leitsatz:
Ein Artikel, der im Lokalteil einer amerikanischen Tageszeitung sowie deren Internetpräsenz veröffentlicht wurde, begründet für mögliche Rechtsverletzungen keinen internationalen Gerichtsstand in Deutschland.

Amtsgericht Hannover, Urteil v. 30.12.2008 - Az.: 439 C 9025/08
Leitsatz:
Die Einbindung eines Fotos auf einer eBay-Seite, welches auf dem Server eines anderen Unternehmers liegt, stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Server-Inhabers dar.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 30.12.2008 - Az.: 36 C 119/08
Leitsatz:
1. Dem Fotografen von "Marions Kochbuch" steht für die Verletzung seiner Urheberrechte pro widerrechtlich verwendetem Bild ein Schadensersatz von 100,- EUR zu.

2. Ein Abmahner erhält seine anwaltlichen Kosten nicht erstattet, wenn er bereits zuvor zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen hat, da er gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 23.12.2008 - Az.: 11 U 21/08
Leitsatz:
1. Der grundrechtlich geschützte Bereich der Presse- und Informationsfreiheit von Bildagenturen geht nicht generell dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten vor.

2. Bildagenturen unterliegen bei der Weitergabe von Bildern einem strengen Sorgfaltsmaßstab.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 23.12.2008 - Az.: 11 U 22/08
Leitsatz:
1. Der Betreiber eines Bildarchivs hat vor der Weitergabe von Fotos an die Presse zu prüfen, ob eine Einwilligung des Abgebildeten besteht oder es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelt, so dass die Person als relative Person der Zeitgeschichte abgebildet werden darf.

2. An der Veröffentlichung eines identifizierbaren Fotos eines Straftäters, der vor über 20 Jahren lebenslänglich verurteilt wurde, besteht ohne weiteren Anlass kein Informationsinteresse mehr, das das Persönlichkeitsrecht des Straftäters überwiegt.

3. In der Weitergabe von Fotos eines Bildarchivs an eine Presseredaktion liegt bereits eine Verbreitung, die eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Abgebildeten darstellen kann.

Landgericht Berlin, Urteil v. 22.12.2008 - Az.: 52 O 288/08
Leitsatz:
Ist eine ordnungsgemäße Korrespondenz gewährleistet, haben Rechtsanwälte die Möglichkeit selbst über die Kontaktaufnahme durch eine Rechtsschutzversicherung zu bestimmen. Sie sind nicht verpflichtet, mit der Versicherung einschränkungslos zu korrespondieren.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 16 U 76/08
Leitsatz:
1. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist bei der Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine ausländische Fluggesellschaft gegeben, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in Deutschland hat und das schädigende Ereignis in Deutschland eingetreten ist.

2. Nimmt der Verbraucher nur einen Teil der Leistung in Anspruch, so kann die Fluggesellschaft ihm nicht die restliche Beförderungsleistung verweigern. Derartige Vertragsklauseln sind unwirksam, da sie den Flugzeugpassagier unangemessen benachteiligen.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 16 O 134/08
Leitsatz:
Bietet ein Telekommunikationsanbieter einen Sonderpreis bereits seit über fünf Monaten an und bewirbt ihn nunmehr als "Jetzt zugreifen: Über 10% günstiger!" bzw. "nochmal über 10% günstiger", liegt hierin eine irreführende Werbung mit einem früheren Vergleichspreis.

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 17.12.2008 - Az.: 7 Sa 317/08
Leitsatz:
1. Werden am Arbeitsplatz innerhalb eines Unternehmens über das Intranet E-Mails mit pornografischem Inhalt versendet, begründet dies lediglich eine Abmahnung durch den Arbeitgeber und keine außerordentliche Kündigung, wenn die Adressaten nicht besonders schutzwürdig sind.

2. Der Ruf eines Unternehmens kann nachweisbar geschädigt werden, wenn diese E-Mails an externe Freunde oder Bekannte weitergeleitet werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.12.2008 - Az.: 309 S 96/08
Leitsatz:
Ob ein Handeln eines Verbrauchers vorliegt, richtet sich danach wie der Verkäufer anhand von objektiven Merkmalen und der Sachlage das Verhalten des Kunden versteht.

Hinweis: Die Entscheidung hebt das erstinstanzliche Urteil des AG Hamburg-Wandsbek (Urt. v. 13.06.2008 - Az. 716A C 11/08) auf.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.12.2008 - Az.: 37 O 148/08
Leitsatz:
Die vergleichende Werbung von Computer-Sicherheitsprogrammen darf nicht irreführend sein. Die Darstellung muss in objektiver und unverzerrter Art und Weise erfolgen.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.12.2008 - Az.: I-20 U 48/08
Leitsatz:
1. Der Verstoß gegen die Verpflichtung aus einer Unterlassungserklärung, keine unverlangte Werbung per Telefax zu versenden, kann die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 20.000,- EUR begründen.

2. Werden inhaltlich verschiedene Schreiben versendet, so ist in jedem Fax ein eigenständiger Verstoß zu sehen, der auch jeweils einzeln berechnet wird.

Landgericht Berlin, Urteil v. 16.12.2008 - Az.: 16 S 9/08
Leitsatz:
Ein Händler kann von einem Dritten keinen Schadensersatz verlangen, wenn dieser von ihm angefertigte Fotos in einem Internet-Forum veröffentlicht, um seine Begeisterung für die Produkte des Händlers auszudrücken, und damit eine Werbewirkung für den Händler eintritt. In einem solchen Fall liegt keine vermögenswerte Nutzung der Fotos vor.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 15.12.2008 - Az.: 1 BvR 69/08
Leitsatz:
Berücksichtigt ein Gericht trotz unstreitigen Vorliegens eines Fernabsatzvertrages die Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht, liegt ein Verstoß gegen das Willkürverbot vor.

Landgericht Berlin, Urteil v. 11.12.2008 - Az.: 27 O 840/08
Leitsatz:
Werden Unterlassungsansprüche wegen eines Erfahrungsberichts über eine Software in einer Zeitschrift erst zwei Jahre nach Veröffentlichung geltend gemacht, steht dem Anspruchsinhaber kein Anspruch auf Widerruf mehr zu.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 10.12.2008 - Az.: 5 U 224/06
Leitsatz:
Der Betreiber eines Internet-Foto-Dienstes, der es Usern ermöglicht, Bilddateien hochzuladen und jedem Nutzer zur Verfügung zu stellen, begeht bei fehlender Rechtezusicherung eine Urheberrechtsverletzung. Die Verantwortlichkeit des Anbieters beschränkt sich deshalb nicht auf eine reine Störereigenschaft, er haftet vielmehr als Täter dieser Rechstverletzung.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.12.2008 - Az.: 29 W (pat) 64/06
Leitsatz:
Eine konturlose Farbe ist für die Bereiche Internet- und Mobilfunkdienstleistungen als Marke grundsätzlich nicht eintragungsfähig. Eine Registrierung ist ausnahmsweise möglich, wenn sich die Farbe aufgrund der Dauer und Intensität der Benutzung beim Verbraucher durchgesetzt hat.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.12.2008 - Az.: VI ZR 173/07
Leitsatz:
Für die Bemessung des Schadenersatzes für die Zerstörung von Daten auf einem betrieblich genutzten Computer hat das Gericht eine Schätzung des Aufwandes für die Wiederherstellung bzw. des Wertes der Daten für den Betrieb vorzunehmen. Dabei kann auf den bisher tatsächlich getätigten Aufwand der Datenrekonstruktion Bezug genommen werden.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 09.12.2008 - Az.: 32 C 1539/08 - 84
Leitsatz:
1. Anschlussinhaber haften als Störer für die von ihrem Anschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen.

2. Für das unberechtigte Anbieten eines Filmwerks im Internet ist ein Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen. Die Höhe ist im Einzelfall danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als angemessen vereinbart hätten.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.12.2008 - Az.: 325 O 122/08
Leitsatz:
Werden im Internet beleidigende und ehrverletzende Berichte über eine Person veröffentlicht, so darf der Betroffene auch überspitzt oder polemisch antworten. Das Verhalten desjenigen, der zuerst beleidigend berichtet hat, rechtfertigt einen zulässigen Gegenschlag.

Amtsgericht Wolgast, Urteil v. 05.12.2008 - Az.: 1 C 501/07
Leitsatz:
1. Hotelbewertungen im Internet stellen eine zulässige Meinungsäußerung dar, wenn keine unwahren Tatsachen behauptet werden.

2. Wurden die Nutzungsrechte von Hotelbewertungen an den Portalbetreiber übertragen, ist dieser nicht verpflichtet, rechtmäßige Einträge zu löschen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.12.2008 - Az.: 308 O 19/08
Leitsatz:
1. Die Online-Bilddatenbank "aboutpixel.de" muss in ihren Rechteeinräumungs-Regeln klar festlegen, in welcher Form und an wen Rechte übertragen werden und welche Vergütung ein Urheber erhält. Unklare Bestimmungen sind unwirksam.

2. Erfolgt eine Übertragung von Nutzungsrechten ohne die Zustimmung des Urhebers, so ist dies rechtswidrig. Der Fotograf hat dann einen Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 7 O 330/08
Leitsatz:
1. Der Inhaber einer Domain und der Admin-C haben dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Inhalte, wie z.B. das ungenehmigte Veröffentlichen von Online-Stadtplänen, unverzüglich gelöscht werden. Kommen sie einer solche Pflicht nicht nach, liegt darin ein mindestens fahrlässiges Verhalten, das eine Haftung als Täter auslöst.

2. Der Inhaber des Betriebes, der zu der Domain gehört, haftet für die unerlaubten Inhalte als Mittäter, wenn er die Internetseite billigt und im Impressum als Ansprechpartner mit Namen, Mobilfunknummer und Steuernummer eingetragen ist.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.12.2008 - Az.: 19 U 120/08
Leitsatz:
1. Eine öffentliche Zustellung einer Klage bzw. eines Versäumnisurteils kommt nicht in Betracht, wenn Mobilfunknummer und/oder E-Mail-Adresse des Beklagten bekannt sind und über diese Kontaktmöglichkeiten nicht versucht wurde, die Adresse des Beklagten zu ermitteln.

2. Eine dennoch erfolgte öffentliche Zustellung setzt keine Fristen in Gang.

Amtsgericht Schleiden, Urteil v. 01.12.2008 - Az.: 9 C 158/08
Leitsatz:
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn diese nur dem Zweck dient, Einkünfte zu erzielen.

Amtsgericht Wuppertal, Urteil v. 01.12.2008 - Az.: 32 C 152/08
Leitsatz:
Wenn der Verbraucher lediglich die Möglichkeit hat, bei Vertragsschluss im Internet die Widerrufsbelehrung über einen Link anzuklicken, ihm diese jedoch nicht zugesandt wird, wird die erforderliche Textform nicht eingehalten.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 235 C 179/08
Leitsatz:
Wird in einem lediglich der Unterhaltung dienenden Zeitungsbericht erstmalig das Wohnhaus eines Prominenten derart abgebildet, dass dieses leicht gefunden werden kann und damit die Rückzugsmöglichkeit des Prominenten beeinträchtigt, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor.

Landgericht Kiel, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 14 O 59/08
Leitsatz:
1. Die Werbung auf der Internetseite einer Immobilienfirma mit der Äußerung "geprüfter Sachverständiger" wird von den Kunden dahingehend verstanden, dass eine deutlich überragende Qualifikation vorliegt.

2. Die Reklame ist dann irreführend, wenn lediglich eine IHK-Zertifizierung vorliegt. Denn eine Zertifizierung bedeutet nur, dass eine Bescheinigung ausgestellt wird.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.11.2008 - Az.: VIII ZR 200/05
Leitsatz:
Ein Käufer muss im Fall einer Ersatzlieferung für die zwischenzeitliche Nutzung der mangelhaften Ware keinen Wertersatz zahlen. Dies gilt in den Fällen, in denen der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist (Verbrauchsgüterkauf).

Landgericht Berlin, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: 15 O 146/08
Leitsatz:
Der Hinweis gegenüber Paaren mit Kinderwunsch, deutsche Ärzte führten vorbereitende Untersuchungen für eine Eizellspende durch, die schließlich in Tschechien - nach dortigem Recht zulässigerweise - angeboten wird, ist zwar nicht strafbar, aber wettbewerbswidrig.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: I-20 U 72/06
Leitsatz:
1. Der Urheber einer Software kann Schadensersatz an sich selbst nur geltend machen, wenn er beweisen kann, dass er alleiniger Urheber ist oder ihm die Nutzungsrechte aller Miturheber übertragen worden sind.

2. Ob eine Urheberrechtsverletzung an einer Software vorliegt, kann aufgrund der Komplexität der Materie auch durch Indizien nachgewiesen werden.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: I-20 U 184/07
Leitsatz:
Wird in einer Internetwerbung die Wortmarke "Bierbeißer" für bestimmte Wurstwaren verwendet, so liegt keine markenmäßige Benutzung vor. Es handelt sich lediglich um eine beschreibende Angabe, wenn der Durchschnittsverkäufer darin keine betriebliche Herkunft erkennt.

Landgericht Hannover, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: 18 O 249/08
Leitsatz:
Die Internet-Werbung einer Krankenkasse für "Testmitgliedschaften", "Krankenkasse auf Probe" und "18-monatige Bindungsfrist entfällt" ist irreführend und damit wettbewerbswidrig. Der Verbraucher geht davon aus, dass er bei Nicht-Gefallen zu seiner vorherigen Kasse zurückkehren kann, was aber aufgrund von gesetzlichen Regelungen nicht möglich ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 24.11.2008 - Az.: 5 W 117/08
Leitsatz:
Liegt kein Wettbewerbsverstoß vor und droht dieser auch nicht, muss der zu Unrecht Abgemahnte nicht antworten und unterliegt insoweit auch keiner Aufklärungspflicht.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 24.11.2008 - Az.: 2 U 113/06
Leitsatz:
Preist ein Verkäufer gebrauchter Fahrzeuge sein Angebot in der Werbung damit an, dass Gewährleistung groß geschrieben werde, verwendet tatsächlich aber eine undurchsichtige Vertragsgestaltung mit dem Ziel, Gewährleistungsrechte auszuschließen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 310 S 1/08
Leitsatz:
1. Der zu Unrecht Abgemahnte (hier: P2P-Urheberrechtsverletzung) kann Ersatz der eigenen Anwaltskosten vom Abmahnenden allenfalls dann verlangen, wenn den Abmahnenden ein Übernahmeverschulden trifft, d.h. er erkennen konnte, dass die Abmahnung möglicherweise unberechtigt war.

