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Landgericht Regensburg, Urteil v. 17.10.2006 - Az.: 2 S 153/06
Leitsatz:
1. Der Betreiber eines kostenlosen Online-Spiels ist Inhaber des virtuellen Hausrecht und kann Spieler bei Vorliegen von sachlichen Gründen daher von der Teilnahme ausschließen.
2. Ein solcher sachlicher Grund ist u.a. dann gegeben, wenn der Spieler entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zugangsdaten zu seinem Online-Account an Dritte weitergibt.
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