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Einführung

Teil 1: Urteile thematisch

- Abmahnung
- Affiliates / Merchants
- Arbeitsrecht & Internet
- Comics
- Datenschutz
- Direktmarketing
- Domain-Recht
- E-Mails
- Fernabsatzrecht
- Frames / Framing
- Games
- Gewinnspiele
- Glücksspiele
- Haftung im Internet
- Hausrecht online
- Impressum
- IP-Speicherung
- Jugendschutz
- Klingeltöne
- Links / Linkhaftung
- Mehrwertdienste
- Meta-Tags
- Mitstörerhaftung
- Mobile Commerce
- Podcast
- Preisangabe
- Premiums-SMS
- R-Gespräche
- Software
- Sonstiges
- Spam
- Suchmaschinen
- Telekommunikation
- Telemedien
- ZKDSG / Pay-TV

Teil 2: Urteile nach Rechtsgebieten

- Markenrecht
- Online-Recht
- Presserecht
- Software-Recht
- Strafrecht
- TK-Recht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht



Urteile zur Mitstörerhaftung


Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.03.2010 - Az.: 308 O 640/08
Leitsatz:
Die Deutsche Telekom haftet nicht für die rechtswidrigen Inhalte, die auf der Domain "d(...).am" begangen werden. Bei einem Access-Provider handelt es sich um einen neutralen technischen Anbieter, der nicht dazu verpflichtet werden kann, eine Sperrung des Internetzugangs vorzunehmen.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 09.03.2010 - Az.: 308 O 536/09
Leitsatz:
1. Der Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot, bestimmte Musikdateien online anzubieten, führt zu einem Ordnungsgeld iHv. 1.500,- EUR gegen die Rapidshare AG. Im Falle eines erstmaligen Verstoßes ist ein Ordnungsgeld in dieser Höhe angemessen, da davon auszugehen ist, dass Rapidshare sich zukünftig an die gerichtlichen Auflagen hält.

2. Der Rapidshare AG fällt ein Organisationsverschulden zur Last. Es reicht nicht aus, dass sie die Mitarbeiter ihrer "Abuse-Abteilung" anweist, alle neu eingestellten Inhalte Dritter auf die verbotenen Musikdateien zu überprüfen oder dass sie entsprechende Wortfilter beim Datei-Upload einsetzt. Im Urheberrecht gilt vielmehr ein verschärfter Sorgfaltsmaßstab.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 7 U 70/09
Leitsatz:
Der Online-Blog-Anbieter Blogspot haftet für die rechtwidrigen Blog-Einträge seiner User, wenn er trotz Kenntnis des rechtswidrigen Inhalts keine oder nur unzureichende Bemühungen zur Entfernung aus dem Netz unternimmt.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 13.10.2009 - Az.: 31 T 14369/09
Leitsatz:
Eine Bestätigungs-E-Mail, in welcher der User aufgefordert wird, seine Anmeldung für das zugesandte Angebot (z.B. einen Newsletter) zu bestätigen, stellt keine unerlaubte E-Mail-Werbung dar. Vielmehr ist dieses Double-Opt-In-Verfahren gerade geeignet, einen Missbrauch durch Spamming zu verhindern.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.06.2009 - Az.: VI ZR 210/08
Leitsatz:
Ein Domainverpächter haftet für die Rechtsverletzungen des Pächters auf der Webseite nur dann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt hat. Als Verpächter einer Domain ist es ihm aber nicht zuzumuten, die gesamte Webseite allgemein nach Rechtsverletzungen zu überprüfen. Nach Kenntniserlangung des Rechtsverstoßes ist es ihm aber zumutbar, den Inhalt sofort zu löschen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 10.06.2009 - Az.: 28 O 173/09
Leitsatz:
Der Betreiber eines Online-Video-Portals haftet ab Kenntnis für die rechtswidrigen Äußerungen in einem fremden, in seine Plattform eingebetteten Film ("embedded videos").