2. In dem mittels einer Abmahnung erhobenen Vorwurf einer P2P-Urheberrechtsverletzung liegt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Empfängers der Abmahnung.


Hinweis: Die vorliegende Berufungsentscheidung hebt die erstinstanzliche Entscheidung des AG Hamburg (Urt. v. 11.12.2007 - Az.: 316 C 127/07) auf.

Landgericht Potsdam, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 1 O 175/08
Leitsatz:
1. Ein Eigentümer einer Parkanlage kann das Fotografieren auf seinem Grundstück zu gewerblichen Zwecken untersagen. Dennoch gefertigte Fotografien stellen Eigentumsrechtsverletzungen dar.

2. Ein Bildportal, welches Fotografien von Parkanlagen, die unter Betreten der jeweiligen Grundstücke gegen den Willen des Eigentümers gefertigt wurden, zum kostenpflichtigen Download anbietet, haftet als Störer für die Eigentumsrechtsverletzung.

3. Ein Bildportal, welches Fotografien der Allgemeinheit zum Download anbietet, kann sich nicht auf die Pressefreiheit berufen.

Amtsgericht Karlsruhe, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 2 C 230/08
Leitsatz:
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Anzeigenportals, die nach der Vertragslaufzeit von einem Jahr eine Verlängerung von einem weiteren Jahr vorsieht, ist wirksam. Sie ist insbesondere nicht überraschend, da sie in anderen Geschäftsbereichen, z.B. bei Handy- oder Fitness-Studio-Verträgen, ebenfalls üblich ist.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 20.11.2008 - Az.: 36 O 61/08
Leitsatz:
Das Widerrufsrecht kann bei eBay durch ein Rückgaberecht ersetzt werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.11.2008 - Az.: I ZR 112/06
Leitsatz:
1. Bereits die Übernahme kleinster Tonfetzen aus einem fremden Tonträger (Tonträger-Sampling) verletzt die Rechte des Tonträgerherstellers aus dem Urheberrechtsgesetz.

2. Unter gewissen Voraussetzungen ist aber eine Übernahme von Sequenzen als freie Benutzung zulässig.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 20.11.2008 - Az.: 32 C 1512/08 - 84
Leitsatz:
1. Anschlussinhaber haften als Störer für die von ihrem Anschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen.

2. Für das unberechtigte Anbieten eines Filmwerks im Internet ist ein Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen. Die Höhe ist im Einzelfall danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als angemessen vereinbart hätten.

Landgericht Koeln, Urteil v. 19.11.2008 - Az.: 26 O 125/07
Leitsatz:
Die Lufthansa darf das Erbringen von Beförderungsleistungen nicht davon abhängig machen, dass der Kunde die Flugcoupons in der vorgesehenen Reihenfolge und vollständig in Anspruch nimmt, wenn dieser bereits den vollen Preis bezahlt hat.

Landgericht Berlin, Urteil v. 14.11.2008 - Az.: 15 O 120/08
Leitsatz:
1. Ein Buchhändler haftet erst ab Kenntnis für urheberrechtswidrige Bücher, die er vertreibt.

2. Vor Kenntnis treffen einen Buchhändler grundsätzlich keine Überwachungs- und Prüfpflichten, da dies bei dem stetig anwachsenden Buchsortiment nicht zumutbar wäre.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 14.11.2008 - Az.: 6 U 57/08
Leitsatz:
1. Die Übernahme von Bewertungen aus einer Datenbank ist urheberrechtswidrig, wenn ein wesentlicher Teil entnommen wird.

2. Ein wesentlicher Eingriff liegt nur dann vor, wenn die Beschaffung oder Darstellung dieses Teils der Daten ganz erhebliche menschliche, technische oder finanzielle Investitionen erforderte.

Landgericht Berlin, Urteil v. 13.11.2008 - Az.: 52 O 231/08
Leitsatz:
1. Behauptet ein verfahrensbeteiligter Anwalt in einer Pressemitteilung falsche Tatsachen, die geeignet sind, einem Geschäftsbetrieb zu schädigen, so kann dies einen Unterlassungsanspruch gegen ihn begründen.

2. Die Meinungsfreiheit des Anwalts wird dahingehend eingeschränkt, dass er im Rahmen von Verfahren zu "Markenverletzungen durch Google-Adwords" keine Äußerungen tätigen darf, die negativen Einfluss auf die im Abmahnverfahren beteiligte Klägerin hat.

Landgericht Stendal, Urteil v. 13.11.2008 - Az.: 31 O 50/08
Leitsatz:
Die Werbung eines Online-Händlers mit dem Kennzeichen "CE-geprüft" stellt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung dar. Bei dem CE-Kennzeichen handelt es sich nicht um ein Qualitätssiegel eines neutralen Institutes, sondern lediglich um eine Erklärung des Herstellers.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.11.2008 - Az.: 308 O 548/08
Leitsatz:
1. Ein Access-Provider haftet auch nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte im Internet nicht als Störer für den Abruf der Inhalte durch seine Kunden. Er vermittelt, anders als Plattform- oder Forenbetreiber, denen es gerade auch auf die Inhalte ihres Angebots ankommt, nur den neutralen Zugang zu sämtlichen Internetangeboten.

2. Der Access-Provider ist demnach nicht verpflichtet, entsprechende DNS-Sperren einzurichten.

Amtsgericht Waiblingen, Urteil v. 12.11.2008 - Az.: 9 C 1000/08
Leitsatz:
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Spaßbieter in einem eBay-Angebot stellt eine unwirksame AGB-Klausel dar.

Landgericht Bielefeld, Urteil v. 05.11.2008 - Az.: 18 O 34/08
Leitsatz:
Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie nur dazu dient, die eigenen Einkünfte zu verbessern. Indizien für den Missbrauch können vor allem ein systematisches Abmahn-Vorgehen sein, eine enge persönliche Beziehung zu dem beauftragten Anwalt sowie überzogene Streitwerte, die hohe Anwaltsgebühren verursachen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.11.2008 - Az.: 26 W (pat) 27/08
Leitsatz:
Der Begriff "Warehotel" ist für die Bereiche Transport- und Speditionsdienstleistungen als Marke nicht eintragungsfähig, weil die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verbindet damit den Begriff "Warenhotel", so dass auf eine Räumlichkeit hingewiesen wird, in der Waren transportiert oder gelagert werden.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 30.10.2008 - Az.: 2-03 O 291/08
Leitsatz:
1. Die Abkürzung eines Vereinsnamens kann Namensschutz genießen. Wird die Abkürzung als Domain registriert, kann dies eine Namensrechtsverletzung begründen.

2. Ein Admin-C haftet für die Rechtsverletzungen durch den Domainnamen, da der Admin-C berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Landgericht Berlin, Urteil v. 28.10.2008 - Az.: 16 O 263/08
Leitsatz:
Die Durchführung von 19 Abmahnverfahren wegen Wettbewerbsverletzungen in einem Zeitraum von acht Monaten ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Kosten der Rechtsverfolgung den eigenen Umsatz des Abmahnenden im zugrunde liegenden Wettbewerb deutlich übersteigen und lediglich offensichtliche kleine Rechtsverstöße geahndet werden. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Abmahnungen lediglich zur Beeinträchtigung der Mitbewerber ausgesprochen wurden.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 23.10.2008 - Az.: 1 U 361/08
Leitsatz:
Dem IT-Nachrichtendienst Heise ist es nicht gestattet, auf Angebote zu verlinken, über die er selbst berichtet, sie seien rechtswidrig.

Landgericht Berlin, Urteil v. 23.10.2008 - Az.: 27 O 744/08
Leitsatz:
Kritische oder ironische eBay-Bewertungen sind zulässige Meinungsäußerungen und müssen nicht gelöscht werden, solange sie keine Schmähkritik enthalten.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 23.10.2008 - Az.: 6 U 176/07
Leitsatz:
1. Das Umstellen von Telefonanschlüssen auf andere Netzbetreiber ist wettbewerbswidrig, wenn der betroffene Teilnehmer nicht sein Einverständnis dazu erklärt oder einen derartigen Auftrag erteilt hat (sog. Slamming).

2. Ein Telekommunikationsunternehmen haftet als Mitstörer für das Verhalten seiner Reseller, weil diese als Beauftragte des Unternehmens anzusehen sind.


Hinweis: Das OLG bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 17.08.2007 - Az.: 3-11 O 227/06).

Bundesgerichtshof , Urteil v. 23.10.2008 - Az.: I ZR 11/06
Leitsatz:
1. Registriert ein Treuhänder, der nicht Namensträger ist, eine Domain für einen Dritten, der Namensträger ist, so kann er sich auf das Namensrecht des Dritten berufen und rechtmäßiger Inhaber der Domain sein.

2. Eine namensrechtliche Berechtigung kann sich ausnahmsweise auch für Vornamen ergeben, wenn es sich um einen sehr seltenen Namen handelt, der hohe Kennzeichnungskraft besitzt.

Oberlandesgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 21.10.2008 - Az.: 14 U 240/07
Leitsatz:
Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie beim Kunden nicht den Eindruck erwecken, dass eine größere Menge erworben wird als in der Packung tatsächlich enthalten ist. Dabei dürfen aber größere Hohlräume in den Verpackungen enthalten sein, solange dies für den Verbraucher erkennbar ist und damit keine Täuschung über den Inhalt vorliegt.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 13.10.2008 - Az.: 34 S 14856/08
Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt muss es dulden, dass in einem Internetforum über seine in der Öffentlichkeit getätigten Äußerungen diskutiert wird.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.10.2008 - Az.: 1 Ss 486/07
Leitsatz:
1. Die Vermummung einer links-gerichteten Demonstrantin ist strafbar, auch wenn sie dadurch nur verhindern möchte, dass Rechtsradikale sie fotografieren und die Bilder dann zwecks Diffamierung ins Internet stellen.

2. Um sich vor vorbeiziehenden Rechtsradikalen unkenntlich zu machen, ist es ausreichend, die Hände vor das Gesicht zu halten oder dem Demonstrationszug den Rücken zu zukehren.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.10.2008 - Az.: I ZR 6/06
Leitsatz:
Bei Urheberrechtsverletzungen kann für die Berechnung des Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie auf frühere Nutzungsvereinbarungen der Parteien nur dann Bezug genommen werden, wenn diese dem objektiven Wert der Nutzung entsprechen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.10.2008 - Az.: I ZR 18/06
Leitsatz:
Für Computer besteht keine urheberrechtliche Vergütungspflicht.

Amtsgericht Bonn, Urteil v. 30.09.2008 - Az.: 15 C 127/08
Leitsatz:
Ist auf einem virtuellen Marktplatz der Eintrag eines Suchbegriffs kostenlos und für jeden weiteren Suchbegriff ein monatlicher Betrag von 5 € vorgesehen, so fällt für die Bezeichnung „Masseure und Physiotherapie“ der kostenpflichtige Beitrag an.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.09.2008 - Az.: 33 W (pat) 113/06
Leitsatz:
Mangels Unterscheidungskraft im Bereich der Internetauktionen kann die Zahlen-Wort-Folge „1 2 3 dabei“ nicht als Marke eingetragen werden. Die Folge „1 2 3“ hat Slogancharakter und wird bereits von verschiedenen Anbietern genutzt, so dass sie nicht mehr als Herkunftshinweis verstanden werden kann.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.09.2008 - Az.: 315 O 988/07
Leitsatz:
Wird ein Zeichen als Bestandteil einer E-Mail-Adresse oder eines Domainnamens verwendet, kann ein markenrechtlicher Schutz entstehen.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 17.09.2008 - Az.: III ZR 71/08
Leitsatz:
1. Eine Deutsche Gerichtsbarkeit ist immer dann anzunehmen, wenn eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit auf Deutschland ausgerichtet wird und in dem Zusammenhang eine Verletzungshandlung erfolgte.

2. Bei dem Begriff des Ausrichtens einer Tätigkeit kommt es beim Vertragschluss auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers an. Zumindest muss er dort zum Abschluss des Vertrages motiviert worden sein.

3. Wird die Dienstleistung auf der Homepage Dritter angeboten, dann liegt ein Ausrichten nur vor, wenn es tatsächlich zum Vertrag gekommen ist.

