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Einführung

Teil 1: Urteile thematisch

- Abmahnung
- Affiliates / Merchants
- Arbeitsrecht & Internet
- Comics
- Datenschutz
- Direktmarketing
- Domain-Recht
- E-Mails
- Fernabsatzrecht
- Frames / Framing
- Games
- Gewinnspiele
- Glücksspiele
- Haftung im Internet
- Hausrecht online
- Impressum
- IP-Speicherung
- Jugendschutz
- Klingeltöne
- Links / Linkhaftung
- Mehrwertdienste
- Meta-Tags
- Mitstörerhaftung
- Mobile Commerce
- Podcast
- Preisangabe
- Premiums-SMS
- R-Gespräche
- Software
- Sonstiges
- Spam
- Suchmaschinen
- Telekommunikation
- Telemedien
- ZKDSG / Pay-TV

Teil 2: Urteile nach Rechtsgebieten

- Markenrecht
- Online-Recht
- Presserecht
- Software-Recht
- Strafrecht
- TK-Recht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht



Alle Urteile zum Markenrecht


Europaeischer_Gerichtshof , Beschluss v. 26.03.2010 - Az.: C-91/09
Leitsatz:
Ein Markeninhaber kann die Benutzung seiner Marke durch Dritte verbieten, wenn die herkunftsweisende Werbefunktion beeinträchtigt ist. Verwendet jemand Drittes die geschützte Marke als Keyword im Rahmen von Google-AdWords, ohne deutlich zu machen, von wem die beworbenen Dienstleistungen stammen, ist dies unzulässig.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 19.03.2010 - Az.: 6 U 180/09
Leitsatz:
RTL unterliegt im Streit um die Domain "www.dsds-news.de" und kann von der Privatperson, welche die Domain zuerst für sich anmeldete und bisher benutzte, nicht verlangen, auf sie zu verzichten. Allein das Kürzel DSDS ist nicht derartig bekannt, dass RTL ein überwiegendes Interesse an der weiteren Nutzung der Internetdomain hat.

Amtsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 30.07.2009 - Az.: 30 C 374/08 - 71
Leitsatz:
Macht der Rechteinhaber der Marke "Ed Hardy" Urheberrechts- und Markenverletzungen gerichtlich geltend, muss er diese konkret beweisen. Die allgemeine Behauptung, es würden über eBay Fälschungen verkauft, reicht dafür nicht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.07.2009 - Az.: 27 W (pat) 56/09
Leitsatz:
Der Begriff „Uni-Recht“ wird im Zusammenhang mit Druckereierzeugnissen mit rechtsberatendem Inhalt bzw. Lehr- und Unterrichtsmitteln lediglich als beschreibende Sachangabe auf Universität und Recht verstanden. Der Zusammensetzung beider Bestandteile kommt keine eigenständige Unterscheidungskraft zu.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.07.2009 - Az.: 327 O 117/09
Leitsatz:
Der Inhaber der Internetdomain "wwwmoebel.de" verletzt weder in marken- noch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht die Rechte der Inhaber der Domains "möbel.de" und "moebel.de". Zwischen den Adressen liegt keine kennzeichenrechtlich relevante Verwechslung vor.

Europaeisches_Gericht , Urteil v. 30.06.2009 - Az.: T-435/05
Leitsatz:
Es liegt keine markenmäßige Benutzung der James-Bond-Filmfigur "Dr. No" vor. Die betriebliche Herkunft des Films werde nicht durch den Begriff "Dr. No" gekennzeichnet sondern vielmehr durch die Bezeichnungen "James Bond" oder "007".

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.06.2009 - Az.: VI ZR 210/08
Leitsatz:
Ein Domainverpächter haftet für die Rechtsverletzungen des Pächters auf der Webseite nur dann, wenn er seine Prüfungspflichten verletzt hat. Als Verpächter einer Domain ist es ihm aber nicht zuzumuten, die gesamte Webseite allgemein nach Rechtsverletzungen zu überprüfen. Nach Kenntniserlangung des Rechtsverstoßes ist es ihm aber zumutbar, den Inhalt sofort zu löschen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.05.2009 - Az.: 33 W (pat) 110/07
Leitsatz:
Die Bezeichnung "IPAY" ist als Marke für die Bereiche Inkasso und Computerberatung eintragungsfähig. Aufgrund der Vielzahl von Interpretationsmöglichkeiten steht nicht die beschreibende Funktion im Vordergrund.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.05.2009 - Az.: 26 W (pat) 32/08
Leitsatz:
Eine Markenanmeldung erfolgt bösgläubig, wenn der Anmelder Kenntnis darüber hat oder es sich ihm aufdrängen musste, dass ein identisches Zeichen bereits im Ausland von einem Unternehmen verwendet wird und dieses die Absicht hat, das Zeichen auch in absehbarer Zeit im Inland zu benutzen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 81 O 220/08
Leitsatz:
1. Ein ungerechtfertigter Dispute-Eintrag bei der DENIC verletzt das Recht des Domain-Inhabers.

2. Der Inhaber der Domain "welle.de" verletzt nicht das Namensrecht der niedersächsischen Gemeinde Welle. Es besteht kein Löschungsanspruch der Gemeinde in Bezug auf die Internetadresse, da der Inhaber die prioritätsälteren Rechte hat und der Domain-Name aus einem Allgemeinbegriff besteht.

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 31 AR 232/09
Leitsatz:
Wird infolge einer rechtswidrigen Nutzung von Online-Stadtplänen Schadensersatz geltend gemacht, ist auch das Gericht des Klägers örtlich zuständig (sogenannter fliegender Gerichtsstand). Dabei muss im Sachvortrag aber geltend gemacht werden, dass die Internetseite des Urheberrechts-Verletzers auch im Bezirk des Klägers bestimmungsgemäß abrufbar ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.05.2009 - Az.: 29 W (pat) 96/07
Leitsatz:
Der Begriff "Doppel-Klick" ist als Marke für die Bereiche Druckerzeugnisse sowie Lehr- und Unterrichtsmittel mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher sieht darin keinen Herkunftsnachweis, sondern lediglich eine rein beschreibende Sachangabe.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 29.04.2009 - Az.: T-81/08
Leitsatz:
Die Bezeichnung "E-Ship" ist für die Bereiche Schifffahrt und Transport mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig. Der Verbraucher verbindet mit dem Begriff ein elektronisches Wasserfahrzeug, das online gebucht werden kann oder drahtlose Beförderungen anbietet.

Europaeisches_Gericht , Urteil v. 29.04.2009 - Az.: T-23/07
Leitsatz:
Grundsätzlich dürfen auch einzelne Buchstaben als Marke eingetragen werden. Die Anmeldung darf nicht pauschal und ohne konkrete Eignungsprüfung zurückgewiesen werden, nur weil der Buchstaben nicht originell verziert oder grafisch verändert ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.04.2009 - Az.: 32 W (pat) 77/07
Leitsatz:
1. Der Nachweis der Bösgläubigkeit eines Markenanmelders ist nicht geführt, wenn ein wettbewerbsrechtlich unlauteres Verhalten des Anmelders nicht nachgewiesen ist.

2. Als unlauteres Verhalten kommen eine gezielte Störung eines durch den Vorbenutzer erworbenen Besitzstandes mit der Absicht den Gebrauch des Zeichens durch diesen zu sperren oder eine Anmeldung zu dem Zweck ein anderes Unternehmen unter Druck zu setzen in Betracht.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 24.04.2009 - Az.: 15 O 757/07
Leitsatz:
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann verschiedene Gründe haben und bedeutet nicht zwingend die Anerkenntnis des gegnerischen Anspruchs. Ein Motiv kann beispielsweise sein, dass keine Wiederholung beabsichtigt ist und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden soll.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.04.2009 - Az.: 25 W (pat) 8/06
Leitsatz:
Die Festsetzung des Gegenstandwertes in einem markenrechtlichen Löschungsverfahren richtet sich in erster Linie nach der Benutzung der Marke. Ist über die Benutzung nichts bekannt, wird ein Regelwert von 25.000,- EUR angenommen. Bei benutzten Marken ist regelmäßig ein Gegenstandswert von 50.000,- EUR festzusetzen.

