Landgericht Karlsruhe, Beschluss v. 23.03.2009 - Az.: Qs 45/09 Leitsatz: Setzt der Betreiber einer Homepage einen Link auf andere Internetseiten, die wiederum mit rechtswidrigen Webseiten verlinkt sind, so kann dies eine strafrechtliche Durchsuchung begründen. Jeder einzelne Link kann kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte sein, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.
2. Die Entscheidung der Universität, andere Studentenvereinigungen zu verlinken, die in ihrem Interesse tätig seien, ist vom Selbstverwaltungsrecht der Universität gedeckt.
Landgericht Kiel, Beschluss v. 24.02.2009 - Az.: 11 O 43/06 Leitsatz: Findet sich auf der Internetseite eines Sachverständiger ein Link zu einer Rechtsanwaltskanzlei, kann dies ein Indiz für seine Parteilichkeit sein. Ein hierauf gestütztes Befangenheitsgesuch ist begründet.
Amtsgericht Hannover, Urteil v. 30.12.2008 - Az.: 439 C 9025/08 Leitsatz: Die Einbindung eines Fotos auf einer eBay-Seite, welches auf dem Server eines anderen Unternehmers liegt, stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Server-Inhabers dar.
2. Bei der (Online-) Berichterstattung über Straftäter sind das Persönlichkeitsrecht des Täters und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeneinander abzuwägen. Dabei überwiegt hinsichtlich eines Artikels auf einem IT-Portal das Informationsinteresse der Leser, wenn es sich um die Verurteilung eines Mitarbeiters aus der IT-Branche mit einer erheblichen Strafe handelt.
3. Das Bereithalten eines ursprünglich zulässigerweise veröffentlichten Artikels im Online-Archiv für einige Monate muss der Betroffene dulden.
Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 27.11.2006 - Az.: 13 W 90/06 Leitsatz: Eine Widerrufsbelehrung kann - wenn sie z.B. Hervorhebungen oder Hinweise enthält - ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen. Die bloße Verlinkung der Belehrung durch einen Dritten stellt aber noch keine Urheberrechtsverletzung dar.