Landgericht Berlin, Urteil v. 17.09.2008 - Az.: (571) 63 Js 6608/06 Ns (165/07)
Leitsatz:
Wer eine unrechtmäßige Pfändung einer Internet-Domain betreibt, macht sich wegen versuchten Betruges zum Nachteil des betroffenen Domain-Inhabers schuldig.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.09.2008 - Az.: I ZR 74/06
Leitsatz:
Ein gewerblicher Kartenhändler darf nicht unter Verschweigen seiner Eigenschaft als Wiederverkäufer bei einem Fußballverein, der den Weiterverkauf erworbener Tickets ausdrücklich untersagt, Tickets für Privatpersonen beziehen und anschließend weiterverkaufen. Allerdings ist es nicht zu beanstanden, wenn der Kartenhändler die Tickets von Privatpersonen zum Zwecke des Weiterverkaufs bezieht und somit deren Vertragsbruch ausnutzt.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 11.09.2008 - Az.: 6 U 197/07
Leitsatz:
Die Nutzung einer Servicenummer, die mit der Servicenummer eines Konkurrenten bis auf eine Ziffer übereinstimmt, stellt ein unlauteres Abfangen von Kunden dar, wenn Anrufer dieser Nummer nicht auf die Identität des Anbieters hingewiesen werden.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 10.09.2008 - Az.: 21 S 18909/07
Leitsatz:

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.09.2008 - Az.: 32 C 6293/08
Leitsatz:
Ein Web-Design-Vertrag ist anfechtbar, wenn über die tatsächlich anfallenden Erstellungskosten arglistig getäuscht wird. Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn dem Kunden gegenüber behauptet wir, dass die Internetseite zu besonders günstigen Konditionen erstellt wird, da sie als Referenzseite dienen soll, sich jedoch später herausstellt, dass die üblicherweise verwendeten Vertragskonditionen zugrunde gelegt werden.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: I-20 U 123/08
Leitsatz:
Ein unrichtiger Copyright-Vermerk einer Wahrsagerin auf handelsüblichen Spielkarten auf einer Internetseite ist irreführende Werbung.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: 312 O 415/08
Leitsatz:
Um eine Gefahr der Abschottung der Märkte zu vermeiden, muss der Verkäufer von "Ed Hardy"-Bekleidungsstücken von sich aus nicht seine Bezugsquellen nennen. Durch das exklusive Vertriebssystem ist ausnahmsweise der Markeninhaber des Kennzeichens "Ed Hardy" für Markenrechtsverletzungen beweispflichtig.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 03.09.2008 - Az.: 33 O 23089/07
Leitsatz:
1. Ist der Wortlaut einer Unterlassungserklärung eindeutig, so ist der Erklärungsinhalt eng auszulegen. Eine weitergehende Verpflichtung über diesen Inhalt hinaus besteht nicht.

2. Ein nur geringer Verstoß gegen die Impressumspflicht kann zwar die Zahlung einer Vertragsstrafe rechtfertigen, jedoch nur in einer angemessenen Höhe. Ein derartiger Anspruch i.H.v. 2.500,- EUR ist nicht begründet.

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 29.08.2008 - Az.: 2 U 48/08
Leitsatz:
Im Endpreis eines Kfz- Angebotes im Internet müssen die Überführungskosten enthalten sein.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 2 StR 329/08
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 5 U 38/07
Leitsatz:
1. Die äußere Gestaltung eines Plagiats kann bis zu 60% als Kaufursache angesehen werden. Verfügen die Originalprodukte über eine hohe Bekanntheit am Markt, kann durchaus ein höherer Prozentsatz angemessen sein.

2. Bei der Ermittlung der Faktoren, die für Kaufentscheidungen ursächlich sind, spielt der niedrige Preis nur eine geringe Rolle.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 315 O 360/08
Leitsatz:
Bewirbt ein Telekommunikationsunternehmen einen Tarif mit der Behauptung "Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" ist dies irreführend, wenn die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Volumen beschränkt wird.

Landgericht Mannheim, Beschluss v. 25.08.2008 - Az.: 7 O 224/08
Leitsatz:
1. Der Inhaber eines räumlich eingeschränkten urheberrechtlichen Nutzungsrechts ist nicht befugt, einem Dritten Online-Nutzungsrechte für andere Länder durch Lizenzierung einzuräumen.

2. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten findet nicht statt.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 21.08.2008 - Az.: 2 U 41/08
Leitsatz:
Es liegt ein kerngleicher Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung vor, wenn das Verbot die Werbung in einer Zeitung beinhaltet und die Reklame später im Internet veröffentlicht wird.

Landgericht Koeln, Urteil v. 06.08.2008 - Az.: 28 O 786/04
Leitsatz:
1. Ist der Schadensersatzanspruch für eine unlizenzierte Benutzung von Filmausschnitten nach dem Urheberrecht verjährt, können dem Rechteinhaber dennoch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung zustehen.

2. Ein Filmzitat bedarf einer außen sichtbaren Kenntlichmachung.

Landgericht Berlin, Urteil v. 05.08.2008 - Az.: 16 O 287/08
Leitsatz:
Ein Händler muss wieder in das offizielle Internet-Händlerverzeichnis eines Markenherstellers für Schulrucksäcke (hier: "Scout") aufgenommen werden, wenn sein Ausschluß darauf beruhte, dass er seine Waren über eBay verkauft hat. Ein eBay-Shop hat keine qualitativen Unterschiede zu den Internetangeboten offizieller Händler.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2008 - Az.: 7 U 29/08
Leitsatz:
Ein Verlag, welcher seine Domain einem Dritten überlässt, haftet nicht als Mitstörer für die Rechtsverletzungen auf dieser Internetseite, wenn er die Störung gleich nach Kenntnis beseitigt.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 31.07.2008 - Az.: 4b O 210/07
Leitsatz:
1. Eine Werbung für patentrechtlich geschützte Ware ist unlauter, wenn nicht ein einschränkender Hinweis erfolgt, dass es sich lediglich um die Anmeldung eines Patents handelt.

2. Auch ist eine Aussage in einem Werbeprospekt irreführend, die dem Verbraucher suggeriert, dass das Produkt weltweit Patentschutz genießt, dies aber tatsächlich nur in Europa der Fall ist.

Landgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 30.07.2008 - Az.: 2-06 O 173/08
Leitsatz:
Die Werbung mit einer Telefon-Flatrate zum "Endlos telefonieren" ist irreführend und damit rechtswidrig, wenn ein Kunde aufgefordert wird, Telefongespräche zu reduzieren und/oder einen Tarifwechsel vorzunehmen, weil er übermäßig viel telefoniert hat.

Amtsgericht Berlin, Urteil v. 28.07.2008 - Az.: 12 C 52/08
Leitsatz:
1. Schließt eine Minderjährige ein Klingelton-Abo über ihr Handy ab, dessen Anschlussinhaber ihr Vater ist, so muss sie die Gebühren nicht bezahlen, wenn kein Erziehungsberechtigter nachträglich dem Vertrag zustimmt.

2. Der Vater muss die Gebühren nicht bezahlen, wenn der Klingelton-Anbieter nicht davon ausgehen darf, dass der Vater das Rechtsgeschäft duldet.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.07.2008 - Az.: 1 ZR 219/05
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.07.2008 - Az.: I ZR 160/05
Leitsatz:
1. Grundsätzlich sind Sammelaktionen und Gewinnspiele, die sich an Kinder und Jugendliche richten, erlaubt, da es sich um gängige und unbedenkliche Werbeformen handelt.

2. Die Verkaufsaktionen sind nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 03.07.2008 - Az.: 15 U 43/08
Leitsatz:

Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 03.07.2008 - Az.: 340 C 1198/08
Leitsatz:
1. Befindet sich der Betreiber eines Online-Shops zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Irrtum, ist eine Anfechtung der Erklärung wegen Irrtums möglich.

2. Die Anfechtung ist aber dann ausgeschlossen, wenn eine Abteilung des Online-Shop bereits Kenntnis von dem Irrtum hatte und keine Korrekturmaßnahmen ergriffen hat. Diese Kenntnis muss sich der Betreiber des Unternehmen zurechnen lassen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 03.07.2008 - Az.: 27 O 83/08
Leitsatz:
Ein Architekt darf auf seiner Internetseite Fotos der von ihm entworfenen Häuser abbilden. Dabei darf er die Straße nennen, nicht aber die Namen der Hauseigentümer.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 29 U 1537/08
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 29 U 2250/08
Leitsatz:

Landgericht Koeln, Beschluss v. 25.06.2008 - Az.: 111 Qs 172/08
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.06.2008 - Az.: 4 U 25/08
Leitsatz:
Wird aufgrund einer unberechtigten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ein Gewinn erzielt, so ist dieser herauszugeben, auch wenn dieser Gewinn nur mittelbar auf die Werbewirkung zurückzuführen ist.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 24.06.2008 - Az.: 33 O 22144/07
Leitsatz:
Ein Vertriebsunternehmen, welches hochwertige Sportartikel in seinem Segment hat, kann seinen Bestellern den Verkauf der Produkte über Online-Auktions-Plattformen durch eine Bestimmung in den AGB untersagen.

Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 19.06.2008 - Az.: 16 Qs 48/08
Leitsatz:
Es bestehen Bedenken an der grundsätzlichen Zulässigkeit der Einlegung von Rechtsmitteln beim Strafbefehl per E-Mail, da eine Überprüfung des Verfassers mangels Unterschrift nicht gewährleistet ist.

Landgericht Muenchen_I, Urteil v. 17.06.2008 - Az.: 34 O 1300/08
Leitsatz:
1. Einem Online-Reiseanbieter obliegt keine Aufklärungspflicht, den Kunden nochmals auf das von ihm gewählte Reiseziel hinzuweisen.

2. Für eine Fehlbuchung des Kunden haftet der Anbieter daher nicht.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 17.06.2008 - Az.: 312 O 937/07
Leitsatz:
1. Die Verwendung des Wortes „eBay“ in Domainnamen durch einen Rechtsanwalt ist nicht zulässig und verstößt gegen das Markenrecht, da bei dem Nutzer der Eindruck erweckt wird, es besteht eine Zusammenarbeit zwischen eBay und dem Juristen.

2. Auf der Homepage der Kanzlei darf der Anwalt als Tätigkeitsfeld den Begriff „eBay-Recht“ angeben, da der Benutzer darunter ein anwaltliches Dienstleistungsangebot annimmt.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 16.06.2008 - Az.: 210 C 28/08
Leitsatz:
Der Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren besteht unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens nur zur Hälfte. Von einem Mitverschulden ist auszugehen, wenn der Betroffene bereits durch einen einfachen Hinweis hätte verhindern können, dass ein persönlichkeitswidriger Zeitungsartikel überhaupt erscheint.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 11.06.2008 - Az.: 17 U 70/08
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.06.2008 - Az.: 5 U 95/07
Leitsatz:
Die Werbung von Financescout24, einen "unabhängigen Versicherungsvergleich" anzubieten, ist wettbewerbswidrig, wenn für den Nutzer nicht klar erkennbar ist, welche Versicherungen in den Vergleich einbezogen sind und dass der Werbende selbst Versicherungsmakler ist.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 11.06.2008 - Az.: 17 U 70/08
Leitsatz:
Die Übernahme eines bei eBay ersteigerten laufenden Leasingvertrages ist nichtig, wenn die Schriftform nicht eingehalten ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 10.06.2008 - Az.: 3 W 67/08
Leitsatz:
1. Die Domain "pelikan-und-partner.de" verletzt die Kennzeichenrechte des Schreibwarenherstellers PELIKAN.

2. Der Zusatz "und-partner" führt nicht zu einem ausreichenden namensrechtlichen Abstand, da hiermit nicht die Verwechslungsgefahr mit dem gewerblich tätigen Hersteller PELIKAN ausgeräumt ist. Zudem wird der Werbewert und die Kennzeichnungskraft deutlich beeinträchtigt, wenn ein Dritter denselben Domain-Namen trägt wie das Unternehmen PELIKAN.

Amtsgericht Hannover, Urteil v. 03.06.2008 - Az.: 439 C 2674/08
Leitsatz:
1. Ein 17jähriger muss aufgrund von Urheberrechtsverletzungen (hier: eBay-Foto-Klau) Schadensersatz leisten, wenn er nach seiner individuellen Entwicklung in der Lage ist, Verantwortung für die Folgen seines Tuns zu übernehmen. Er muss die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen, dass er über fremde Rechtsgüter nur verfügen darf, wenn ihm hierzu eine Erlaubnis erteilt worden ist.

2. Dem Urheber steht für die Verletzung seiner Rechte pro widerrechtlich verwendetem Bild bei eBay ein Schadensersatz i.H.v. 100,- EUR zu.

Verwaltungsgericht Duesseldorf, Beschluss v. 29.05.2008 - Az.: 31 K 3114/08 O
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2008 - Az.: 3 U 108/98
Leitsatz:
Liefert ein Vertragspartner dem Tonträgerhersteller entgegen der vertraglichen Verpflichtung nur GEMA-pflichtige Musik für Hörspiele, so hat der Tonträgerhersteller einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vertragspartner wegen der für die Komposition entstehenden GEMA-Gebühren.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.05.2008 - Az.: 324 O 38/08
Leitsatz:
Ein Presseunternehmen darf rechtmäßig erlangte parteiinterne E-Mails des Parteivorsitzenden der NPD auch in wörtlichen Zitaten veröffentlichen, sofern sie lediglich parteipolitische Aspekte betreffen und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ausreichend groß ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 21.05.2008 - Az.: 5 U 75/07
Leitsatz:
Werden Fotos, die für eine Zeitschrift hergestellt und vergütet wurden, später im Rahmen der Digitalisierung der Zeitschrift online zugänglich gemacht, stellt dies urheberrechtlich eine neue Nutzungsart dar. Lizenzrechtlich handelt es sich dagegen nur um einen Annex zu der bereits vergüteten Nutzung, so dass für die Online-Veröffentlichung ohne Einwilligung des Fotografen kein erneuter Vergütungsbetrag, sondern nur ein Erhöhungsbetrag zu zahlen ist.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 21.05.2008 - Az.: 21 O 10753/07
Leitsatz:
1. Ein Fotograf kann für sich den Beweis des ersten Anscheins beanspruchen, wenn er eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos vorlegen kann, die unstrittig von ihm stammt.

2. Als Beweis des ersten Anscheins sind Metadaten eines Fotos nicht geeignet, da sie aufgrund ihrer Manipulierbarkeit keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Wahrheit der darin enthaltenen Informationen zulassen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 16.05.2008 - Az.: 6 U 26/08
Leitsatz:

Europaeischer_Gerichtshof , Gutachten v. 15.05.2008 - Az.: C 298/07
Leitsatz:
Zur Frage, ob ein ausschließlich über das Internet tätiges Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet ist, auf seiner Webseite eine Telefonnummer anzugeben, damit potenzielle Kunden ungehindert mit dessen Mitarbeitern in Kontakt treten können.

Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 09.05.2008 - Az.: 223 C 30401/07
Leitsatz:
Wird bei eBay ein Verkaufsangebot ohne Mindestgebot eingestellt, handelt es sich um eine verbindliche Willenserklärung auf Abschluss eines Kaufvertrages. Befindet sich der Anbieter dieses Gebotes im Irrtum, so kann er den Kaufvertrag nur dann wirksam anfechten, wenn er unverzüglich nach Kenntniserlangung des Irrtums die Anfechtung erklärt.

Amtsgericht Bochum, Urteil v. 08.05.2008 - Az.: 44 C 13/08
Leitsatz:
Bietet ein Online-Auktionshaus Live-Shopping an, so verstößt der Betreiber der Plattform gegen Treu und Glauben, wenn das gesamte Angebot für den Kunden nicht transparent gestaltet ist und ihn finanziell ungewöhnlich stark belastet.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 29.04.2008 - Az.: 11 U 32/04 (Kart)
Leitsatz:
1. Die DENIC hat kartellrechtlich eine marktbeherrschende Stellung iSd. § 19 Abs.2 Nr.1 GWB.

2. Der Automobilhersteller Volkswagen hat gegen die DENIC einen Anspruch auf Zuteilung einer zweistelligen DE-Domain (hier: "vw.de"). Denn der Automobilhersteller Volkswagen wird gegenüber anderen Mitbewerbern - z.B. den Bayerischen Motorenwerken (BMW), die im Internet unter der Domain "bmw.de" auftreten - sachlich nicht gerechtfertigt ungleich behandelt.

3. Der Anspruch wäre nur dann nicht gegeben, wenn eine entsprechende Top-Level-Domain (".vw") existieren würde.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 29.04.2008 - Az.: 18 U 5645/07
Leitsatz:
1. Einen Webseiten-Betreiber, der einen Hyperlink setzt, trifft grundsätzlich keine regelmäßige Überprüfungspflicht, ob die verlinkte Seite auch zukünftig tatsächlich noch rechtskonform ist.

2. Bei der (Online-) Berichterstattung über Straftäter sind das Persönlichkeitsrecht des Täters und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeneinander abzuwägen. Dabei überwiegt hinsichtlich eines Artikels auf einem IT-Portal das Informationsinteresse der Leser, wenn es sich um die Verurteilung eines Mitarbeiters aus der IT-Branche mit einer erheblichen Strafe handelt.

3. Das Bereithalten eines ursprünglich zulässigerweise veröffentlichten Artikels im Online-Archiv für einige Monate muss der Betroffene dulden.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 11.04.2008 - Az.: 5 W 41/08
Leitsatz:
Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung bei Fernabsatz von Waren im Internet.

Landgericht Koeln, Urteil v. 09.04.2008 - Az.: 28 O 690/07
Leitsatz:
1. Ein Model, dem uneingeschränkte Nutzungsrechte an Fotos, auf denen es abgebildet ist, zur nichtkommerziellen Nutzung sowie zur Eigenwerbung eingeräumt sind, darf das Foto nicht auf einer Escort-Service-Plattform einstellen und dem Betreiber Unterlizenzen einräumen.

2. Der Betreiber einer solchen Plattform haftet für Urheberrechtsverletzungen als Störer, weil er sich die Fotos zueigen macht, indem er sich eigene Nutzungsrechte übertragen lässt. Haftungsprivilegien für fremde Rechtsverstöße kann er nicht in Anspruch nehmen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 09.04.2008 - Az.: 5 U 151/07
Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung von Stadtplan-Kartenausschnitten im Internet verstößt gegen die Rechte des Urhebers, wenn keine Genehmigung vorliegt.

2. Die Rechtsverletzung und die damit verbundene Wiederholungsgefahr werden nicht dadurch beseitigt, dass der Link auf die urheberrechtswidrige Datei gelöscht wird. Vielmehr muss die Datei selbst vom Server gelöscht werden.

Oberlandesgericht Zweibruecken, Beschluss v. 07.04.2008 - Az.: 1 Ss 178/07
Leitsatz:

Amtsgericht Bruehl, Urteil v. 07.04.2008 - Az.: 28 C 447/07
Leitsatz:
1. Auch unzutreffende Einträge auf dem eBay-Bewertungsprofil können zulässig sein und müssen nicht gelöscht werden, solange sie sachlich sind.

2. Nur wenn die Äußerungen bewusste Fehlurteile oder Verzerrungen darstellen, ist die Grenze zur Unsachlichkeit überschritten.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 03.04.2008 - Az.: III ZR 190/07
Leitsatz:
1. Der Verstoß gegen die mit einer Spielbankerlaubnis für Internet-Glücksspiele verknüpfte Auflage, dass jeder Spieler vor Spielbeginn ein Limit bestimmt, führt nicht zur Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134 BGB i.V.m. § 284 Abs. 1 StGB.

2. Ohne vorheriges Setzen eines Limits abgeschlossene Internet-Spiel-verträge sind auch nicht nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 242/07
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 242/07
Leitsatz:
Eine KfZ-Versicherung ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers (hier: des Sachverständigen) nicht befugt, die ihr in Papierform übergebenen Fotos vom Unfallfahrzeug zu digitalisieren und ins Internet zu stellen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 81/07
Leitsatz:
1. Ein Anbieter von PC-Spielen für Jugendliche ist verpflichtet, fortlaufend seine Produktpalette daraufhin zu überprüfen, ob die Spiele in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wurden. Wird eine Indizierung eines Spiels veröffentlicht, muss er das Spiel umgehend aus seinem Sortiment nehmen. Ein weiterer Verkauf ist jedenfalls 7 Tage nach Veröffentlichung wettbewerbswidrig.

2. Eine unwirksame salvatorische Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ebenfalls wettbewerbswidrig.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 25.03.2008 - Az.: 4 Bs 5/08
Leitsatz:

Finanzgericht Sachsen, Urteil v. 19.03.2008 - Az.: 7 K 422/04
Leitsatz:

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.03.2008 - Az.: 12 O 416/06
Leitsatz:
1. Werden Bilder ohne die Einwilligung des Urhebers oder des Nutzungsberechtigten für Auktionen bei der Versteigerungsplattform eBay oder in Online-Shops verwendet, so hat der Schädiger die fiktiven Lizenzgebühren zu zahlen.

2. Die fehlende Nennung des Fotografen rechtfertigt einen Aufschlag in Höhe von 100%.

Landessozialgericht Hessen, Urteil v. 18.03.2008 - Az.: L 3 U 123/05
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 13.03.2008 - Az.: 6 U 1623/07
Leitsatz:

Bundesverwaltungsgericht , Beschluss v. 12.03.2008 - Az.: 2 B 131.07
Leitsatz:
Zur Frage, ob eine Landesbibliothek berechtigt ist, die eigenen Mitarbeiter mit Namen, Zuständigkeitsbereich, Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf ihrer Internetseite zu benennen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 11.03.2008 - Az.: 4 U 193/07
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 11.03.2008 - Az.: 4 U 193/07
Leitsatz:
1. Wirbt ein Online-Händler mit Waschmaschinen ohne Nennung der konkreten Schleuderwirkungsklasse, verstößt er gegen die Vorschriften des Wettbewerbrechts.

2. Die Pflichtangaben in der Internetwerbung können die Kaufentscheidung der Kunden beeinflussen und müssen sowohl von Laden- als auch Online-Händlern eingehalten werden.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 07.03.2008 - Az.: 8 Bf 233/07 PVL
Leitsatz:

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 06.03.2008 - Az.: 6 U 85/07
Leitsatz:
Der Verstoß gegen die preisangabenrechtliche (§ 1 II Nr. 1 PAngV) Verpflichtung, bei Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen auch anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten, stellt in der Regel keinen wesentlichen Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 3 UWG dar; etwas anderes gilt jedoch bei einer unzureichenden Information über die Liefer- und Versandkosten (§ 1 II Nr. 2 PAngV).

Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss v. 03.03.2008 - Az.: L 13 AS 295/07 ER
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 28.02.2008 - Az.: 4 U 196/07
Leitsatz:

Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 27.02.2008 - Az.: 1 BvR 370/07
Leitsatz:
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.

3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.

4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.

5. Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist. Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.02.2008 - Az.: 6 Sa 626/07
Leitsatz:

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 19.02.2008 - Az.: 1 BvR 1886/06
Leitsatz:
Anwaltsdienstleistungen bei eBay anzubieten, ist mit dem anwaltlichen Berufsrecht vereinbar.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 14.02.2008 - Az.: C 244/06
Leitsatz:
Auslegung von nationalen Rechtsvorschriften, die den Vertrieb von Bildträgern im Versandhandel verbieten, die nicht von der zuständigen Stelle zum Zweck des Schutzes Minderjähriger geprüft und eingestuft wurden und die keine Angabe dieser Stelle über die Altersfreigabe tragen.

Landgericht Frankenthal, Urteil v. 14.02.2008 - Az.: 2 HK.O 175/07
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.02.2008 - Az.: 3 U 152/05
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 14.02.2008 - Az.: 4 U 135/07
Leitsatz:
1. Die Einfuhr von Arzneimitteln, die in Deutschland nicht zugelassene Inhaltsstoffe enthalten, aus einem Land der Europäischen Union kann wegen der Warenverkehrsfreiheit zulässig sein, wenn das Arzneimittel im Herkunftsland rechtmäßig hergestellt und vertrieben werden darf.

2. Verhält sich ein Unternehmen entsprechend den Empfehlungen und Weisungen seines Anwalts, kann dies den für den Gewinnabschöpfungsanspruch erforderliche Vorsatz nach § 10 UWG ausschließen.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 13.02.2008 - Az.: 2 ARs 37/08
Leitsatz:
Zuständiges Strafgericht bei Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 07.02.2008 - Az.: 29 U 3520/07
Leitsatz:
Wird eine Software unbefugt im Wege des Application Service Providings (ASP) Geschäftspartnern zur Verfügung gestellt, liegt eine Urheberrechtsverletzung auch dann vor, wenn keine Daten übertragen wurden.

Landgericht Heidelberg, Urteil v. 05.02.2008 - Az.: 2 O 261/07
Leitsatz:
Der Anbieter eines kostenpflichtigen Online-Börseninformationsdienstes haftet wegen der Erteilung fehlerhafter Auskünfte auf Schadensersatz.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 29.01.2008 - Az.: C 275/06
Leitsatz:
Zur Frage, in welchem Umfang die Weitergabe von personenbezogenen Daten (z.B. IP-Adresse) bei Online-Urheberrechtsverletzungen erlaubt sind.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 25.01.2008 - Az.: 5 W 371/07
Leitsatz:
Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 23.01.2008 - Az.: 3 Sa 305/07
Leitsatz:

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 22.01.2008 - Az.: 6 W 10/08
Leitsatz:
1. Ein Access-Provider haftet nicht für fremde, rechtswidrige Internetseiten, die über seinen Internet-Zugang aufgerufen werden können.

2. Es liegt kein Fall der Mitstörerhaftung vor, da der Access-Provider weder eine Verkehrspflicht verletzt noch es ihm rechtlich und tatsächlich möglich ist, die rechtswidrigen Handlungen auf der fremden Webseite zu unterbinden.

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 21.01.2008 - Az.: 2 Ws 328/07
Leitsatz:

Landgericht Heidelberg, Beschluss v. 18.01.2008 - Az.: 11 Qs 2/08
Leitsatz:
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann nicht per E-Mail eingelegt werden. Bei dem in elektronischer Form übermittelten Einspruch fehlt es an der Unterschrift des Verfassers ebenso wie an der Vorlage eines Schriftstückes.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 17.01.2008 - Az.: 2 U 12/07
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 17.01.2008 - Az.: 29 U 3193/07
Leitsatz:
1. Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Frist für den Verfall eines Geschenkgutscheins nicht unangemessen verkürzen.

2. Das ist bei Gutscheinen der Fall, die lediglich 1 Jahr gültig sind, da die gesetzliche Verjährungsfrist 3 Jahre dauert.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.01.2008 - Az.: 5 U 148/06
Leitsatz:

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.01.2008 - Az.: I 20 U 95/07
Leitsatz:
Der Betreiber einer Usenet-Servers haftet nicht als Mitstörer

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 10.01.2008 - Az.: 11 ME 479/07
Leitsatz:

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 164 Gs 1082/07
Leitsatz:

Landgericht Hamburg_1, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 619 Qs 1/08
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 08.01.2008 - Az.: 29 W 2738/07
Leitsatz:
1. Die unberechtigte Abmahnung stellt, wenn der Abmahnende erkennen konnte, dass die Abmahnung unberechtigt ist, eine Geschäftsführung gegen den Willen des Abgemahnten dar.

2. Der unberechtigt Abgemahnte kann deshalb vom Abmahnenden Ersatz der ihm entstandenen Anwaltskosten verlangen, die er für notwendig halten durfte.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 12.12.2007 - Az.: 1 BvR 1625/06
Leitsatz:

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 06.12.2007 - Az.: 6 U 37/07
Leitsatz:
Eine Gemeinde, die ein Bestattungsunternehmen als erwerbswirtschaftliche, nicht hoheitliche Einrichtung betreibt, darf dieses auch als städtische Einrichtung darstellen, z.B. durch ein Stadtwappen auf dem Briefkopf oder durch Nutzung eines städtischen Domainnamens. Allerdings darf nicht der Eindruck hoheitlicher Tätigkeit dadurch erweckt werden, dass der Zusatz "Der Magistrat" verwendet wird.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 29.11.2007 - Az.: 6 WG 1/06
Leitsatz:

Landessozialgericht Essen, Beschluss v. 23.11.2007 - Az.: L 10 B 11/07 KA ER
Leitsatz:

Finanzgericht Koeln, Urteil v. 22.11.2007 - Az.: 15 K 3601/04
Leitsatz:

Landgericht Hamburg, Urteil v. 20.11.2007 - Az.: 324 O 473/07
Leitsatz:
1. Die Behauptung, das Vorhaben eines Werbeportals im Internet sei datenschutzrechtlich illegal, stellt eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung dar.