Landgericht Moenchengladbach, Beschluss v. 07.04.2009 - Az.: 5 T 96/09
Leitsatz:
Es liegt keine Irreführung durch den Regionalzusatz "Rheinland" für einen Tierschutzverein vor. Denn es wird hierdurch nicht der Eindruck erweckt, dass der Verein eine alleinige oder führende Rolle in der Region spielt.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 02.04.2009 - Az.: I ZB 8/06
Leitsatz:
Eine Markenanmeldung erfolgt bösgläubig, wenn bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung feststeht, dass nur einzelne bestimmte Unternehmen als potentielle Lizenznehmer oder Erwerber der Marke in Betracht kommen. Es ist dann von der nahe liegenden Gefahr des rechtsmissbräuchlichen Einsatzes der Markenrechte auszugehen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 127/08
Leitsatz:
1. Der Begriff "PLAY BOX" ist für Schulranzen als Marke eintragungsfähig.

2. Für diverse Verpackungsbehälter aus dem Transport- und Sportbereich ist die Bezeichnung nicht eintragbar, da der durchschnittliche Verbraucher darin die Übersetzung "Spielkiste" sieht und dies als rein beschreibenden Begriff auffasst, der freihaltungsbedürftig ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.03.2009 - Az.: 25 W (pat) 28/07
Leitsatz:
Die Bezeichnung "iFinder" ist für die Bereiche Computerprogramme, Software und EDV-Verarbeitung als Marke nicht eintragbar, da die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verbindet damit Produkte und Dienstleistungen, die für eine Sucheinrichtung im Internet bestimmt sind.

Landgericht Mannheim, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 2 O 62/08
Leitsatz:
Die Abmahnkosten eines Patentanwalts sind erstattungsfähig, wenn der Gläubiger die Aufwendungen für erforderlich halten darf. Bei Markenverletzungen ist die Hinzuziehung eines Patentanwalts notwendig und erforderlich.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 106/08
Leitsatz:
Die Bezeichnung "BASS ENGINE" ist als Marke für die Bereiche Tonabspielgeräte, DVD-Aufnahmegeräte und Verstärker mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher versteht darunter die Übersetzung "Bass-Funktionseinheit", mithin einen Apparat, der Tieftöne steuert und kontrolliert.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 69/09
Leitsatz:
Der Begriff "Cool" kann nicht als Marke für die Bereiche Events, Sport und TV-Produktionen eingetragen werden, da es sich um einen umgangssprachlichen, alltäglichen Begriff handelt, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 149/08
Leitsatz:
Der Begriff "SPIRIT OF SMILES" ist als Marke für den Bereich Hotelservice eintragungsfähig. Der Bedeutungsgehalt der Marke ist mehrdeutig und damit nicht nur rein beschreibend.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.03.2009 - Az.: I ZR 114/06
Leitsatz:
1. Ein eBay-Mitglied haftet für Wettbewerbsverstöße, die über seinen Account von Dritten begangen werden, wenn es die Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremden Zugriffsmöglichkeiten gesichert hat.

2. Anders als bei der Verantwortlichkeit eines Internettplattform-Betreibers greift der Haftungsgrund bereits in dem Moment, in der die Daten unzureichend gesichert wurden und nicht erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.03.2009 - Az.: 33 W (pat) 113/07
Leitsatz:
Für die Bereiche Software, Mobilfunknetze und Onlineprodukte besteht für die Marke "Tigerbits" keine Verwechslungsgefahr mit den Marken "Basic Tiger" und "Tiger C". Sowohl optisch als auch vom Sprech- und Betonungsrhytmus unterscheiden sich die Marken voneinander.

Landgericht Duisburg, Urteil v. 10.03.2009 - Az.: 34 KLs 41/08
Leitsatz:
Bietet jemand auf der Internetplattform eBay gefälschte Markenartikel an, die er als Originalware ausweist, so macht er sich wegen gewerbsmäßigem Betrug in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung strafbar. Eine hohe Freiheitsstrafe von vier Jahren ist dann angemessen, wenn der Verkäufer innerhalb eines Zeitraums von mehr als drei Jahren fast 8.000 solcher Straftaten begeht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.03.2009 - Az.: 30 W (pat) 81/06
Leitsatz:
Der Begriff "open xchange" ist für die Bereiche Software, Hardware, Installation und Wartung als Marke nicht eintragungsfähig, da die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Die deutsche Übersetzung "offener Datenaustausch" ist lediglich beschreibend und stellt keine Herkunftsfunktion dar.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.03.2009 - Az.: 30 W (pat) 73/08
Leitsatz:
Der Begriff "doc jur" ist als Marke für juristische Computersoftware und Lernprogramme freihaltebedürftig, da es eine rein beschreibende Angabe ist, die auch den Mitbewerbern zur Verfügung stehen muss. Es handelt sich um zwei gängige Abkürzungen, die der Verbraucher als "Doktor der Rechtswissenschaften" oder als "juristisches Dokument" versteht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 26 W (pat) 41/08
Leitsatz:
Dem Begriff "reisebuchung24" fehlt nicht per se jedwelche Unterscheidungskraft, so dass er für verschiedene Dienstleistungen aus dem Bereich der Vermittlung von Unterkünften als Marke eintragungsfähig ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 29 W (pat) 65/08
Leitsatz:
Der Begriff "hey!" ist für die Bereiche Bekleidung, Filmproduktion und Gestaltung von Homepages oder Internetseiten u.a. als Marke nicht eintragungsfähig, weil die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich um einen gebräuchlichen Zuruf, um Aufmerksamkeit zu erregen. Der Begriff ist ein in der Werbung übliches Mittel.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 26 W (pat) 48/07
Leitsatz:
Das Wort "Seminario", welches in der italienischen und spanischen Sprache für "Seminar" steht, ist für Büromöbel und Stühle nicht eintragungsfähig. Es ist in Bezug auf die Waren ein beschreibender Hinweis darauf, dass diese für Seminarräume bestimmt sind.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 26 W (pat) 42/08
Leitsatz:
Der Begriff "charterflug24" ist als Marke für Reisedienstleistungen eintragungsfähig. Der Verbraucher sieht darin keinen unmittelbaren Zusammenhang mit rund um die Uhr online erhältlichen Produkten oder Informationen zu Charterflügen oder Buchungsmöglichkeiten.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 33 W (pat) 72/07
Leitsatz:
Die Wortfolge "Da blüh ich auf" ist als Marke für den Bereich Pflanzen und Gartenbau als Marke nicht eintragungsfähig, da die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich nicht um einen Herkunftshinweis, sondern um eine geläufige Redewendung.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 24 W (pat) 52/07
Leitsatz:
Der Begriff "FLECK-WEG" ist als Marke für die Bereiche Wasch- und Reinigungsmittel nicht eintragungsfähig. Die Angabe ist freihaltungsbedürftig, da sie rein beschreibend ist und schlagwortartig als Synonym für Fleckenentfernung verwendet wird.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.02.2009 - Az.: 30 W (pat) 40/08
Leitsatz:
Für Dienstleistungen im Gesundheitsbereich kann die Wortfolge "Well aktiv" nur als "gesund und aktiv" oder "gesund durch eigene Aktivität" verstanden werden. Sie hat daher einen engen Bezug zu den beanspruchten Dienstleistungen, so dass die Markenanmeldung mangels Unterscheidungskraft zurückzuweisen ist.