Landgericht Koeln, Urteil v. 13.05.2009 - Az.: 28 O 889/08
Leitsatz:
Ermöglichen Eltern ihren Kindern den Zugang zum Internet, so haften sie für die Rechtsverletzungen durch Filesharing als Mitstörer, wenn sie ihren Prüfungspflichten nicht nachkommen. Dazu gehört die Installierung einer Firewall und die Einrichtung eines Computer-Benutzerkontos mit beschränkten Zugangsrechten.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 31.03.2009 - Az.: 21 O 5012/09
Leitsatz:
Schaltet ein Unternehmen Online-Werbung auf einer Internet-Plattform, die urheberrechtswidrige Inhalte öffentlich zugänglich macht, so haftet es nicht als Mitstörer.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 12 O 5/09
Leitsatz:
Ein Buchhändler, der ein bestelltes Buch mit rechtswidrigem Inhalt ausliefert, haftet nicht als Störer, wenn er sofort nach Kenntnis der Rechtsverletzung Maßnahmen ergreift, die künftige Verletzungen ausschließen. Der Einbau eines ISBN-Filters ist dafür eine geeignete Maßnahme.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.03.2009 - Az.: I ZR 114/06
Leitsatz:
1. Ein eBay-Mitglied haftet für Wettbewerbsverstöße, die über seinen Account von Dritten begangen werden, wenn es die Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremden Zugriffsmöglichkeiten gesichert hat.

2. Anders als bei der Verantwortlichkeit eines Internettplattform-Betreibers greift der Haftungsgrund bereits in dem Moment, in der die Daten unzureichend gesichert wurden und nicht erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 04.02.2009 - Az.: 29 C 549/08 - 81
Leitsatz:
1. Eltern haften für die von ihren minderjährigen Kindern begangenen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen, wenn sie diese zuvor nicht ausreichend belehrt hatten.

2. Für das unberechtigte Anbieten eines Musiktitels im Internet ist ein Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen. Die Höhe ist im Einzelfall danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als angemessen vereinbart hätten.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 03.02.2009 - Az.: I-20 U 1/08
Leitsatz:
1. Der Admin-C haftet aufgrund seiner Funktion und Aufgabenstellung nicht als Mitstörer für Markenrechtsverletzungen. Eine Haftung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn er Kenntnis von Rechtverletzungen Dritter hat.

2. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Second-Level-Domain fällt in den Aufgabenbereich des Domaininhabers. Dabei ist es unerheblich, ob dieser seinen Sitz im In- oder Ausland hat.

Kammergericht , Beschluss v. 29.01.2009 - Az.: 10 W 73/08
Leitsatz:
1. Eine Person, die eine herabsetzende Behauptung über Dritte auf ihrer Internet-Seite aufstellt, die nicht ihrem eigenen Erfahrungsbereich entstammt, sondern vielmehr auf einem unwidersprochenen Pressebericht (hier: "WAZ"-Artikel) beruht, handelt nicht rechtswidrig.

2. Nur der Presse obliegt eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Verbreitung nachteiliger Tatsachen. Von einzelnen Personen darf eine vergleichbare Sorgfalt nur dann verlangt werden, soweit diese Tatsachenbehauptungen aus ihrem eigenen Erfahrungs- und Kontrollbereich stammt.

3. Erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Presseberichts besteht eine Löschungspflicht.


Hinweis: Das KG bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung des LG Berlin (Beschl. v. 11.09.2008 - Az.: 27 O 829/08).

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 15.01.2009 - Az.: 2/3 O 411/08
Leitsatz:
Soweit die Reservierung einer Webadresse Rechte Dritter verletzt, haftet die DENIC dafür als Mitstörer nur, wenn ihr ein rechtskräftiger Titel oder eine wirksame Unterwerfungserklärung des eingetragenen Domaininhabers vorgelegt wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.01.2009 - Az.: 5 U 113/07
Leitsatz:
Ein Usenet-Dienst haftet als Mitstörer für rechtswidrige Uploads, wenn er die Aufnahmen seinen Nutzern über den von ihm betriebenen Dienst zur Verfügung stellt.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 10.12.2008 - Az.: 5 U 224/06
Leitsatz:
Der Betreiber eines Internet-Foto-Dienstes, der es Usern ermöglicht, Bilddateien hochzuladen und jedem Nutzer zur Verfügung zu stellen, begeht bei fehlender Rechtezusicherung eine Urheberrechtsverletzung. Die Verantwortlichkeit des Anbieters beschränkt sich deshalb nicht auf eine reine Störereigenschaft, er haftet vielmehr als Täter dieser Rechstverletzung.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 09.12.2008 - Az.: 32 C 1539/08 - 84
Leitsatz:
1. Anschlussinhaber haften als Störer für die von ihrem Anschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen.

2. Für das unberechtigte Anbieten eines Filmwerks im Internet ist ein Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen. Die Höhe ist im Einzelfall danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als angemessen vereinbart hätten.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 20.11.2008 - Az.: 32 C 1512/08 - 84
Leitsatz:
1. Anschlussinhaber haften als Störer für die von ihrem Anschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen.