2. Liegen ausreichend Anknüpfungspunkte für diese Meinung vor und ist die Thematik von öffentlichem Interesse, ist die Äußerung zulässig.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 09.11.2007 - Az.: 5 W 276/07
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 23.10.2007 - Az.: 4 U 87/07
Leitsatz:
1. Wer einen Mitbewerber in einem Blog beleidigt und dabei in Wettbewerbsabsicht handelt, wird strenger beurteilt als derjenige, der ohne Wettbewerbsabsicht handelt. Selbst wenn die herabsetzende Äußerung wahr ist, berechtigt sie nicht dazu, einen Mitbewerber geschäftlich zu schädigen.

2. Die Äußerung des Mitbewerbers ist dann gerechtfertigt, wenn dem Recht auf Meinungsfreiheit eine größere Bedeutung beizumessen ist als der geäußerten Kritik.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.10.2007 - Az.: I ZR 102/05
Leitsatz:
1. Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.

2. Als Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung haftet, wer Internetnutzern über seine Website einen gebündelten Zugang zu pornographischen Internetseiten Dritter vermittelt, ohne durch ein den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV genügendes Altersverifikationssystem Minderjährige am Zugriff auf diese Angebote zu hindern.

3. Wer ein unzureichendes Altersverifikationssystem vertreibt, das für pornographische Angebote im Internet bestimmt ist, haftet wettbewerbsrechtlich als Teilnehmer für Verstöße gegen § 4 Abs. 2 JMStV, die seine Abnehmer mit der Verwendung des Systems für entsprechende Angebote begehen, wenn ihm bekannt ist, dass die jugendschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Systems ungeklärt ist.

4. § 4 Abs. 2 JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.

5. Ein Altersverifikationssystem, das den Zugang zu pornographischen Angeboten im Internet nach Eingabe einer Ausweisnummer sowie der Postleitzahl des Ausstellungsortes ermöglicht, stellt keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten dar und genügt nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV. Nichts anderes gilt, wenn zusätzlich die Eingabe einer Adresse sowie einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung

Bundesgerichtshof_1 , Urteil v. 18.10.2007 - Az.: I ZR 165/05
Leitsatz:
1. Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.

2. Als Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung haftet, wer Internetnutzern über seine Website einen gebündelten Zugang zu pornographischen Internetseiten Dritter vermittelt, ohne durch ein den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV genügendes Altersverifikationssystem Minderjährige am Zugriff auf diese Angebote zu hindern.

3. Wer ein unzureichendes Altersverifikationssystem vertreibt, das für pornographische Angebote im Internet bestimmt ist, haftet wettbewerbsrechtlich als Teilnehmer für Verstöße gegen § 4 Abs. 2 JMStV, die seine Abnehmer mit der Verwendung des Systems für entsprechende Angebote begehen, wenn ihm bekannt ist, dass die jugendschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Systems ungeklärt ist.

4. § 4 Abs. 2 JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.

5. Ein Altersverifikationssystem, das den Zugang zu pornographischen Angeboten im Internet nach Eingabe einer Ausweisnummer sowie der Postleitzahl des Ausstellungsortes ermöglicht, stellt keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten dar und genügt nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV. Nichts anderes gilt, wenn zusätzlich die Eingabe einer Adresse sowie einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung

Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 10.10.2007 - Az.: 1 BvR 370/07
Leitsatz:

Amtsgericht Speyer, Beschluss v. 04.10.2007 - Az.: 5019 Js 17565/07 OW
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.10.2007 - Az.: I ZR 143/04
Leitsatz:
1. Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, Artikel des Sortiments ohne den eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren Hinweis darauf zu bewerben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen und ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile gelten, ist grundsätzlich unbestimmt, weil er ohne konkrete Bezeichnung einer zu verbietenden Verletzungsform lediglich auf die Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 6 PAngV Bezug nimmt.

2. Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht bereits dann verstoßen, wenn auf einer Internetseite neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt wird und nicht schon auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen. Den Verbrauchern ist bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen; sie gehen auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten. Es kann deshalb genügen, wenn die durch § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben jedenfalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite gemacht werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.09.2007 - Az.: 5 U 165/06
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg_1, Urteil v. 26.09.2007 - Az.: 5 U 36/07
Leitsatz:

Finanzgericht Baden-Wuerttemberg, Beschluss v. 21.09.2007 - Az.: 14 V 10/07
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 17.09.2007 - Az.: 2 AR 37/07
Leitsatz:
1.Der Erfüllungsort eines Mobilfunkdiensteanbieters im Sinne von § 269 BGB befindet sich an jedem Ort im Bereich seines Funknetzes.

2.Bei der Bestimmung des Erfüllungsortes des Kunden eines Mobilfunkdiensteanbieters im Sinne von § 269 BGB sind die Grundsätze der Rechtsprechung zum „gemeinsamen Erfüllungsort“ nicht anzuwenden.

3. a) Einem Verweisungsbeschluss ist wegen Vorliegens von Willkür ausnahmsweise die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO u. a. dann zu versagen, wenn das verweisende Gericht eine Zuständigkeitsnorm weder in den Gründen seines Verweisungsbeschlusses noch in dort in Bezug genommenen Teilen der gerichtlichen Verfahrensakte erörtert hat und diese Norm eindeutig seine Zuständigkeit begründet; ein vorsätzliches Außerachtlassen der Norm ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

b) Ist hiernach Willkür zu bejahen, gilt diese als geheilt, wenn die Verweisung im Einvernehmen beider Parteien erfolgte und die Zuständigkeitsfrage nicht erstmals durch das Gericht aufgeworfen wurde.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.08.2007 - Az.: 3 U 158/04
Leitsatz:

Amtsgericht Offenbach, Beschluss v. 20.07.2007 - Az.: 4 GS 442/07
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.07.2007 - Az.: I ZR 137/04
Leitsatz:
1. Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt.

2. Der Erfahrungssatz, dass der Verkehr einem Zeichen, das durch seine isolierte Verwendung im Geschäftsverkehr zunehmend eine herkunftshinweisende Funktion erhalten hat, auch dann einen stärkeren Herkunftshinweis entnimmt, wenn er dem Zeichen als Bestandteil eines anderen Zeichens begegnet, ist grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn es sich bei dem Zeichen um eine von Haus aus beschreibende Bezeichnung handelt (Ergänzung zu BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus).

Europaeischer_Gerichtshof , Gutachten v. 18.07.2007 - Az.: C 275/06
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.07.2007 - Az.: I ZR 18/04
Leitsatz:
1. Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen der Verbraucher im Sinne des § 3 UWG.

2. Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen. Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung.

3. Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform hinsichtlich fremder jugendgefährdender Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, zu deren Begründung es eines konkreten Hinweises auf ein bestimmtes jugendgefährdendes Angebot eines bestimmten Anbieters bedarf. Der Betreiber der Plattform ist nicht nur verpflichtet, dieses konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern muss auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.

4. Aus der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform können sich neben der Verpflichtung, Angebote des konkreten Titels in Zukunft zu verhindern, besondere Prüfungspflichten hinsichtlich anderer Angebote des Versteigerers ergeben, der das ursprüngliche jugendgefährdende Angebot eingestellt hat.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 12.07.2007 - Az.: 1 BvR 99/03
Leitsatz:

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 12.07.2007 - Az.: 16 U 2/07
Leitsatz:

Landgericht Heilbronn, Urteil v. 05.07.2007 - Az.: 6 O 55/07 Hg
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.07.2007 - Az.: 5 U 87/06
Leitsatz:

Amtsgericht Pforzheim, Urteil v. 26.06.2007 - Az.: 8Cs 84 Js 5040/07
Leitsatz:

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 19.06.2007 - Az.: 16 U 2/07
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.06.2007 - Az.: 3 U 297/06
Leitsatz:

Amtsgericht Ludwigshafen, Urteil v. 23.05.2007 - Az.: 2 h C 22/07
Leitsatz:
1. Spitznamen haben eine Individualisierungsfunktion und stehen einem bürgerlichen Namen gleich, so dass sie im Rahmen des Persönlichkeitsrechts Namenschutz entfalten.

2. Der Spitzname kann bei einer Kollision zweier Domains in einem domainrechtlichen Streit gegenüber dem bürgerlichen Namen obsiegen.

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 22.05.2007 - Az.: 57 C 13831/06
Leitsatz:
1. Ein Webhosting-Unternehmen haftet als Störer, wenn es seine Prüfungspflichten verletzt.

2. Dies ist dann der Fall, wenn das Webhosting-Unternehmen die Identitätsmerkmale seiner User nicht speichert und damit eine effektive Rechtsverfolgung nicht möglich ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.05.2007 - Az.: 3 U 20/05
Leitsatz:

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 03.05.2007 - Az.: 15 Sa 1880/06
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 26.04.2007 - Az.: I ZR 190/04
Leitsatz:
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 vom 17. Juli 2000, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist ein Diensteanbieter nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie verpflichtet, vor Vertragsabschluss mit einem Nutzer des Dienstes eine Telefonnummer anzugeben, um eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation zu ermöglichen?

2. Falls die Frage zu 1 verneint wird:

a) Muss ein Diensteanbieter neben der Angabe der Adresse der elektronischen Post vor einem Vertragsschluss mit einem Nutzer des Dienstes nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie einen zweiten Kommunikationsweg eröffnen?

b) Bejahendenfalls: Reicht es für einen zweiten Kommunikationsweg aus, dass der Diensteanbieter eine Anfragemaske einrichtet, mit der der Nutzer sich über das Internet an den Diensteanbieter wenden kann, und die Beantwortung der Anfrage des Nutzers durch den Diensteanbieter mittels E-Mail erfolgt?

Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.04.2007 - Az.: I ZR 35/04
Leitsatz:
1. Die Unanwendbarkeit des Haftungsprivilegs gemäß § 10 Satz 1 TMG (= § 11 Satz 1 TDG 2001) auf Unterlassungsansprüche gilt nicht nur für den auf eine bereits geschehene Verletzung gestützten, sondern auch für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch (Fortführung von BGHZ 158, 236, 246 ff. – Internet-Versteigerung I).

2. Die autonome Regelung des Unterlassungsanspruchs in Art. 98 Abs. 1 GMV ist durch Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsrichtlinie) im Hinblick auf die Haftung von „Mittelspersonen“ ergänzt worden. Die Ausgestaltung dieser Haftung im Einzelnen bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Im deutschen Recht ist die Haftung von „Mittelspersonen“ durch die deliktsrechtliche Gehilfenhaftung, insbesondere aber durch die Störerhaftung gewährleistet.

3. Ein Störer kann auch dann vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn es noch nicht zu einer Verletzung des geschützten Rechts gekommen ist, eine Verletzung in der Zukunft aber aufgrund der Umstände zu befürchten ist. Voraussetzung dafür ist, dass der potentielle Störer eine Erstbegehungsgefahr begründet.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 19.04.2007 - Az.: 7 O 3950/07
Leitsatz:

Amtsgericht Berlin, Urteil v. 27.03.2007 - Az.: 5 C 314/06
Leitsatz:
1. IP-Adressen sind personenbezogene Daten iSd. BDSG.

2. IP-Adressen dürfen von einem Webseiten-Betreiber nur gespeichert werden, wenn eine Einwilligung des Users vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage zur Speicherung besteht.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.03.2007 - Az.: VI ZR 101/06
Leitsatz:
Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.

Bundesverfasssungsgericht , Beschluss v. 20.03.2007 - Az.: 1 BvR 1226/06
Leitsatz:

Amtsgericht Halle-Saalkreis, Beschluss v. 11.03.2007 - Az.: 395 Gs 34/07
Leitsatz:

Landgericht Berlin, Urteil v. 06.03.2007 - Az.: 27 O 1063/06
Leitsatz:
Eine konkludente Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos einer öffentlichen Modenschau ist anzunehmen, wenn das Model vor Fotografenkameras posiert, ohne ausdrücklich eine Presseveröffentlichung der Bilder zu verbieten.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 26.02.2007 - Az.: 12 W 16/07
Leitsatz:

Amtsgericht Wernigerode, Urteil v. 22.02.2007 - Az.: 10 C 659/06
Leitsatz:

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.02.2007 - Az.: 308 O 32/07
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 15.02.2007 - Az.: I ZR 251/02
Leitsatz:
1. Der Begriff "Lotto" stellt eine beschreibende Angabe eines Glücksspiels dar, auch wenn sich die Bedeutung des Begriffs für Teile des Verkehrs inzwischen auf eine bestimmte Art eines Glücksspiels (z.B. "6 aus 49") eingeengt hat.

2. Ein Begriff, der ein Produkt der Gattung nach glatt beschreibt, ist nur dann als Marke im Verkehr durchgesetzt i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG, wenn ein weit überwiegender Teil der angesprochenen Verkehrskreise darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft des Produkts erblickt.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 14.02.2007 - Az.: 5 W 15/07
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg_1, Urteil v. 14.02.2007 - Az.: 5 U 152/06
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg_2, Urteil v. 14.02.2007 - Az.: 5 U 134/06
Leitsatz:

Landessozialgericht Essen, Beschluss v. 12.02.2007 - Az.: L 10 B 35/06 KA ER
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 08.02.2007 - Az.: I ZR 59/04
Leitsatz:
1. Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).

2. Befindet sich unter dem Domainnamen schon zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Gleichnamiger Ansprüche angemeldet hat, die Homepage des Namensträgers, kann davon ausgegangen werden, dass der Namensträger den Treuhänder mit der Registrierung beauftragt hat. Besteht eine solche Homepage (noch) nicht, kann eine einfache und zuverlässige Überprüfung - abgesehen von einer notariellen Beurkundung des Auftrags - dadurch geschaffen werden, dass die DENIC dem Treuhänder im Zuge der Registrierung die Möglichkeit einräumt, einen Hinweis auf seine Treuhänderstellung und den Treugeber zu hinterlegen, und diese Information nur mit Zustimmung des Treuhänders offenbart.