Europaeischer_Gerichtshof , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: C-483/07
Leitsatz:
Der Inhaber der Wortmarke "Galileo" hat keinen Anspruch auf die Domain "galileo.eu", da der Name nicht zur freien Verfügung steht und die Benutzung Organen und Einrichtungen der Europäischen Union vorbehalten ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: 27 W (pat) 108/08
Leitsatz:
Der Domainname "www.IT-Visions.de" ist für den Bereich Werbung, Medien und EDV-Beratung als Marke nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher versteht unter der Bezeichnung ohne weiteres die Übersetzung IT-Fantasien.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 13.02.2009 - Az.: 6 U 180/08
Leitsatz:
Eine Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wortmarken ist trotz identischer Waren und gleichlautendem Wortbestandteil dann ausgeschlossen, wenn sich die Zeichen ausreichend voneinander unterscheiden und der übereinstimmende Bestandteil aus einer beschreibenden Angabe besteht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 11.02.2009 - Az.: 26 W (pat) 9/09
Leitsatz:
"SHOP" in der Gestaltung des Verkehrsschildes „STOP“ ist für die Bereiche Werbung, Telekommunikation und Unterhaltung als Marke nicht eintragungsfähig. Dem Begriff fehlt jegliche Unterscheidungskraft, da der angesprochene Verkehrskreis darin nur eine Kaufaufforderung sieht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.02.2009 - Az.: 27 W (pat) 130/08
Leitsatz:
Die Wort-Bild-Marke "ODDSET DIE SPORTWETTE" ist unterscheidungskräftig und wird als Herkunftsnachweis verstanden. Bei der für Lotterie und Veranstaltung von Glücksspielen eingetragenen farbigen Marke ist nicht feststellbar, dass sie bereits im Zeitpunkt der Eintragung ein beschreibender Begriff war.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 06.02.2009 - Az.: 6 U 147/08
Leitsatz:
Ein Möbeldiscounter nutzt mit der Werbeaktion "S sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer!" die Wertschätzung der bekannten RTL-Marke "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) ungerechtfertigt und in unlauterer Weise aus und handelt daher rechtswidrig.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.02.2009 - Az.: I ZR 174/06
Leitsatz:
Die Bezeichnung "Metrobus" darf durch die Verkehrsbetriebe München, Berlin und Hamburg für den Bereich des Personennahverkehrs verwendet werden. Zu der Marke "METRO" besteht keine Verwechslungsgefahr.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.02.2009 - Az.: 30 W (pat) 56/06
Leitsatz:
Der Begriff "TheAuditor" ist als Marke für die Bereiche Software, Datenverarbeitung und Implementierung nicht eintragungsfähig, da jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher versteht darunter, dass die angemeldeten Waren und Dienstleistungen einen Bezug zu der Tätigkeit eines Auditors aufweisen oder aus dem Bereich der Auditierungs-Software stammen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.02.2009 - Az.: 28 W (pat) 104/08
Leitsatz:
Die Bezeichnung "BINARY" ist als Marke für die Bereiche Uhren und Zeitmessinstrumente freihaltebedürftig, weil es sich um eine rein beschreibende Aussage handelt.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 03.02.2009 - Az.: I-20 U 1/08
Leitsatz:
1. Der Admin-C haftet aufgrund seiner Funktion und Aufgabenstellung nicht als Mitstörer für Markenrechtsverletzungen. Eine Haftung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn er Kenntnis von Rechtverletzungen Dritter hat.

2. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Second-Level-Domain fällt in den Aufgabenbereich des Domaininhabers. Dabei ist es unerheblich, ob dieser seinen Sitz im In- oder Ausland hat.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 3 U 44/07
Leitsatz:
1. Die für Katjes eingetragene Marke "Yoghurt Gums" hat rein warenbeschreibenden Charakter und fehlt jegliche Unterscheidungskraft. Diese Marke erlaubt keine Zuordnung zu nur einem Hersteller.

2. Der Konkurrent HARIBO darf den rein beschreibenden Zusatz "Yoghurt Gums" für eines seiner Produkte verwenden.

Landgericht Koeln, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 31 O 537/08
Leitsatz:
Ein Lizenznehmer kann nur einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Schadensersatz- und Auskunftsansprüche hingegen stehen ihm nicht zu.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.01.2009 - Az.: 27 W (pat) 109/08
Leitsatz:
"Digi-Wetter" ist für die Bereiche Thermometer und Wetterstationen als Wortmarke nicht eintragungsfähig, da der Bezeichnung die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich lediglich um eine beschreibende Sachaussage in Bezug auf den digitalen Austausch von Wetterdaten.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 166/05
Leitsatz:
Dem Werbeslogan "VIP.de - hier sind die Stars" fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft und er ist daher als Marke für die Bereiche Bekleidung, Brillen und Computersoftware nicht eintragungsfähig. Slogans sind generell nicht geeignet einen Herkunftsnachweis darzustellen, da es sich lediglich um pauschal anpreisende Werbeaussagen handelt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 70/07
Leitsatz:
Der Begriff "GeldAbo" ist als Marke für die Bereiche Software, IT- und E-Commerce nicht eintragungsfähig, da die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich um eine gebräuchliche Sachaussage, die sich werbemäßig inhaltlich mit Geld beschäftigt.

Landgericht Nuernberg_Fuerth, Urteil v. 28.01.2009 - Az.: 3 O 5509/08
Leitsatz:
1. Es liegt keine Markenrechtsverletzung vor, wenn ein Händler irrtümlich vorgibt, Domain-Namen zu verkaufen, deren Inhaber er nicht in Wahrheit nicht mehr ist und die aus einem veralteten Listenbestand stammen.

2. Domain-Händler und Firmen für Suchmaschinenoptimierung stehen in keinem Wettbewerbsverhältnis.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 28.01.2009 - Az.: T-174/07
Leitsatz:
Die Buchstabenkombination TDI kann nicht als schutzfähige Marke eingetragen werden, da sie in der Automobilbranche üblicherweise als technisches Motorenmerkmal verwendet wird und damit für die Allgemeinheit verfügbar bleiben muss.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.01.2009 - Az.: 28 W (pat) 86/08
Leitsatz:
Der Werbeslogan "ALLES, EIN BISSCHEN BESONDERS" ist rein beschreibend und daher mangels Unterscheidungskraft für Möbel und Beleuchtungsgeräte nicht als Marke eintragungsfähig.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.01.2009 - Az.: 29 W (pat) 101/06
Leitsatz:
Für die Bereiche Videofilme, Leder, Bekleidung und Spielzeug u.a. ist der Begriff "VOLLEROTIK" als Marke nicht eintragungsfähig. Der Marke fehlt es an Unterscheidungskraft, da das Wort umgangssprachlich als Synonym für Pornografie verwendet wird.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.01.2009 - Az.: 27 W (pat) 46/09
Leitsatz:
Der Begriff "LIVE!SPEAKER" ist als Wort-Bild-Marke für die Bereiche Bild, Film, Ton und Unterhaltung mangels erforderlicher Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der deutsche Verbraucher kann die englische Begriffskombination ohne weiteres übersetzen und verbindet damit einen Live-Sprecher aus der Radio- oder Fernsehberichterstattung.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.01.2009 - Az.: 24 W (pat) 22/07
Leitsatz:
Die Wortfolge "Setzen Sie Zeichen" ist als Marke für Parfum- und Kosmetikartikel nicht eintragungsfähig. Es handelt sich lediglich um eine aus geläufigen Wörtern gebildete Redewendung.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.01.2009 - Az.: 25 W (pat) 8/06
Leitsatz:
Der Marke "Jugendherberge" fehlt für die Bereiche Beherbergung, Verpflegung, und Veranstaltung von Reisen die notwendige Unterscheidungskraft. Es handelt sich um eine unmittelbar beschreibende Angabe, da mit dem Begriff lediglich eine einfach ausgestatte Unterkunftsstätte bezeichnet wird.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 25/08
Leitsatz:
Der Begriff "mailagenten" ist als Marke für die Bereiche Verkaufsautomaten, wissenschaftliche Geräte und Unterhaltung u.a. nicht eintragungsfähig. Aufgrund der Bestandteile des Begriffs verbindet der Verbraucher damit Dienstleistungen, die über ein Postagentenprogramm verfügen.

