Amtsgericht Dortmund, Urteil v. 13.10.2010 - Az.: 417 C 3787/10 Leitsatz: Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu auch dann, wenn er einen Mobilfunkvertrag mit gleichzeitigen Erwerb eines Handys geschlossen hat. Die Kopplung zwischen dem Mobilfunkvertrag und dem vergünstigtem Handy stellt eine entgeltliche Finanzierung über Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfe dar.
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil v. 12.01.2010 - Az.: 14 C 1016/09 Leitsatz: Bietet ein Mobilfunkdienst Nutzern die Möglichkeit an, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um die angebotenen Dienste zu nutzen und versendet nach der Anmeldung Bestätigungs-SMS, so stellt dies keine unerwünschte Werbung und damit keinen Wettbewerbsverstoß dar.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 4 U 51/09 Leitsatz: Ein Anbieter darf beim Verkauf seiner Produkte über das Portal "wap.ebay.de" nicht auf die Widerrufsbelehrung verzichten und dies mit einem angeblichen Platzmangel begründen. Auch wenn die technischen Gegebenheiten die Erfüllung der Informationspflichten erschweren, gilt das Fernabsatzrecht in voller Gänze.
Landgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 30.07.2008 - Az.: 2-06 O 173/08 Leitsatz: Die Werbung mit einer Telefon-Flatrate zum "Endlos telefonieren" ist irreführend und damit rechtswidrig, wenn ein Kunde aufgefordert wird, Telefongespräche zu reduzieren und/oder einen Tarifwechsel vorzunehmen, weil er übermäßig viel telefoniert hat.