3. Hat der Namensträger einen Dritten auf eine einfach und zuverlässig zu überprüfende Weise mit der Registrierung seines Namens als Internet-Adresse beauftragt, so ist es für die Priorität der Registrierung gegenüber Gleichnamigen nicht von Bedeutung, wenn der Vertreter den Domainnamen abredewidrig auf den eigenen Namen und nicht auf den Namen des Auftraggebers hat registrieren lassen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 08.02.2007 - Az.: I ZR 77/04
Leitsatz:
Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", kann er sich nur dann auf die Er-schöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf kon-krete Originalprodukte dieser Marke bezieht (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls).

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 18.01.2007 - Az.: 15 Sa 558/06
Leitsatz:

Landgericht Berlin, Urteil v. 18.01.2007 - Az.: 16 O 570/06
Leitsatz:
Wer eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Abmahnungen mit einem auffällig hohen Streitwert ausspricht, um hohe Abmahnkosten zu generieren, handelt rechtsmissbräuchlich. Wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung kann der Abgemahnte Schadensersatz verlangen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.12.2006 - Az.: 4 K 2638/01
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.12.2006 - Az.: VI ZR 188/05
Leitsatz:
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene E-Mail-Werbung) verlangt werden kann.

Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 06.12.2006 - Az.: 4 AZN 529/06
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 05.12.2006 - Az.: 5 W 295/06
Leitsatz:

Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 30.11.2006 - Az.: 161 C 29330/06
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.11.2006 - Az.: VIII ZR 92/06
Leitsatz:
a) Mit der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 Alt. 2 BGB durch den Verkäufer ist - ebenso wie mit der Übernahme einer Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB - zumindest auch die Zusicherung einer Eigenschaft der Sache nach früherem Recht ( § 459 Abs. 2 BGB a.F.) gemeint. Die Übernahme einer Garantie setzt daher - wie früher die Zusicherung einer Eigenschaft - voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen.

b) Die Frage, ob Angaben des Verkäufers zur Laufleistung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs lediglich als Beschaffenheitsangabe ( § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder aber als Beschaffenheitsgarantie ( § 444 Alt. 2 BGB) zu werten sind, ist unter Berücksichtigung der beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug typischerweise gegebenen Interessenlage zu beantworten. Beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Angabe der Laufleistung in der Regel lediglich als Beschaffenheitsangabe und nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen. Von einer stillschweigenden Garantieübernahme kann beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs nur dann ausnahmsweise auszugehen sein, wenn über die Angabe der Laufleistung hinaus besondere Umstände vorliegen, die bei dem Käufer die berechtigte Erwartung wecken, der Verkäufer wolle für die Laufleistung des Fahrzeugs einstehen. Alleine die Besonderheiten des Kaufs über das Internet mittels eines von eBay zur Verfügung gestellten Bietverfahrens rechtfertigen diese Annahme nicht.

c) Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit ( § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet ( § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann ( § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 27.11.2006 - Az.: 13 W 90/06
Leitsatz:
Eine Widerrufsbelehrung kann - wenn sie z.B. Hervorhebungen oder Hinweise enthält - ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen. Die bloße Verlinkung der Belehrung durch einen Dritten stellt aber noch keine Urheberrechtsverletzung dar.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 14.11.2006 - Az.: 5 W 254/06
Leitsatz:

Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 02.11.2006 - Az.: 5 K 32/06
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 26.10.2006 - Az.: III ZR 40/06
Leitsatz:

Bundesfinanzhof , Urteil v. 19.10.2006 - Az.: III R 6/05
Leitsatz:
Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut.

Bundesfinanzhof , Urteil v. 18.10.2006 - Az.: XI R 22/06
Leitsatz:
Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit eines elektronisch übermittelten bestimmenden Schriftsatzes (Klageschrift) nicht entgegen.

Landgericht Regensburg, Urteil v. 17.10.2006 - Az.: 2 S 153/06
Leitsatz:
1. Der Betreiber eines kostenlosen Online-Spiels ist Inhaber des virtuellen Hausrecht und kann Spieler bei Vorliegen von sachlichen Gründen daher von der Teilnahme ausschließen.

2. Ein solcher sachlicher Grund ist u.a. dann gegeben, wenn der Spieler entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zugangsdaten zu seinem Online-Account an Dritte weitergibt.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 10.10.2006 - Az.: XI ZB 40/05
Leitsatz:
Eine eingescannte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz genügt nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO, wenn der Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wurde.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.10.2006 - Az.: I ZR 229/03
Leitsatz:
Das für die Werbung im elektronischen Geschäftsverkehr gemeinschaftsrechtlich eingeführte Prinzip der Beurteilung nach dem Recht des Sitzes des werbenden Unternehmens kann eine im Vergleich zum deutschen Recht, dem Recht des Marktorts, günstigere Beurteilung nicht nach sich ziehen, wenn nach einem bilateralen Abkommen über den Schutz von geographischen Herkunftsangaben der Schutz der durch die Werbung betroffenen Herkunftsangabe im Herkunftsland unter denselben Voraussetzungen zu gewährleisten ist, wie er im Recht des Marktorts vorgesehen ist.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.09.2006 - Az.: I ZR 201/03
Leitsatz:
Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusammen mit der Top-Level-Domain "info", liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 04.09.2006 - Az.: 10 W 81/06
Leitsatz:

Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 23.08.2006 - Az.: 7 ABR 55/05
Leitsatz:

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 21.08.2006 - Az.: 1 BvR 2047/03
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.08.2006 - Az.: 5 W 190/06
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 08.08.2006 - Az.: 5 StR 405/05
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.07.2006 - Az.: I ZR 228/03
Leitsatz:
a) Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.

b) Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.07.2006 - Az.: 5 W 156/06
Leitsatz:

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 03.07.2006 - Az.: 2 BvR 1458/03
Leitsatz:

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 29.06.2006 - Az.: 2 BvR 902/06
Leitsatz:

Amtsgericht Koblenz, Urteil v. 21.06.2006 - Az.: 151 C 624/06
Leitsatz:

Bundesfinanzhof , Urteil v. 21.06.2006 - Az.: XI R 50/05
Leitsatz:
Die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) verletzt nicht den Gleichheitssatz.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.06.2006 - Az.: I ZR 75/03
Leitsatz:
Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.

Zur Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.05.2006 - Az.: I ZR 32/03
Leitsatz:

Bundesgerichtshof_1 , Urteil v. 18.05.2006 - Az.: I ZR 183/03
Leitsatz:
a) Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Wird das fremde Zeichen dazu eingesetzt, den Nutzer zu einer Internetseite des Verwenders zu führen, weist es - auch wenn es für den Nutzer nicht wahr-nehmbar ist - auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hin.

b) Eine Verwechslungsgefahr kann sich in diesem Fall - je nach Branchennähe - bereits daraus ergeben, dass sich unter den Treffern ein Hinweis auf eine Inter-netseite des Verwenders findet, nachdem das fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist.

Amtsgericht Regensburg, Urteil v. 27.04.2006 - Az.: 9 C 3693/05
Leitsatz:
1. Der Betreiber eines kostenlosen Online-Spiels ist Inhaber des virtuellen Hausrecht und kann Spieler bei Vorliegen von sachlichen Gründen daher von der Teilnahme ausschließen.

2. Ein solcher sachlicher Grund ist u.a. dann gegeben, wenn der Spieler entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zugangsdaten zu seinem Online-Account an Dritte weitergibt.

Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 27.04.2006 - Az.: 2 AZR 386/05
Leitsatz:
Bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers vorliegt, geht es allein um die Abwägung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der "fiktiven" Kündigungsfrist noch zugemutet werden kann.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.03.2006 - Az.: I ZR 24/03
Leitsatz:
EuGVÜ Art. 5 Nr. 3

Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.

Den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 TDG Diensteanbieter, die in einem anderen Staat der EU geschäftsansässig sind, wenn sie im Inland für ein nicht zugelassenes Arzneimittel werben. Auch die Frage des Vertriebsverbots für nicht zugelassene Arzneimittel in Deutschland richtet sich nach inländischem Recht.

Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 136 v. 30.4.2004, S. 34) hat einen neuen europarechtlich einheitlichen Arzneimittelbegriff für Funktionsarzneimittel eingeführt, der aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § 2 AMG im Inland gilt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.02.2006 - Az.: II ZR 200/04
Leitsatz:
Weist die Ladung zu einer Gesellschafterversammlung derart schwerwiegende Form- und Fristmängel auf, dass dem Gesellschafter eine Teilnahme faktisch unmöglich gemacht wird (hier: Ladung per E-Mail in den Abendstunden des Vortages auf den frühen Vormittag des nächsten Tages), steht dies einer Nichtladung des Gesellschafters gleich und führt zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 10.02.2006 - Az.: 9 U 55/05
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 10.02.2006 - Az.: 9 U 105/05
Leitsatz:

Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 12.01.2006 - Az.: 2 AZR 179/05
Leitsatz:

Finanzgericht Duesseldorf, Beschluss v. 12.01.2006 - Az.: 4 V 4781/05 A (VTa)
Leitsatz:

Amtsgericht Marburg, Urteil v. 09.01.2006 - Az.: 51 Ls 2 Js 6842/04
Leitsatz:

Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.01.2006 - Az.: 17 W (pat) 35/02
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.04.2004 - Az.: I ZR 174/01
Leitsatz:
Der Wille des Urhebers, dem Vertragspartner umfassende, über den unmittelbaren Vertragszweck hinausgehende Nutzungsrechte einzuräumen, kann sich aus einer Branchenübung nur dann ergeben, wenn sie Rückschlüsse auf einen entsprechenden objektivierten rechtsgeschäftlichen Erklärungswillen der Vertragsparteien erlaubt (im Anschluß an BGHZ 137, 387, 394; BGH GRUR 2000, 144, 146 – Comic-Übersetzungen I und II).

Kammergericht Berlin, Urteil v. 17.12.2002 - Az.: 5 U 79/02
Leitsatz:

Landgericht Erfurt, Urteil v. 28.11.2002 - Az.: 2 HK O 373/02
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 27.11.2002 - Az.: LBG-Ä 8/02
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 25.11.2002 - Az.: AnwZ B 8/02
Leitsatz:

Bundesgerichtshof_1 , Beschluss v. 25.11.2002 - Az.: AnwZ B 41/02
Leitsatz:
a) Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, festgestellten Verstößen eines Kammermitglieds gegen berufsrechtliche Bestimmungen mit einer Unterlassungsverfügung zu begegnen.

b) Zur Verwendung des Domain-Namens "www.presserecht.de" durch eine Anwaltskanzlei, wenn die Homepage vor allem allgemeine Informationen über das Presserecht anbietet.

Landgericht Kleve, Urteil v. 22.11.2002 - Az.: 5 S 90/02
Leitsatz:

Landesarbeitsgericht Kiel, Beschluss v. 31.10.2002 - Az.: 1 TaBV 16/02
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 23.09.2002 - Az.: 5 W 106/02
Leitsatz:

Kammergericht Berlin_1, Beschluss v. 23.09.2002 - Az.: 5 W 124/02
Leitsatz:

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 19.09.2002 - Az.: 26 W 85/02
Leitsatz:

Amtsgericht Dillenburg, Urteil v. 13.09.2002 - Az.: 5 C 286/02
Leitsatz:

Landessozialgericht Muenchen, Beschluss v. 16.08.2002 - Az.: L 4 B 193/02 KR ER
Leitsatz:

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.08.2002 - Az.: 2a O 312/01
Leitsatz:

Amtsgericht Schwaebisch_Gmuend, Urteil v. 23.07.2002 - Az.: 8 C 130/01
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 16.07.2002 - Az.: VI ZB 16/02
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 08.07.2002 - Az.: 5 U 6727/00
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 20.06.2002 - Az.: 10 U 54/02
Leitsatz:

Landgericht Berlin, Urteil v. 28.05.2002 - Az.: 102 O 48/02
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 28.05.2002 - Az.: 15 U 221/01
Leitsatz:

Amtsgericht Butzbach, Urteil v. 24.05.2002 - Az.: 51 C 25/02 (71)
Leitsatz:

Landgericht Hof, Urteil v. 26.04.2002 - Az.: 22 S 10/02
Leitsatz:

Landgericht Essen, Urteil v. 25.04.2002 - Az.: 11 O 96/02
Leitsatz:

Landgericht Konstanz, Urteil v. 19.04.2002 - Az.: 2 O 141/01 A
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.04.2002 - Az.: I ZR 317/99
Leitsatz:
a) Ist ein Namensträger nach dem Recht der Gleichnamigen verpflichtet, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr nur mit einem unterscheidenden Zusatz zu verwenden, folgt daraus nicht zwingend das Verbot, den Namen als Internet-Adresse zu verwenden. Vielmehr kann eine mögliche Verwechslungsgefahr auch auf andere Weise ausgeräumt werden. So kann der Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt werden, dass es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Querverweis auf diese Homepage.

b) Kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens einem Dritten die Verwendung dieses Zeichens als Domain-Name im geschäftlichen Verkehr verbieten, kommt ein auf Löschung der Registrierung gerichteter Beseitigungsanspruch nur in Betracht, wenn der Dritte kein berechtigtes Interesse vorweisen kann, diesen Domain-Namen außerhalb des sachlichen oder räumlichen Wirkungsfelds des kennzeichenrechtlichen Anspruchs - etwa für private Zwecke oder für ein Unternehmen in einer anderen Branche - zu verwenden.

c) Ein Rechtsanwalt, der durch die Bezeichnung seiner Kanzlei die Rechte eines Wettbewerbers verletzt hat, ist im Hinblick auf die ihn treffende Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen einer zur Schadensberechnung dienenden Auskunft die Namen seiner Mandanten zu offenbaren.