Europaeisches_Gericht , Urteil v. 21.01.2009 - Az.: T-399/06
Leitsatz:
Der Begriff "GIROPAY" ist in Bezug auf Datenverarbeitungsgeräte für Banken sowie für das Finanzwesen nicht unterscheidungskräftig und kann daher nicht als Marke eingetragen werden.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.01.2009 - Az.: 26 W (pat) 2/08
Leitsatz:
Die Wortmarke CCCP ist für den Bereich Bekleidungsstücke nicht eintragungsfähig, da der Durchschnittsverbraucher mit dieser Buchstabenfolge nach wie vor einen geografischen Herkunftsnachweis versteht. Ein Freihaltebedürfnis liegt mangels Unterscheidungskraft vor.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 15.01.2009 - Az.: C-495/07
Leitsatz:
Der Inhaber einer eingetragenen Marke benutzt diese nicht ernsthaft, wenn er sie auf Gegenständen anbringt, die er den Käufern anderer, von ihm vertriebenen Waren kostenlos beigibt.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 15.01.2009 - Az.: I ZB 30/06
Leitsatz:
Der Begriff "Streetball" ist als Wortmarke für die Bereiche Sportschuhe und Sportbekleidung nicht eintragungsfähig, da es an der Unterscheidungskraft fehlt.

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 15.01.2009 - Az.: 2/3 O 411/08
Leitsatz:
Soweit die Reservierung einer Webadresse Rechte Dritter verletzt, haftet die DENIC dafür als Mitstörer nur, wenn ihr ein rechtskräftiger Titel oder eine wirksame Unterwerfungserklärung des eingetragenen Domaininhabers vorgelegt wird.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 11/06
Leitsatz:
Der Begriff "Apotheke pur" ist als Marke für den Bereich Pharmazie und Gesundheit nicht eintragungsfähig, da ihm die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verbindet damit eine bloße werbliche Anpreisung einer Apotheke, die sich mit nichts anderem als der Arzneimittelversorgung beschäftigt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.01.2009 - Az.: 26 W (pat) 96/08
Leitsatz:
Die Bezeichnung "Boots-Klinik" ist für die Bereiche Lacke, Farben, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen, für das Transportwesen, insbesondere den Bootstransport, als Wortmarke nicht eintragungsfähig.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 09.01.2009 - Az.: 2-03 O 509/08
Leitsatz:
1. Deutsche Gerichte sind bei internationalen Streitigkeiten zwischen zwei kollidierenden Marken zuständig, wenn die Rechtsverletzung zumindest teilweise in Deutschland verwirklicht wurde.

2. Der Kennzeichenschutz für ein Magazintitel ist schon dann gegeben, wenn ein Mindestmaß an Individualität vorhanden ist. Auch rein beschreibende Begriffe oder geografische Angaben können in der Zusammenstellung eine Unterscheidungskraft gegenüber anderen Titeln erlangen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.01.2009 - Az.: 5 W 1/09
Leitsatz:
1. Wird durch gerichtliche Entscheidung die Nutzung einzelner konkreter Domainnamen aufgrund Markenrechts untersagt, so erstreckt sich das Verbot nicht auf alle ähnlichen Verletzungen.

2. Im vorliegenden Fall war ursprünglich die Nutzung der Domains "gübstiger.de" und "günstigert.de" untersagt worden. Die neu registrierten Domains "günstigef.de", "günstiher.de", "günatiger.de" und "günstger.de" sind von diesem Verbot nicht mit umfasst. Der im Wettbewerbsrecht entwickelte Grundsatz vom kerngleichen Verstoß kann auf den Bereich des Markenrechts nicht übertragen werden, da bereits die Abweichung einzelner Buchstaben ausreicht, um eine inhaltliche Übereinstimmung abzulehnen. Vielmehr bedarf es einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.12.2008 - Az.: I-15 U 17/08
Leitsatz:
Ein Artikel, der im Lokalteil einer amerikanischen Tageszeitung sowie deren Internetpräsenz veröffentlicht wurde, begründet für mögliche Rechtsverletzungen keinen internationalen Gerichtsstand in Deutschland.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 18.12.2008 - Az.: 24 W (pat) 10/06
Leitsatz:
Die u.a. für Plüschtiere eingetragene Marke „Robby“ genießt nur eine unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft. Die Wort-Bild-Marke „Hallo Robbie!“ unterscheidet sich von „Robby“ in ausreichendem Maße, um eine Verwechselungsgefahr auszuschließen.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 18.12.2008 - Az.: C-16/06 P
Leitsatz:
1. Liegt eine Ähnlichkeit zwischen zwei Marken vor, kann der Inhaber der älteren Markenrechte einer Eintragung der ähnlich klingenden Marke widersprechen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht.

2. Diese liegt bei den Namen OBELIX und MOBILIX deswegen nicht vor, da das Publikum Obelix mit nichts anderem außer der populären Comic-Figur des dicken Galliers in Verbindung bringt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.12.2008 - Az.: 28 W 118/07
Leitsatz:
Wird die Löschung einer Marke für die Vergangenheit beantragt, so erledigt sich das Allgemeininteresse und der Antragsteller benötigt ein konkretes und individuelles Rechtsschutzinteresse.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.12.2008 - Az.: 2a O 358/07
Leitsatz:
Für die Geltendmachung eines markenrechtlichen Auskunftsanspruchs der Firma "Ed Hardy" über die Herkunft und den Vertrieb von widerrechtlich gekennzeichneten Waren ist es notwendig, dass die konkrete Verletzungshandlung angegeben wird.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 11.12.2008 - Az.: 1 BvR 1563/08
Leitsatz:
1. Nationale deutsche Gerichte sind nicht an die Markenentscheidungen des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) gebunden.

2. Es besteht daher für deutsche Gerichte in solchen Fällen auch keine Vorlagepflicht, den Rechtsstreit dem EuGH vorzulegen.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 11.12.2008 - Az.: 6 U 958/08
Leitsatz:
1. Das Fadenkreuz der ARD-Krimiserie "Tatort" ist markenrechtlich nicht ohne weiteres geschützt.

2. Wird das Fadenkreuz-Logo mit dem Schriftzug "Krimi" für ein Hörbuch benutzt, besteht keine Verwechslungsgefahr zu dem Logo "Tatort mit Fadenkreuz".

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.12.2008 - Az.: 29 W (pat) 143/06
Leitsatz:
1. Ein Äskulapstab kann als Bildmarke für Waren und Dienstleistungen eingetragen werden, welche die Bereiche der Telekommunikation, Tonträger und Datenverarbeitung erfassen.