2. Für das unberechtigte Anbieten eines Filmwerks im Internet ist ein Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen. Die Höhe ist im Einzelfall danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als angemessen vereinbart hätten.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.11.2008 - Az.: 308 O 548/08
Leitsatz:
1. Ein Access-Provider haftet auch nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte im Internet nicht als Störer für den Abruf der Inhalte durch seine Kunden. Er vermittelt, anders als Plattform- oder Forenbetreiber, denen es gerade auch auf die Inhalte ihres Angebots ankommt, nur den neutralen Zugang zu sämtlichen Internetangeboten.

2. Der Access-Provider ist demnach nicht verpflichtet, entsprechende DNS-Sperren einzurichten.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 30.10.2008 - Az.: 2-03 O 291/08
Leitsatz:
1. Die Abkürzung eines Vereinsnamens kann Namensschutz genießen. Wird die Abkürzung als Domain registriert, kann dies eine Namensrechtsverletzung begründen.

2. Ein Admin-C haftet für die Rechtsverletzungen durch den Domainnamen, da der Admin-C berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 23.10.2008 - Az.: 6 U 176/07
Leitsatz:
1. Das Umstellen von Telefonanschlüssen auf andere Netzbetreiber ist wettbewerbswidrig, wenn der betroffene Teilnehmer nicht sein Einverständnis dazu erklärt oder einen derartigen Auftrag erteilt hat (sog. Slamming).

2. Ein Telekommunikationsunternehmen haftet als Mitstörer für das Verhalten seiner Reseller, weil diese als Beauftragte des Unternehmens anzusehen sind.


Hinweis: Das OLG bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 17.08.2007 - Az.: 3-11 O 227/06).

Landgericht Mannheim, Beschluss v. 25.08.2008 - Az.: 7 O 224/08
Leitsatz:
1. Der Inhaber eines räumlich eingeschränkten urheberrechtlichen Nutzungsrechts ist nicht befugt, einem Dritten Online-Nutzungsrechte für andere Länder durch Lizenzierung einzuräumen.

2. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten findet nicht statt.

Amtsgericht Bonn, Urteil v. 16.08.2008 - Az.: 3 C 65/07
Leitsatz:
1. Der Inhaber eines Telefonanschlusses haftet für die Gespräche eines Familienmitgliedes, die von diesem Anschluss geführt werden. Daher hat er Vorkehrungen zu treffen, wenn er die Anwahl bestimmter Rufnummer unterbinden oder sperren lassen möchte.

2. Auskunftsdienste können jederzeit und ohne Einschränkung an andere Rufnummern weiterleiten. Dies gilt auch für die Weiterleitung zu Sex-Hotlines.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2008 - Az.: 7 U 29/08
Leitsatz:
Ein Verlag, welcher seine Domain einem Dritten überlässt, haftet nicht als Mitstörer für die Rechtsverletzungen auf dieser Internetseite, wenn er die Störung gleich nach Kenntnis beseitigt.

Landgericht Koeln, Urteil v. 09.04.2008 - Az.: 28 O 690/07
Leitsatz:
1. Ein Model, dem uneingeschränkte Nutzungsrechte an Fotos, auf denen es abgebildet ist, zur nichtkommerziellen Nutzung sowie zur Eigenwerbung eingeräumt sind, darf das Foto nicht auf einer Escort-Service-Plattform einstellen und dem Betreiber Unterlizenzen einräumen.

2. Der Betreiber einer solchen Plattform haftet für Urheberrechtsverletzungen als Störer, weil er sich die Fotos zueigen macht, indem er sich eigene Nutzungsrechte übertragen lässt. Haftungsprivilegien für fremde Rechtsverstöße kann er nicht in Anspruch nehmen.

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 22.05.2007 - Az.: 57 C 13831/06
Leitsatz:
1. Ein Webhosting-Unternehmen haftet als Störer, wenn es seine Prüfungspflichten verletzt.

2. Dies ist dann der Fall, wenn das Webhosting-Unternehmen die Identitätsmerkmale seiner User nicht speichert und damit eine effektive Rechtsverfolgung nicht möglich ist.

Landgericht Berlin, Urteil v. 18.01.2007 - Az.: 16 O 570/06
Leitsatz:
Wer eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Abmahnungen mit einem auffällig hohen Streitwert ausspricht, um hohe Abmahnkosten zu generieren, handelt rechtsmissbräuchlich. Wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung kann der Abgemahnte Schadensersatz verlangen.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 04.09.2006 - Az.: 10 W 81/06
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 10.02.2006 - Az.: 9 U 55/05
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 10.02.2006 - Az.: 9 U 105/05
Leitsatz:

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.08.2002 - Az.: 2a O 312/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 28.05.2002 - Az.: 15 U 221/01
Leitsatz:



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