Landgericht Ulm, Beschluss v. 21.03.2002 - Az.: 2 Qs 2016/02
Leitsatz:

Bundeskartellamt , Beschluss v. 07.03.2002 - Az.: B 6 - 144/01
Leitsatz:

Landgericht Muenchen, Urteil v. 01.03.2002 - Az.: 21 O 9997/01
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.02.2002 - Az.: I ZR 230/99
Leitsatz:
a) Ist bei der Prüfung der Identität oder Ähnlichkeit von Unternehmenskennzeichen sowohl bei dem geschützten Zeichen als auch dem Kollisionszeichen auf den Teil des gesamten Zeichens abzustellen, der gesonderten kennzeichenrechtlichen Schutz genießt, sind beschreibende Zusätze in den Firmierungen grundsätzlich nicht in die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG einzubeziehen.

b) Von einer nur ganz geringfügigen Branchennähe kann nicht ausgegangen werden, wenn die Klägerin im Bereich des Direktmarketings tätig ist und sich zum Zwecke der Absatzförderung für ihre Kunden eines Call-Centers bedient und für die Tätigkeit der Beklagten, eines Inkassounternehmens, der Einsatz eines Call-Centers prägend ist.

Amtsgericht Berlin, Urteil v. 07.02.2002 - Az.: 8 C 538/01
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 05.02.2002 - Az.: 5 U 178/01
Leitsatz:

Amtsgericht Rostock, Urteil v. 01.02.2002 - Az.: 42 C 410/01
Leitsatz:

Landgericht Erfurt, Urteil v. 31.01.2002 - Az.: 3 O 2554/01
Leitsatz:

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.01.2002 - Az.: 2a O 245/01
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 24.01.2002 - Az.: I ZR 156/99
Leitsatz:
Zur Frage, wann eine Ähnlichkeit zwischen Dienstleistungen (hier: "Finanzwesen" bzw. "Betrieb einer bei Kauf oder Miete von Immobilien nutzbaren Datenbank im Internet") gegeben ist.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.01.2002 - Az.: 2a O 172/01
Leitsatz:

Landgericht Potsdam, Urteil v. 16.01.2002 - Az.: 2 O 566/01
Leitsatz:

Arbeitsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 02.01.2002 - Az.: 2 Ca 5340/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 21.12.2001 - Az.: 6 U 160/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln_1, Urteil v. 21.12.2001 - Az.: 6 U 104/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.12.2001 - Az.: 29 U 4592/01
Leitsatz:

Landgericht Leipzig, Beschluss v. 14.12.2001 - Az.: 05 O 8712/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Zweibruecken, Urteil v. 13.12.2001 - Az.: 4 U 68/01
Leitsatz:
Ein Arzt, der im Internet auf einer eigenen Homepage für seine (Privat-) Klinik wirbt, verstößt gegen § 11 HWG, wenn er nicht durch Schaffung eines verlässlichen Zugangshindernisses dafür Sorge trägt, dass Laien keinen Zugang zu der Homepage erhalten. Das erfordert die Einrichtung eines Passwortes oder eines vergleichbaren Hindernisses. Die Einrichtung einer Schaltfläche, über die ein Laie durch bloßes Anklicken bestimmter Angaben zu der Homepage gelangen kann, genügt nicht.

Landesarbeitsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 13.12.2001 - Az.: 5 Sa 987/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.12.2001 - Az.: U (K) 3338/01
Leitsatz:

Landgericht Mannheim, Urteil v. 30.11.2001 - Az.: 7 O 296/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.11.2001 - Az.: 6 U 87/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 28.11.2001 - Az.: 5 U 111/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln_1, Urteil v. 27.11.2001 - Az.: 15 U 108/01
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.11.2001 - Az.: I ZR 138/99
Leitsatz:
1. Der kennzeichenrechtliche Schutz aus §§ 5, 15 MarkenG geht in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vor.

2. Schon die Registrierung, nicht erst die Benutzung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Domain-Name im nichtgeschäftlichen Verkehr, stellt einen unbefugten Namensgebrauch nach § 12 BGB dar.

3. Verwendet ein Nichtberechtigter ein bekanntes Kennzeichen als Domain-Namen im geschäftlichen Verkehr, liegt darin eine Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft des bekannten Zeichens nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 15 Abs. 3 MarkenG.

4. Kommen mehrere berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, führt die in Fällen der Gleichnamigkeit gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat. Nur wenn einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.

5. Dem Berechtigten steht gegenüber dem nichtberechtigten Inhaber eines Domain-Namens kein Anspruch auf Überschreibung, sondern nur ein Anspruch auf Löschung des Domain-Namens zu.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 15.11.2001 - Az.: 29 U 3769/01
Leitsatz:

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.11.2001 - Az.: 38 O 81/01
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 07.11.2001 - Az.: VIII ZR 13/01
Leitsatz:
Zum Abschluß und zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion.

Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 06.11.2001 - Az.: 3 U 2393/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 25.10.2001 - Az.: 3 U 8/01
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 23.10.2001 - Az.: 5 U 101/01
Leitsatz:

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 18.10.2001 - Az.: 1 BvR 881/00
Leitsatz:
Zur Zulässigkeit einen Zahnarztsuchservice

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 09.10.2001 - Az.: 1 BvR 622/01
Leitsatz:
Zur Zulässigkeit eines "Schuldnerspiegels" im Internet

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.10.2001 - Az.: 3 U 29/00
Leitsatz:

Landesarbeitsgericht Koeln, Beschluss v. 27.09.2001 - Az.: 10 TaBV 38/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.09.2001 - Az.: 29 U 5906/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 20.09.2001 - Az.: 29 U 3014/01
Leitsatz:

Europaeischer_Gerichtshof , Beschluss v. 13.09.2001 - Az.: 3 C 467/00 P
Leitsatz:

Landgericht Hannover, Urteil v. 12.09.2001 - Az.: 7 O 349/01 (18)
Leitsatz:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 12.09.2001 - Az.: 6 U 13/01
Leitsatz:

Amtsgericht Hannover, Urteil v. 07.09.2001 - Az.: 501 C 1510/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 07.09.2001 - Az.: 6 U 186/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln_1, Urteil v. 07.09.2001 - Az.: 6 U 185/00
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 04.09.2001 - Az.: 5 U 124/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Zweibruecken, Urteil v. 30.08.2001 - Az.: 4 U 140/00
Leitsatz:

Landgericht Hannover, Urteil v. 30.08.2001 - Az.: 25 O 3590/01-110
Leitsatz:

Landgericht Mannheim, Urteil v. 24.08.2001 - Az.: 7 O 189/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 23.08.2001 - Az.: 13 U 152/01
Leitsatz:

Landgericht Mainz, Urteil v. 09.08.2001 - Az.: 1 O 488/00
Leitsatz:

Arbeitsgericht Duesseldorf, Urteil v. 01.08.2001 - Az.: 4 Ca 3437/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 26.07.2001 - Az.: 29 U 3265/01
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 24.07.2001 - Az.: 5 U 9427/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 19.07.2001 - Az.: 2 U 141/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 17.07.2001 - Az.: 6 U 1/01
Leitsatz:

Amtsgericht Dachau, Urteil v. 10.07.2001 - Az.: 3 C 167/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.07.2001 - Az.: 21 U 4864/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 05.07.2001 - Az.: 20 U 20/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 05.07.2001 - Az.: 3 U 35/01
Leitsatz:

Landgericht Potsdam, Urteil v. 04.07.2001 - Az.: 52 O 11/01
Leitsatz:

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 02.07.2001 - Az.: 11 KfH O 48/01
Leitsatz:

Bundeskartellamt , Beschluss v. 29.06.2001 - Az.: B 5 - 51522 - U 24/01
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.06.2001 - Az.: 1 StR 66/01
Leitsatz:
1. Die Vorschrift des § 176a Abs. 2 StGB erfaßt sämtliche Varianten der in Bezug genommenen Absätze 3 und 4 des § 184 StGB.

2. Ein Verbreiten (§ 184 Abs. 3 Nr. 1 StGB) im Internet liegt vor, wenn die Datei auf dem Rechner des Internetnutzers angekommen ist. Dabei ist es unerheblich, ob dieser die Möglichkeit des Zugriffs auf die Daten genutzt oder ob der Anbieter die Daten übermittelt hat.

Ein Zugänglichmachen (§ 184 Abs. 3 Nr. 2 StGB) im Internet liegt vor, wenn eine Datei zum Lesezugriff ins Internet gestellt und dem Internetnutzer so die Möglichkeit des Zugriffs auf die Datei eröffnet wird.

3. Das Tatbestandsmerkmal des § 184 Abs. 3 StGB "sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben" liegt stets vor, wenn die Person des tatsächlichen sexuellen Mißbrauchs ein Kind ist. In den übrigen Fällen kommt es auf die Sicht eines verständigen Betrachters an.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.06.2001 - Az.: 20 U 5/01
Leitsatz:

Landgericht Coburg, Urteil v. 13.06.2001 - Az.: 12 O 284/01
Leitsatz:

Landgericht Wiesbaden, Urteil v. 13.06.2001 - Az.: 10 O 116/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 05.06.2001 - Az.: 3 U 817/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 31.05.2001 - Az.: 6 U 240/00
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 29.05.2001 - Az.: 5 U 10150/00
Leitsatz:

Amtsgericht Kerpen, Urteil v. 25.05.2001 - Az.: 21 C 53/01
Leitsatz:

Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.05.2001 - Az.: 312 O 145/01
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.05.2001 - Az.: I ZR 216/99
Leitsatz:
1. Die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name ist nicht generell wettbewerbswidrig.

2. Im Einzelfall kann in der Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name eine irreführende Alleinstellungsbehauptung liegen.

Bundesgerichtshof_1 , Urteil v. 17.05.2001 - Az.: I ZR 251/99
Leitsatz:
1. Die für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain ".de" zuständige DENIC ist vor der Registrierung grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung noch als Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungsverbots zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt.

2. Wird die DENIC von einem Dritten darauf hingewiesen, daß ein registrierter Domain-Name seiner Ansicht nach ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletzt, kommt eine Haftung als Störerin oder eine kartellrechtliche Haftung für die Zukunft nur in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist. Im Regelfall kann die DENIC den Dritten darauf verweisen, eine Klärung im Verhältnis zum Inhaber des umstrittenen Domain-Namens herbeizuführen.

Amtsgericht Bad_Berleburg, Beschluss v. 16.05.2001 - Az.: 6 M 576/00
Leitsatz:

Landgericht Trier, Urteil v. 16.05.2001 - Az.: 4 O 106/00
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 11.05.2001 - Az.: 5 U 9586/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 10.05.2001 - Az.: 6 U 72/00
Leitsatz:

Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil v. 02.05.2001 - Az.: 3 Ca 33/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 30.04.2001 - Az.: 19 W 12/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 24.04.2001 - Az.: 20 U 173/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 19.04.2001 - Az.: 29 U 5725/00
Leitsatz:

Landgericht Hannover, Urteil v. 18.04.2001 - Az.: 22 O 1849/01-55
Leitsatz:

Landgericht Darmstadt, Urteil v. 17.04.2001 - Az.: 16O 501/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 17.04.2001 - Az.: 6 W 37/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 11.04.2001 - Az.: 13 W 24/01
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 06.04.2001 - Az.: 5 U 6/01
Leitsatz:

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 04.04.2001 - Az.: 2a O 437/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 29.03.2001 - Az.: 13 U 309/00
Leitsatz:

Bundeskartellamt , Beschluss v. 26.03.2001 - Az.: B 5 - 14/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 23.03.2001 - Az.: 2 U 149/00
Leitsatz:

Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.03.2001 - Az.: 315 O 856/00
Leitsatz:

Arbeitsgericht Wesel, Urteil v. 21.03.2001 - Az.: 5 Ca 4021/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Rostock, Urteil v. 21.03.2001 - Az.: 2 U 55/00
Leitsatz:

Arbeitsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 20.03.2001 - Az.: 5 Ca 4459/00
Leitsatz:

Landgericht Duesseldorf, Beschluss v. 16.03.2001 - Az.: 25 T 59/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 08.03.2001 - Az.: 29 U 3282/00
Leitsatz:

Landgericht Berlin, Urteil v. 06.03.2001 - Az.: 16 O 33/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 01.03.2001 - Az.: 21 W 3313/00
Leitsatz:

Landgericht Hamburg, Urteil v. 27.02.2001 - Az.: 312 O 775/00
Leitsatz:

Amtsgericht Pinneberg, Urteil v. 16.02.2001 - Az.: 64 C 376/00
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 16.02.2001 - Az.: 5 U 9865/00
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 13.02.2001 - Az.: 5 W 38/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 09.02.2001 - Az.: 2 U 131/00
Leitsatz:

Landgericht Leipzig, Urteil v. 08.02.2001 - Az.: 11 O 8573/00
Leitsatz:

Bundeskartellamt , Beschluss v. 26.01.2001 - Az.: B 3 - 25130 - U - 110/2000
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 25.01.2001 - Az.: 29 U 4113/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 11.01.2001 - Az.: 6 U 5719/99
Leitsatz:

Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.01.2001 - Az.: 312 O 606/00
Leitsatz:

Oberverwaltungsgericht Greifswald, Beschluss v. 21.12.2000 - Az.: 2 M 64/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 14.12.2000 - Az.: 2 U 58/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 14.12.2000 - Az.: 6 U 2690/00
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.12.2000 - Az.: 1 StR 184/00
Leitsatz:
Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen (“Auschwitzlüge”), auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg (§ 9 Abs. 1 3. Alternative StGB) im Inland ein, wenn diese Äußerungen konkret zur Friedensstörung im Inland geeignet sind.