2. Es besteht allenfalls ein allgemeiner Hinweis auf das Gesundheitswesen. Aus diesem Grund gibt es kein Freihaltebedürfnis für Produkte aus diesem Bereich, zumal es viele Gestaltungsmöglichkeiten des Äskulapstabes gibt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.12.2008 - Az.: 26 W (pat) 29/08
Leitsatz:
Eine dreidimensionale Marke ist für den Bereich Möbel, insbesondere Bau von Messeständen mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der angesprochene Verkehrskreis erkennt in der angemeldeten Marke der herrschenden Formvielfalt im breiten Segment des Möbelbaus keinen Herkunftsnachweis.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.12.2008 - Az.: 29 W (pat) 64/06
Leitsatz:
Eine konturlose Farbe ist für die Bereiche Internet- und Mobilfunkdienstleistungen als Marke grundsätzlich nicht eintragungsfähig. Eine Registrierung ist ausnahmsweise möglich, wenn sich die Farbe aufgrund der Dauer und Intensität der Benutzung beim Verbraucher durchgesetzt hat.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 09.12.2008 - Az.: C-442/07
Leitsatz:
Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn ein ideeller Verein sie auf Werbematerialien, Geschäftspapieren oder Veranstaltungen verwendet und von den Mitgliedern beim Sammeln und Verteilen von Spenden entsprechende Ansteckzeichen getragen werden.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.12.2008 - Az.: 24 W (pat) 125/06
Leitsatz:
Derjenige, gegen den die Einrede der mangelnden Benutzung einer Marke erhoben wird, muss die rechtserhaltende Nutzung der Marke glaubhaft machen. Ihn trifft die Beweislast, alle erforderlichen Umstände darzulegen, um verbleibende Zweifel auszuräumen.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 08.12.2008 - Az.: II ZB 46/07
Leitsatz:
Die Aneinanderreihung einer Buchstabenkombination ist für einen Firmennamen im Handelsregister eintragungsfähig, wenn dieser im Wirtschaftsverkehr zur Identifikation der dahinter stehenden Gesellschaft ohne weiteres akzeptiert werden kann. Die Buchstabenkombination hat dann neben der Unterscheidungskraft auch die erforderliche Kennzeichnungskraft.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: I-20 U 184/07
Leitsatz:
Wird in einer Internetwerbung die Wortmarke "Bierbeißer" für bestimmte Wurstwaren verwendet, so liegt keine markenmäßige Benutzung vor. Es handelt sich lediglich um eine beschreibende Angabe, wenn der Durchschnittsverkäufer darin keine betriebliche Herkunft erkennt.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 19.11.2008 - Az.: 5 U 148/07
Leitsatz:
NIVEA kann nicht unterbinden, dass der Konkurrenzanbieter DOVE ebenfalls Produkte mit der Hintergrundfarbe Blau versieht, die dem NIVEA-Blau ähnlich ist. Dies ist zum einen der Fall, weil Blau als Grundfarbe besonders freihaltebedürftig ist, zum anderen, weil der Verkehr bei Haut- und Körperpflegeprodukten die Hintergrundfarbe der Produkte nicht als Herkunftshinweis versteht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 19.11.2008 - Az.: 29 W (pat) 70/03
Leitsatz:
Das Zeichen "T-", welches aus dem Großbuchstaben "T" und einem Bindestrich besteht, ist als Marke für die Bereiche der Telekommunikationsdienstleistungen nicht eintragungsfähig. Es ist eine rein beschreibende Angabe, die allgemein für "Tele" steht und auch von den Mitbewerbern frei verwendet werden können muss.

Landgericht Berlin, Urteil v. 13.11.2008 - Az.: 52 O 231/08
Leitsatz:
1. Behauptet ein verfahrensbeteiligter Anwalt in einer Pressemitteilung falsche Tatsachen, die geeignet sind, einem Geschäftsbetrieb zu schädigen, so kann dies einen Unterlassungsanspruch gegen ihn begründen.

2. Die Meinungsfreiheit des Anwalts wird dahingehend eingeschränkt, dass er im Rahmen von Verfahren zu "Markenverletzungen durch Google-Adwords" keine Äußerungen tätigen darf, die negativen Einfluss auf die im Abmahnverfahren beteiligte Klägerin hat.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 11.11.2008 - Az.: 24 W (pat) 25/07
Leitsatz:
Die aus der WDR-Sendung "Hobbythek" bekannte Marke "Oranex" ist nicht wegen Bösgläubigkeit des Anmelders zu löschen.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.11.2008 - Az.: 14c O 223/08
Leitsatz:
Ein Lebensmitteldiscounter und ein Espresso-Fachhandel sind nicht auf demselben kartellrechtlich relevanten Anbietermarkt tätig. Das ist nur der Fall, wenn das Produktsortiment aus Sicht des Käufers eine gleichwertige Alternative darstellt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.11.2008 - Az.: 26 W (pat) 27/08
Leitsatz:
Der Begriff "Warehotel" ist für die Bereiche Transport- und Speditionsdienstleistungen als Marke nicht eintragungsfähig, weil die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verbindet damit den Begriff "Warenhotel", so dass auf eine Räumlichkeit hingewiesen wird, in der Waren transportiert oder gelagert werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 23.10.2008 - Az.: I ZR 11/06
Leitsatz:
1. Registriert ein Treuhänder, der nicht Namensträger ist, eine Domain für einen Dritten, der Namensträger ist, so kann er sich auf das Namensrecht des Dritten berufen und rechtmäßiger Inhaber der Domain sein.

2. Eine namensrechtliche Berechtigung kann sich ausnahmsweise auch für Vornamen ergeben, wenn es sich um einen sehr seltenen Namen handelt, der hohe Kennzeichnungskraft besitzt.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.10.2008 - Az.: 5 U 147/07
Leitsatz:
1. Der Schutz einer Farbmarke, die für die Dienstleistungen im Bereich der "Telekommunikation" eingetragen ist, umfasst nicht Kombinationsgeräte wie z.B. Drucker, Scanner, Kopierer und Faxgeräte.

2. Eine kennzeichenmäßige Verwendung einer Farbmarke in einer Werbung liegt u.a. dann nicht vor, wenn die Farbe nur im Hintergrund verwendet wird, das beworbene Produkt nicht den Bereich der Telekommunikation berührt und die Farbe lediglich dekorativ eingesetzt wird.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 01.10.2008 - Az.: 29 W (pat) 70/06
Leitsatz:
Die Bezeichnung "Welcome to man's paradise" ist als Marke für die Bereiche Werbung, Radio- und Fernsehsendungen und Online-Dienste als Marke nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher verbindet damit einen sloganartigen Hinweis auf für den Mann bestimmte Produkte mit paradiesischen Eigenschaften und sieht darin kein betriebliches Unterscheidungsmittel.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.09.2008 - Az.: 33 W (pat) 113/06
Leitsatz:
Mangels Unterscheidungskraft im Bereich der Internetauktionen kann die Zahlen-Wort-Folge „1 2 3 dabei“ nicht als Marke eingetragen werden. Die Folge „1 2 3“ hat Slogancharakter und wird bereits von verschiedenen Anbietern genutzt, so dass sie nicht mehr als Herkunftshinweis verstanden werden kann.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.09.2008 - Az.: 315 O 988/07
Leitsatz:
Wird ein Zeichen als Bestandteil einer E-Mail-Adresse oder eines Domainnamens verwendet, kann ein markenrechtlicher Schutz entstehen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 17.09.2008 - Az.: (571) 63 Js 6608/06 Ns (165/07)
Leitsatz:
Wer eine unrechtmäßige Pfändung einer Internet-Domain betreibt, macht sich wegen versuchten Betruges zum Nachteil des betroffenen Domain-Inhabers schuldig.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 12.09.2008 - Az.: 25 W (pat) 1/07
Leitsatz:
Der Begriff „Modern Talking“ ist für die Bereiche Medien-, Musik- und Verlagswesen nicht eintragungsfähig, da es bereits an der Unterscheidungskraft fehlt. Der angesprochene Verkehrskreis verbindet mit der Wortkombination im Allgemeinen die deutsche Übersetzung „moderne Gesprächsführung“ bzw. „modernes Reden“ und keinen Herkunftsnachweis.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 10.09.2008 - Az.: 5 U 114/07
Leitsatz:
1. Markenrechtlichen Titelschutz kann auch nur ein Teil einer Zeitung genießen, sofern dieser seiner äußeren Aufmachung und dem Inhalt nach in gewissem Umfang selbständig gestaltet ist.

2. Zwischen einem Ressort-Teil einer Zeitung und einer Sonderbeilage besteht keine Werkidentität.

3. Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr unterschiedlicher Presseerzeugnisse mit vergleichenden Titeln liegt nicht vor, wenn der durchschnittliche Verbraucher die typischen Unterschiede der Werke ohne weiteres erkennt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: 312 O 415/08
Leitsatz:
Um eine Gefahr der Abschottung der Märkte zu vermeiden, muss der Verkäufer von "Ed Hardy"-Bekleidungsstücken von sich aus nicht seine Bezugsquellen nennen. Durch das exklusive Vertriebssystem ist ausnahmsweise der Markeninhaber des Kennzeichens "Ed Hardy" für Markenrechtsverletzungen beweispflichtig.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 5 U 38/07
Leitsatz:
1. Die äußere Gestaltung eines Plagiats kann bis zu 60% als Kaufursache angesehen werden. Verfügen die Originalprodukte über eine hohe Bekanntheit am Markt, kann durchaus ein höherer Prozentsatz angemessen sein.

2. Bei der Ermittlung der Faktoren, die für Kaufentscheidungen ursächlich sind, spielt der niedrige Preis nur eine geringe Rolle.

Landgericht Berlin, Urteil v. 05.08.2008 - Az.: 16 O 287/08
Leitsatz:
Ein Händler muss wieder in das offizielle Internet-Händlerverzeichnis eines Markenherstellers für Schulrucksäcke (hier: "Scout") aufgenommen werden, wenn sein Ausschluß darauf beruhte, dass er seine Waren über eBay verkauft hat. Ein eBay-Shop hat keine qualitativen Unterschiede zu den Internetangeboten offizieller Händler.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 31.07.2008 - Az.: 4b O 210/07
Leitsatz:
1. Eine Werbung für patentrechtlich geschützte Ware ist unlauter, wenn nicht ein einschränkender Hinweis erfolgt, dass es sich lediglich um die Anmeldung eines Patents handelt.

2. Auch ist eine Aussage in einem Werbeprospekt irreführend, die dem Verbraucher suggeriert, dass das Produkt weltweit Patentschutz genießt, dies aber tatsächlich nur in Europa der Fall ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.07.2008 - Az.: 5 U 118/06
Leitsatz:
1. Wird die für die chinesischen Mönche eingetragenen Marke "Shaolin" in einem sprachlichen Zusammenhang verwendet, der aus sich heraus lediglich beschreibend ist (z.B. "Shaolin-Kloster" oder "Die Rückkehr der Shaolin"), liegt keine markenmäßige Benutzung vor.

2. Enthält eine Werbung die Aussage "Die besten Kampfmönche", so liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, wenn es sich bei den handelnden Personen tatsächlich nicht um Mönche handelt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.06.2008 - Az.: I ZR 190/05
Leitsatz:
Die gezielte Markenanmeldung kann ein Wettbewerbsmittel darstellen und im Einzelfall eine wettbewerbswidrige Handlung sein.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 24.06.2008 - Az.: 33 O 22144/07
Leitsatz:
Ein Vertriebsunternehmen, welches hochwertige Sportartikel in seinem Segment hat, kann seinen Bestellern den Verkauf der Produkte über Online-Auktions-Plattformen durch eine Bestimmung in den AGB untersagen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 17.06.2008 - Az.: 312 O 937/07
Leitsatz:
1. Die Verwendung des Wortes „eBay“ in Domainnamen durch einen Rechtsanwalt ist nicht zulässig und verstößt gegen das Markenrecht, da bei dem Nutzer der Eindruck erweckt wird, es besteht eine Zusammenarbeit zwischen eBay und dem Juristen.

2. Auf der Homepage der Kanzlei darf der Anwalt als Tätigkeitsfeld den Begriff „eBay-Recht“ angeben, da der Benutzer darunter ein anwaltliches Dienstleistungsangebot annimmt.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 10.06.2008 - Az.: 3 W 67/08
Leitsatz:
1. Die Domain "pelikan-und-partner.de" verletzt die Kennzeichenrechte des Schreibwarenherstellers PELIKAN.

2. Der Zusatz "und-partner" führt nicht zu einem ausreichenden namensrechtlichen Abstand, da hiermit nicht die Verwechslungsgefahr mit dem gewerblich tätigen Hersteller PELIKAN ausgeräumt ist. Zudem wird der Werbewert und die Kennzeichnungskraft deutlich beeinträchtigt, wenn ein Dritter denselben Domain-Namen trägt wie das Unternehmen PELIKAN.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.06.2008 - Az.: I ZR 108/05
Leitsatz:
Zwischen der Wortmarke "POST" und der Wort-/Bildmarke "City Post" bestehe keine Verwechslungsgefahr i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 21.05.2008 - Az.: 5 U 92/07
Leitsatz:
Ein markenrechtlich geschütztes Zeichen kann sich in ein sachbeschreibendes Freizeichen umwandeln, wenn das Zeichen vom Verkehr durch beständige Nutzung auch anderer Unternehmen, die der Markeninhaber nicht unterbindet, schließlich als Gattungsbegriff verstanden wird und seine Funktion als Herkunftshinweis vollständig verloren gegangen ist.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 29.04.2008 - Az.: 11 U 32/04 (Kart)
Leitsatz:
1. Die DENIC hat kartellrechtlich eine marktbeherrschende Stellung iSd. § 19 Abs.2 Nr.1 GWB.

2. Der Automobilhersteller Volkswagen hat gegen die DENIC einen Anspruch auf Zuteilung einer zweistelligen DE-Domain (hier: "vw.de"). Denn der Automobilhersteller Volkswagen wird gegenüber anderen Mitbewerbern - z.B. den Bayerischen Motorenwerken (BMW), die im Internet unter der Domain "bmw.de" auftreten - sachlich nicht gerechtfertigt ungleich behandelt.

3. Der Anspruch wäre nur dann nicht gegeben, wenn eine entsprechende Top-Level-Domain (".vw") existieren würde.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.04.2008 - Az.: I ZR 94/06
Leitsatz:
1. Bei der 3D-Marke in Form der papierumwickelten Underberg-Flasche, die nur in kleinen Portionsflaschen verkauft wird und daher dem Verbraucher seit langer Zeit nur in dieser Form bekannt ist, besteht Verwechslungsgefahr zu anderen papierumwickelten kleinen Portionsflaschen.

2. Die Löschung einer Marke räumt die Erstbegehungsgefahr aus.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 01.04.2008 - Az.: 33 O 15411/07
Leitsatz:
Wird ein Domainname registriert, der das Namensrecht eines anderen verletzt, muss auf diese Domain verzichtet werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.02.2008 - Az.: 3 U 152/05
Leitsatz:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 22.01.2008 - Az.: 17 U 185/07
Leitsatz:
1. Eine Bank hat einen Rückbuchungsanspruch gegen den Kontoinhaber, wenn die zuvor getätigte Gutschrift durch Phishing erlangt worden ist.