Arbeitsgericht Hannover, Urteil v. 01.12.2000 - Az.: 1 Ca 504/00 B
Leitsatz:

Landesarbeitsgericht Schleswig, Urteil v. 01.12.2000 - Az.: 6 Sa 562/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.11.2000 - Az.: 20 U 28/00
Leitsatz:
1. "T. Box" ist eine hinreichend unterscheidungskräftige Geschäftsbezeichnung für einen Einzelhandel mit Tee.

2. Mangels Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit besteht zwischen der Marke "T-Box" für Geräte und Dienstleistungen der Telekommunikation und den Internet-Domain-Namen "t-Boxale" und "t-box. com" eines Einzelhandels mit Tee keine Verwechslungsgefahr.

3. Die bisher nicht benutzte Marke "T-Box" der Deutschen Telekom AG ist nicht deshalb bekannt, weil auf sie eine Bekanntheit ihrer ähnlich gebildeten "T"-Marken oder ihres Konzernzeichens "T" ausstrahlen würde.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 24.11.2000 - Az.: 5 U 7264/00
Leitsatz:
Das Angebot, eine kostenlose Registrierung einer "de"-Adresse durchzuführen; verstößt nicht gegen § 1 UWG.

Es geht insoweit nicht um eine wettbewerbswidrige Wertreklame, die den Interessenten unsachlich beeinflusst und unzulässig übertrieben anlockt. Das beanstandete Verhalten führt auch nicht zu einer allgemeinen Marktstörung.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.10.2000 - Az.: 6 U 71/00
Leitsatz:

Arbeitsgericht Wuerzburg, Urteil v. 11.08.2000 - Az.: 6 Ca 379/00 A
Leitsatz:

Landgericht Wiesbaden, Beschluss v. 09.08.2000 - Az.: 3 O 129/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 27.07.2000 - Az.: 6 U 50/00
Leitsatz:
Schutz der Internet-Domain "mediafacts" im Wege einstweiliger Verfügung.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 18.07.2000 - Az.: 14 U 1153/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 06.07.2000 - Az.: 18 U 34/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 27.06.2000 - Az.: 5St RR 122/00
Leitsatz:
Wer kinderpornograhische Schriften über Internet per E-Mail versendet, erfüllt nicht den Tatbestand des "Verbreitens".

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.05.2000 - Az.: 20 U 91/00
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 26.05.2000 - Az.: 5 U 1171/00
Leitsatz:
1. Die in einer Tageszeitung veröffentlichten Anzeigen eines Stellenmarktes stellen in ihrer Gesamtheit keine Datenbank iSd § 87b UrhG dar.

2. Die planmäßige und systematische Übernahme von Stellenanzeigen für eine bestimmte Berufsgruppe (hier: Journalisten) im Internet die ohne Erlaubnis dem als führend bekannter Stellenmarkt einer Tageszeitung entnommen sind, ist unter dem Gesichtspunkt der Übernahme eines schutzwürdigen Leistungsergebnisses von wettbewerblicher Eigenart als wettbewerbswidrig gem. § 1 UWG anzusehen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 26.05.2000 - Az.: 6 U 191/99
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 19.05.2000 - Az.: 5 U 727/00
Leitsatz:
Die Angabe der Berufsbezeichnung "Notare, Rechtsanwälte", insbesondere im Internet auf der Homepage einer Anwaltskanzlei, in der beide Berufsgruppen vertreten sind, ist weder unter dem Gesichtspunkt der Irreführung noch des unlauteren Geschäftsgebarens durch Verstoß gegen das betreffende Standesrecht zu beanstanden.

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss v. 26.04.2000 - Az.: 4 K 981/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.04.2000 - Az.: 6 U 4123/99
Leitsatz:

Landgericht Berlin, Urteil v. 21.03.2000 - Az.: 16 O 663/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 10.03.2000 - Az.: 6 U 152/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 03.02.2000 - Az.: 6 U 5475/99
Leitsatz:

Landgericht Muenster, Urteil v. 21.01.2000 - Az.: 4 O 424/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.01.2000 - Az.: 29 U 5819/99
Leitsatz:

Landgericht Wiesbaden, Urteil v. 13.01.2000 - Az.: 13 O 132/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 11.01.2000 - Az.: 3 U 1352/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 16.09.1999 - Az.: 6 U 6228/98
Leitsatz:
1. Ist ein Namensträger nach dem Recht der Gleichnamigen verpflichtet, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr nur mit einem unterscheidenden Zusatz zu verwenden, folgt daraus nicht zwingend das Verbot, den Namen als Internet-Adresse zu verwenden. Vielmehr kann eine mögliche Verwechslungsgefahr auch auf andere Weise ausgeräumt werden. So kann der Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt werden, daß es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Querverweis auf diese Homepage.

2. Kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens einem Dritten die Verwendung dieses Zeichens als Domain-Name im geschäftlichen Verkehr verbieten, kommt ein auf Löschung der Registrierung gerichteter Beseitigungsanspruch nur in Betracht, wenn der Dritte kein berechtigtes Interesse vorweisen kann, diesen Domain-Namen außerhalb des sachlichen oder räumlichen Wirkungsfelds des kennzeichenrechtlichen Anspruchs - etwa für private Zwecke oder für ein Unternehmen in einer anderen Branche - zu verwenden.

3. Ein Rechtsanwalt, der durch die Bezeichnung seiner Kanzlei die Rechte eines Wettbewerbers verletzt hat, ist im Hinblick auf die ihn treffende Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen einer der Schadensberechnung dienenden Auskunft die Namen seiner Mandanten zu offenbaren.

Landgericht Paderborn, Urteil v. 01.09.1999 - Az.: 4 O 228/99
Leitsatz:
Können beide Parteien sich auf Namensrechte aus § 12 BGB berufen, so findet das Prioritätsprinzip seine Anwendung: Wer die betreffende Domain zuerst registriert, bleibt alleiniger Inhaber.

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 25.08.1999 - Az.: 2 U 755/99
Leitsatz:
Zur örtlichen Zuständigkeit bei Wettbewerbsverletzungen im Internet.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 12.08.1999 - Az.: 6 U 4484/98
Leitsatz:
Die Wahl eines bekannten Firmen-Namens (hier: "Rolls Royce") als Second-Level-Domain verletzt die Kennzeichenrechte des Markeninhabers, wenn keine sachliche Rechtfertigung für die Benutzung besteht.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 13.07.1999 - Az.: 3 U 58/98
Leitsatz:

Landgericht Potsdam, Urteil v. 08.07.1999 - Az.: 3 O 317/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 29.06.1999 - Az.: 20 U 85/98
Leitsatz:

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 12.05.1999 - Az.: 13 U 38/99
Leitsatz:
Ein Homepage-Informationsdienst, der ohne Genehmigung in sein Verzeichnis Homepages aufnimmt, die von einem Wettbewerber akquiriert und unter dessen Domain präsentiert worden sind, handelt unter dem Gesichtspunkt der unmittelbaren Leistungsübernahme unterlauter im Sinn des § 1 UWG.

Landgericht Augsburg, Urteil v. 04.05.1999 - Az.: 2 O 4416/98
Leitsatz:
Für die Zusendung einer unverlangten E-Mail-Werbung besteht dann ein sachlicher Grund, wenn der Empfänger zuvor eine kostenpflichtige Dienstleistung des Absenders in Anspruch genommen hat.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 22.04.1999 - Az.: 29 W 1389/99
Leitsatz:
1. Aus einem produktbeschreibenden Firmenbestandteil wie auch aus einer gleichlautenden Internet-Domain können ohne Verkehrsgeltung keine Unterlassungsansprüche hergeleitet werden.

2. Ob eine Internet-Domain kennzeichnungsmäßig verwendet wird, hängt von ihrer konkreten Gestaltung und Nutzung ab.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 31.03.1999 - Az.: 13 U 331/98
Leitsatz:
Es ist wettbewerbswidrig, wenn ein Nicht-Jurist auf einer Homepage den Anschein erweckt, er erbringe neben der bloßen Vermittlung von Rechtsanwälten auch sonstige förderliche Dienstleistungen.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 25.03.1999 - Az.: 6 U 4557/98
Leitsatz:
1. Die Eintragung eines überragende Verkehrsgeltung aufweisenden Unternehmenskennzeichens als Internet-Adresse durch eine Person gleichen Namens, und zwar auch bei rein privater Nutzung, behindert den Inhaber des Unternehmenskennzeichens in seiner geschäftlichen Betätigung. Bei der erforderlichen Interessenabwägung gebührt dem Interesse des Unternehmers der Vorrang gegenüber dem des Namensträgers.

2. Der Kennzeicheninhaber kann von dem Eingetragenen verlangen, daß dieser Zug um Zug gegen Erstattung der Registrierungskosten in die Umschreibung der Domain auf ihn einwilligt.

Landesarbeitsgericht Schleswig_Holstein, Urteil v. 04.11.1998 - Az.: 2 Sa 330/98
Leitsatz:
Eine verhaltensbedingte fristgemäße Kündigung ist gerechtfertigt, wenn ein Arbeitnehmer im Internet unter der Bezeichnung "News der Woche" mehrere Nachrichten verbreitet, die seinen Dienstherrn beleidigen und herabsetzen.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.06.1998 - Az.: 4 O 160/98
Leitsatz:
Die Verwendung eines Begriffs als Second-Level-Domain kann Namens- oder Kennzeichenrechte begründen, wenn er aus einer unterscheidungskräftigen Bezeichnung besteht und die angesprochenen Verkehrskreisen den Begriff als Name oder besondere Geschäftsbezeichnung des Inhabers werten.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 02.04.1998 - Az.: 6 U 4798/97
Leitsatz:
1. Wird eine Zeitschrift ("Freundin") regelmäßig seit 50 Jahren herausgegeben und hat eine Auflage von über 600.000 Exemplaren, ist von einer bekannten Marke iSd. § 14 Abs.2 Nr.3 MarkenG auszugehen.

2. Die Benutzung des Zeitschriftes als Second-Level-Domain stellt eine Markenverletzung dar.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 10.02.1998 - Az.: 11 U Kart 40/97
Leitsatz:
Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Kürzels bei BTX bzw. Datex-J ergibt sich weder aus dem BTX-Staatsvertrag noch aus dem Kartellrecht.

Arbeitsgericht Paderborn, Beschluss v. 29.01.1998 - Az.: 1 BV 35/97
Leitsatz:
1. Die öffentlich zugängliche Homepage eines Betriebsrates verletzt die betriebsverfassungsrechtlichen Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG.

2. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, dem Betriebsrat eine unternehmeninterne Intranet-Homepage zur Verfügung zu stellen.

Landgericht Trier, Urteil v. 30.12.1997 - Az.: 7 HO 100/97
Leitsatz:
Ein Zahnarzt, der auf seiner Homepage für seine Praxis wirbt und einzelne Leistungen darstellt, verstößt nicht grundsätzlich gegen das berufsrechtliche Werbeverbot.

Landgericht Traunstein, Beschluss v. 14.10.1997 - Az.: 2 HK O 3755/97
Leitsatz:
Wer unverlangt Werbe-Mails an Privatpersonen verschickt, kann nach §§ 823, 1004 BGB vom Betroffenen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 07.10.1997 - Az.: KZR 17/96
Leitsatz:
Vereinbarkeit einer Remailing-Tätigkeit mit dem EU-Gemeinschaftsrecht

Bundesgerichtshof_1 , Beschluss v. 07.10.1997 - Az.: KZR 27/96
Leitsatz:
Vereinbarkeit einer Remailing-Tätigkeit mit dem EU-Gemeinschaftsrecht

Bundesgerichtshof_2 , Beschluss v. 07.10.1997 - Az.: KZR 35/96
Leitsatz:
Vereinbarkeit einer Remailing-Tätigkeit mit dem EU-Gemeinschaftsrecht

Bundesgerichtshof_3 , Beschluss v. 07.10.1997 - Az.: KZR 36/96
Leitsatz:
Vereinbarkeit einer Remailing-Tätigkeit mit dem EU-Gemeinschaftsrecht

Landesarbeitsgericht Baden-Wuerttemberg, Beschluss v. 26.09.1997 - Az.: 5 TaBV 1/97
Leitsatz:
Auch im Bereich des § 40 Abs. 2 BetrVG gilt der Grundsatz, daß der Betriebsrat seine Geschäfte eigenständig und in eigener Verantwortung zu führen hat. Der Betriebsrat hat daher die Frage, ob zur Information der Belegschaft die Nutzung eines im Betrieb vorhandenen "eMail-Systems" erforderlich ist, grundsätzlich unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach pflichtgemäßem Ermessen selbst zu beurteilen.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 25.03.1997 - Az.: 5 U 659/97
Leitsatz:
1. Für kennzeichenrechtliche Streitigkeiten bei Domains ist das Gericht des Ortes zustädig, an dem die Webseite bestimmungsgemäß abrufbar ist.

2. Eine fremde Marke als Domain zu registrieren ist eine Kennzeichenverletzung.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 13.02.1997 - Az.: 6 U 1500/96
Leitsatz:
Ein Zahnarzt, der auf seiner Homepage für seine Praxis wirbt und einzelne Leistungen darstellt, verstößt gegen das berufsrechtliche Werbeverbot und verhält sich wettbewerbswidrig.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 13.02.1997 - Az.: 6 W 5/97
Leitsatz:
Eine Domain mit einem Allgemeinbegriff als Second-Level-Domain, auf der ein Presseunternehmen Wirtschaftsinformationen der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, ist weder marken- noch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden.

Landgericht Trier, Urteil v. 19.09.1996 - Az.: 7 HO 113/96
Leitsatz:
Ein Zahnarzt, der auf seiner Homepage für seine Praxis wirbt und einzelne Leistungen darstellt, verstößt nicht grundsätzlich gegen das berufsrechtliche Werbeverbot. Es ist jedoch ein Berufsverstoß und wettbewerbswidrig, wenn ein Gästebuch betrieben oder ein Gewinnspiel veranstaltet wird.



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