2. Die Schutzpflicht einer Bank, ihren Kunden vor einem etwaigen Missbrauch von Zugangsdaten zu warnen, umfasst nicht die Kunden, die ihre Transaktionen illegal mittels Phishing durchführen.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 06.12.2007 - Az.: 6 U 37/07
Leitsatz:
Eine Gemeinde, die ein Bestattungsunternehmen als erwerbswirtschaftliche, nicht hoheitliche Einrichtung betreibt, darf dieses auch als städtische Einrichtung darstellen, z.B. durch ein Stadtwappen auf dem Briefkopf oder durch Nutzung eines städtischen Domainnamens. Allerdings darf nicht der Eindruck hoheitlicher Tätigkeit dadurch erweckt werden, dass der Zusatz "Der Magistrat" verwendet wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.08.2007 - Az.: 3 U 158/04
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.07.2007 - Az.: I ZR 137/04
Leitsatz:
1. Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt.

2. Der Erfahrungssatz, dass der Verkehr einem Zeichen, das durch seine isolierte Verwendung im Geschäftsverkehr zunehmend eine herkunftshinweisende Funktion erhalten hat, auch dann einen stärkeren Herkunftshinweis entnimmt, wenn er dem Zeichen als Bestandteil eines anderen Zeichens begegnet, ist grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn es sich bei dem Zeichen um eine von Haus aus beschreibende Bezeichnung handelt (Ergänzung zu BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus).

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.07.2007 - Az.: 5 U 87/06
Leitsatz:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.05.2007 - Az.: 3 U 20/05
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 15.02.2007 - Az.: I ZR 251/02
Leitsatz:
1. Der Begriff "Lotto" stellt eine beschreibende Angabe eines Glücksspiels dar, auch wenn sich die Bedeutung des Begriffs für Teile des Verkehrs inzwischen auf eine bestimmte Art eines Glücksspiels (z.B. "6 aus 49") eingeengt hat.

2. Ein Begriff, der ein Produkt der Gattung nach glatt beschreibt, ist nur dann als Marke im Verkehr durchgesetzt i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG, wenn ein weit überwiegender Teil der angesprochenen Verkehrskreise darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft des Produkts erblickt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 08.02.2007 - Az.: I ZR 59/04
Leitsatz:
1. Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).

2. Befindet sich unter dem Domainnamen schon zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Gleichnamiger Ansprüche angemeldet hat, die Homepage des Namensträgers, kann davon ausgegangen werden, dass der Namensträger den Treuhänder mit der Registrierung beauftragt hat. Besteht eine solche Homepage (noch) nicht, kann eine einfache und zuverlässige Überprüfung - abgesehen von einer notariellen Beurkundung des Auftrags - dadurch geschaffen werden, dass die DENIC dem Treuhänder im Zuge der Registrierung die Möglichkeit einräumt, einen Hinweis auf seine Treuhänderstellung und den Treugeber zu hinterlegen, und diese Information nur mit Zustimmung des Treuhänders offenbart.

3. Hat der Namensträger einen Dritten auf eine einfach und zuverlässig zu überprüfende Weise mit der Registrierung seines Namens als Internet-Adresse beauftragt, so ist es für die Priorität der Registrierung gegenüber Gleichnamigen nicht von Bedeutung, wenn der Vertreter den Domainnamen abredewidrig auf den eigenen Namen und nicht auf den Namen des Auftraggebers hat registrieren lassen.

Europaeisches_Gericht , Urteil v. 07.02.2007 - Az.: T 317/05
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.09.2006 - Az.: I ZR 201/03
Leitsatz:
Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusammen mit der Top-Level-Domain "info", liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.08.2006 - Az.: 5 W 190/06
Leitsatz:

Bundesgerichtshof_1 , Urteil v. 18.05.2006 - Az.: I ZR 183/03
Leitsatz:
a) Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Wird das fremde Zeichen dazu eingesetzt, den Nutzer zu einer Internetseite des Verwenders zu führen, weist es - auch wenn es für den Nutzer nicht wahr-nehmbar ist - auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hin.

b) Eine Verwechslungsgefahr kann sich in diesem Fall - je nach Branchennähe - bereits daraus ergeben, dass sich unter den Treffern ein Hinweis auf eine Inter-netseite des Verwenders findet, nachdem das fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 17.12.2002 - Az.: 5 U 79/02
Leitsatz:

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.08.2002 - Az.: 2a O 312/01
Leitsatz:

Landgericht Essen, Urteil v. 25.04.2002 - Az.: 11 O 96/02
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.04.2002 - Az.: I ZR 317/99
Leitsatz:
a) Ist ein Namensträger nach dem Recht der Gleichnamigen verpflichtet, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr nur mit einem unterscheidenden Zusatz zu verwenden, folgt daraus nicht zwingend das Verbot, den Namen als Internet-Adresse zu verwenden. Vielmehr kann eine mögliche Verwechslungsgefahr auch auf andere Weise ausgeräumt werden. So kann der Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt werden, dass es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Querverweis auf diese Homepage.

b) Kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens einem Dritten die Verwendung dieses Zeichens als Domain-Name im geschäftlichen Verkehr verbieten, kommt ein auf Löschung der Registrierung gerichteter Beseitigungsanspruch nur in Betracht, wenn der Dritte kein berechtigtes Interesse vorweisen kann, diesen Domain-Namen außerhalb des sachlichen oder räumlichen Wirkungsfelds des kennzeichenrechtlichen Anspruchs - etwa für private Zwecke oder für ein Unternehmen in einer anderen Branche - zu verwenden.

c) Ein Rechtsanwalt, der durch die Bezeichnung seiner Kanzlei die Rechte eines Wettbewerbers verletzt hat, ist im Hinblick auf die ihn treffende Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen einer zur Schadensberechnung dienenden Auskunft die Namen seiner Mandanten zu offenbaren.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.02.2002 - Az.: I ZR 230/99
Leitsatz:
a) Ist bei der Prüfung der Identität oder Ähnlichkeit von Unternehmenskennzeichen sowohl bei dem geschützten Zeichen als auch dem Kollisionszeichen auf den Teil des gesamten Zeichens abzustellen, der gesonderten kennzeichenrechtlichen Schutz genießt, sind beschreibende Zusätze in den Firmierungen grundsätzlich nicht in die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG einzubeziehen.

b) Von einer nur ganz geringfügigen Branchennähe kann nicht ausgegangen werden, wenn die Klägerin im Bereich des Direktmarketings tätig ist und sich zum Zwecke der Absatzförderung für ihre Kunden eines Call-Centers bedient und für die Tätigkeit der Beklagten, eines Inkassounternehmens, der Einsatz eines Call-Centers prägend ist.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 05.02.2002 - Az.: 5 U 178/01
Leitsatz:

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.01.2002 - Az.: 2a O 245/01
Leitsatz:

Bundesgerichtshof , Urteil v. 24.01.2002 - Az.: I ZR 156/99
Leitsatz:
Zur Frage, wann eine Ähnlichkeit zwischen Dienstleistungen (hier: "Finanzwesen" bzw. "Betrieb einer bei Kauf oder Miete von Immobilien nutzbaren Datenbank im Internet") gegeben ist.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.01.2002 - Az.: 2a O 172/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln_1, Urteil v. 21.12.2001 - Az.: 6 U 104/01
Leitsatz:

Landgericht Mannheim, Urteil v. 30.11.2001 - Az.: 7 O 296/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln_1, Urteil v. 27.11.2001 - Az.: 15 U 108/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 15.11.2001 - Az.: 29 U 3769/01
Leitsatz:

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.11.2001 - Az.: 38 O 81/01
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Urteil v. 23.10.2001 - Az.: 5 U 101/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.09.2001 - Az.: 29 U 5906/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 20.09.2001 - Az.: 29 U 3014/01
Leitsatz:

Landgericht Hannover, Urteil v. 12.09.2001 - Az.: 7 O 349/01 (18)
Leitsatz:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 12.09.2001 - Az.: 6 U 13/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Zweibruecken, Urteil v. 30.08.2001 - Az.: 4 U 140/00
Leitsatz:

Landgericht Mannheim, Urteil v. 24.08.2001 - Az.: 7 O 189/01
Leitsatz:

Landgericht Mainz, Urteil v. 09.08.2001 - Az.: 1 O 488/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 19.07.2001 - Az.: 2 U 141/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 17.07.2001 - Az.: 6 U 1/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.06.2001 - Az.: 20 U 5/01
Leitsatz:

Landgericht Coburg, Urteil v. 13.06.2001 - Az.: 12 O 284/01
Leitsatz:

Landgericht Wiesbaden, Urteil v. 13.06.2001 - Az.: 10 O 116/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 05.06.2001 - Az.: 3 U 817/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 10.05.2001 - Az.: 6 U 72/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 24.04.2001 - Az.: 20 U 173/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 19.04.2001 - Az.: 29 U 5725/00
Leitsatz:

Landgericht Darmstadt, Urteil v. 17.04.2001 - Az.: 16O 501/00
Leitsatz:

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 04.04.2001 - Az.: 2a O 437/00
Leitsatz:

Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.03.2001 - Az.: 315 O 856/00
Leitsatz:

Landgericht Berlin, Urteil v. 06.03.2001 - Az.: 16 O 33/01
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 16.02.2001 - Az.: 5 U 9865/00
Leitsatz:

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 13.02.2001 - Az.: 5 W 38/01
Leitsatz:

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 09.02.2001 - Az.: 2 U 131/00
Leitsatz:

Landgericht Leipzig, Urteil v. 08.02.2001 - Az.: 11 O 8573/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 11.01.2001 - Az.: 6 U 5719/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.11.2000 - Az.: 20 U 28/00
Leitsatz:
1. "T. Box" ist eine hinreichend unterscheidungskräftige Geschäftsbezeichnung für einen Einzelhandel mit Tee.

2. Mangels Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit besteht zwischen der Marke "T-Box" für Geräte und Dienstleistungen der Telekommunikation und den Internet-Domain-Namen "t-Boxale" und "t-box. com" eines Einzelhandels mit Tee keine Verwechslungsgefahr.

3. Die bisher nicht benutzte Marke "T-Box" der Deutschen Telekom AG ist nicht deshalb bekannt, weil auf sie eine Bekanntheit ihrer ähnlich gebildeten "T"-Marken oder ihres Konzernzeichens "T" ausstrahlen würde.

Landgericht Wiesbaden, Beschluss v. 09.08.2000 - Az.: 3 O 129/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 27.07.2000 - Az.: 6 U 50/00
Leitsatz:
Schutz der Internet-Domain "mediafacts" im Wege einstweiliger Verfügung.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 06.07.2000 - Az.: 18 U 34/00
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.04.2000 - Az.: 6 U 4123/99
Leitsatz:

Landgericht Berlin, Urteil v. 21.03.2000 - Az.: 16 O 663/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 10.03.2000 - Az.: 6 U 152/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 03.02.2000 - Az.: 6 U 5475/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.01.2000 - Az.: 29 U 5819/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 11.01.2000 - Az.: 3 U 1352/99
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 16.09.1999 - Az.: 6 U 6228/98
Leitsatz:
1. Ist ein Namensträger nach dem Recht der Gleichnamigen verpflichtet, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr nur mit einem unterscheidenden Zusatz zu verwenden, folgt daraus nicht zwingend das Verbot, den Namen als Internet-Adresse zu verwenden. Vielmehr kann eine mögliche Verwechslungsgefahr auch auf andere Weise ausgeräumt werden. So kann der Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt werden, daß es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Querverweis auf diese Homepage.

2. Kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens einem Dritten die Verwendung dieses Zeichens als Domain-Name im geschäftlichen Verkehr verbieten, kommt ein auf Löschung der Registrierung gerichteter Beseitigungsanspruch nur in Betracht, wenn der Dritte kein berechtigtes Interesse vorweisen kann, diesen Domain-Namen außerhalb des sachlichen oder räumlichen Wirkungsfelds des kennzeichenrechtlichen Anspruchs - etwa für private Zwecke oder für ein Unternehmen in einer anderen Branche - zu verwenden.

3. Ein Rechtsanwalt, der durch die Bezeichnung seiner Kanzlei die Rechte eines Wettbewerbers verletzt hat, ist im Hinblick auf die ihn treffende Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen einer der Schadensberechnung dienenden Auskunft die Namen seiner Mandanten zu offenbaren.

Landgericht Paderborn, Urteil v. 01.09.1999 - Az.: 4 O 228/99
Leitsatz:
Können beide Parteien sich auf Namensrechte aus § 12 BGB berufen, so findet das Prioritätsprinzip seine Anwendung: Wer die betreffende Domain zuerst registriert, bleibt alleiniger Inhaber.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 12.08.1999 - Az.: 6 U 4484/98
Leitsatz:
Die Wahl eines bekannten Firmen-Namens (hier: "Rolls Royce") als Second-Level-Domain verletzt die Kennzeichenrechte des Markeninhabers, wenn keine sachliche Rechtfertigung für die Benutzung besteht.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 13.07.1999 - Az.: 3 U 58/98
Leitsatz:

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 22.04.1999 - Az.: 29 W 1389/99
Leitsatz:
1. Aus einem produktbeschreibenden Firmenbestandteil wie auch aus einer gleichlautenden Internet-Domain können ohne Verkehrsgeltung keine Unterlassungsansprüche hergeleitet werden.

2. Ob eine Internet-Domain kennzeichnungsmäßig verwendet wird, hängt von ihrer konkreten Gestaltung und Nutzung ab.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 25.03.1999 - Az.: 6 U 4557/98
Leitsatz:
1. Die Eintragung eines überragende Verkehrsgeltung aufweisenden Unternehmenskennzeichens als Internet-Adresse durch eine Person gleichen Namens, und zwar auch bei rein privater Nutzung, behindert den Inhaber des Unternehmenskennzeichens in seiner geschäftlichen Betätigung. Bei der erforderlichen Interessenabwägung gebührt dem Interesse des Unternehmers der Vorrang gegenüber dem des Namensträgers.

2. Der Kennzeicheninhaber kann von dem Eingetragenen verlangen, daß dieser Zug um Zug gegen Erstattung der Registrierungskosten in die Umschreibung der Domain auf ihn einwilligt.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.06.1998 - Az.: 4 O 160/98
Leitsatz:
Die Verwendung eines Begriffs als Second-Level-Domain kann Namens- oder Kennzeichenrechte begründen, wenn er aus einer unterscheidungskräftigen Bezeichnung besteht und die angesprochenen Verkehrskreisen den Begriff als Name oder besondere Geschäftsbezeichnung des Inhabers werten.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 02.04.1998 - Az.: 6 U 4798/97
Leitsatz:
1. Wird eine Zeitschrift ("Freundin") regelmäßig seit 50 Jahren herausgegeben und hat eine Auflage von über 600.000 Exemplaren, ist von einer bekannten Marke iSd. § 14 Abs.2 Nr.3 MarkenG auszugehen.

2. Die Benutzung des Zeitschriftes als Second-Level-Domain stellt eine Markenverletzung dar.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 25.03.1997 - Az.: 5 U 659/97
Leitsatz:
1. Für kennzeichenrechtliche Streitigkeiten bei Domains ist das Gericht des Ortes zustädig, an dem die Webseite bestimmungsgemäß abrufbar ist.

2. Eine fremde Marke als Domain zu registrieren ist eine Kennzeichenverletzung.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 13.02.1997 - Az.: 6 W 5/97
Leitsatz:
Eine Domain mit einem Allgemeinbegriff als Second-Level-Domain, auf der ein Presseunternehmen Wirtschaftsinformationen der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, ist weder marken- noch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden.



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