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Einführung

Teil 1: Urteile thematisch

- Abmahnung
- Affiliates / Merchants
- Arbeitsrecht & Internet
- Comics
- Datenschutz
- Direktmarketing
- Domain-Recht
- E-Mails
- Fernabsatzrecht
- Frames / Framing
- Games
- Gewinnspiele
- Glücksspiele
- Haftung im Internet
- Hausrecht online
- Impressum
- IP-Speicherung
- Jugendschutz
- Klingeltöne
- Links / Linkhaftung
- Mehrwertdienste
- Meta-Tags
- Mitstörerhaftung
- Mobile Commerce
- Podcast
- Preisangabe
- Premiums-SMS
- R-Gespräche
- Software
- Sonstiges
- Spam
- Suchmaschinen
- Telekommunikation
- Telemedien
- ZKDSG / Pay-TV

Teil 2: Urteile nach Rechtsgebieten

- Markenrecht
- Online-Recht
- Presserecht
- Software-Recht
- Strafrecht
- TK-Recht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht



Urteile zum Direktmarketing


Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.03.2011 - Az.: 5 W 59/11
Leitsatz:
1. Einem Online-Shop ist es unter den Voraussetzungen des § 7 Abs.3 UWG erlaubt, auch ohne konkrete Einwilligung seinen Kunden E-Mail-Werbung zu schicken. Voraussetzung ist jedoch, dass die beworbenen Waren ähnlich zu den gekauften sind.

2. Eine solche Ähnlichkeit ist immer dann gegeben, wenn die Produkte austauschbar sind. Dabei kommt es auf den objektiven Geschäftsverkehr an und hängt nicht von der subjektiven Einschätzung des werbenden Verkäufers ab.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 16.02.2011 - Az.: 96 O 17/11
Leitsatz:
Ein durch die Axel Springer AG versandtes Schreiben an Kunden, in dem die Unterstellung enthalten ist, dass der Adressat einer telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt hat, ist unzulässig. Es stellt eine unzumutbare Belästigung dar, weil der Kunde gezwungen ist, auf das Schreiben zu reagieren und den Sachverhalt richtig zu stellen. Die Erschleichung einer Zustimmung durch derartige Schreiben ist wettbewerbswidrig.

Landgericht Berlin, v. 02.11.2010 - Az.: 15 O 41/10
Leitsatz:
Die spanische Fluggesellschaft Iberia verhält sich rechtswidrig, wenn sie auf ihrer spanischen Internetseite, die auch in deutscher Sprache für deutsche Kunden abgerufen werden kann, ein E-Mail-Kontaktformular anbietet, welches nur dann genutzt werden kann, wenn der Kunde dem Kundenbindungsprogramm "Iberia Plus" beitritt. Es muss gewährleistet sein, dass alle Kunden jederzeit einfach und kostenfrei mit dem Diensteanbieter Kontakt aufnehmen können.

Amtsgericht Rendsburg, Beschluss v. 16.10.2009 - Az.: 3 C 218/07
Leitsatz:
1. Ein Unternehmen verstößt gegen seine im Urteil auferlegte Unterlassungsverpflichtung, wenn es erneut personenbezogene Daten nutzt, um unverlangte Werbe-E-Mails zu versenden.

2. Verstößt das Unternehmen mehrfach gegen das Unterlassungsverbot, so ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- EUR angemessen und verhältnismäßig.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 13.10.2009 - Az.: 31 T 14369/09
Leitsatz:
Eine Bestätigungs-E-Mail, in welcher der User aufgefordert wird, seine Anmeldung für das zugesandte Angebot (z.B. einen Newsletter) zu bestätigen, stellt keine unerlaubte E-Mail-Werbung dar. Vielmehr ist dieses Double-Opt-In-Verfahren gerade geeignet, einen Missbrauch durch Spamming zu verhindern.

Landgericht Essen, Urteil v. 20.04.2009 - Az.: 4 O 368/08
Leitsatz:
Die Zusendung von Werbe-Mails bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des E-Mail-Empfängers. Es ist nicht ausreichend, dass sich ein Unternehmen bei der Versendung des Single-Opt-In-Verfahrens bedient. Der Nachweis einer Einwilligung kann nur durch das Double-Opt-In-Verfahren erfolgen.

Oberlandesgericht Zweibruecken, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 4 U 51/08
Leitsatz:
1. Ein Antrag auf Unterlassung unerlaubter telefonischer Werbung, der lediglich den Wortlaut einer Verbotsnorm (beispielsweise § 7 UWG) wiederholt, ist nicht hinreichend bestimmt und damit unzulässig.

2. Etwas anderes gilt dann, wenn die Rechtsnorm selbst eindeutig gefasst ist oder der Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung höchstrichterlich geklärt ist.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.02.2009 - Az.: 4 U 190/08
Leitsatz:
Telefonwerbung gegenüber Unternehmen ohne deren mutmaßliche Einwilligung ist eine belästigende und damit unzulässige Werbung. Aus einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung kann nicht automatisch das mutmaßliche Einverständnis gefolgt werden.

Amtsgericht Ingolstadt, Urteil v. 03.02.2009 - Az.: 10 C 2700/08
Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung von Fotos, die in einer Diskothek gefertigt wurden, auf der die abgebildete Person eindeutig identifizierbar ist, bedarf ihrer Einwilligung.

2. Nur wenn das Foto in die Menge hinein gemacht wird und die betroffene Person lediglich als Beiwerk fungiert, darf es ohne das Einverständnis des Abgebildeten im Internet veröffentlicht werden.

Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 05.01.2009 - Az.: 1 W 57/08
Leitsatz:
1. Ein Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter E-Mail-Werbung kann auch mittels einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.

2. Die Höhe des Streitwerts bei einem Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter E-Mail-Werbung bestimmt sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und kann bis zu 15.000 € erreichen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 05.08.2008 - Az.: 16 O 287/08
Leitsatz:
Ein Händler muss wieder in das offizielle Internet-Händlerverzeichnis eines Markenherstellers für Schulrucksäcke (hier: "Scout") aufgenommen werden, wenn sein Ausschluß darauf beruhte, dass er seine Waren über eBay verkauft hat. Ein eBay-Shop hat keine qualitativen Unterschiede zu den Internetangeboten offizieller Händler.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 24.06.2008 - Az.: 33 O 22144/07
Leitsatz:
Ein Vertriebsunternehmen, welches hochwertige Sportartikel in seinem Segment hat, kann seinen Bestellern den Verkauf der Produkte über Online-Auktions-Plattformen durch eine Bestimmung in den AGB untersagen.

Amtsgericht Bochum, Urteil v. 08.05.2008 - Az.: 44 C 13/08
Leitsatz:
Bietet ein Online-Auktionshaus Live-Shopping an, so verstößt der Betreiber der Plattform gegen Treu und Glauben, wenn das gesamte Angebot für den Kunden nicht transparent gestaltet ist und ihn finanziell ungewöhnlich stark belastet.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 25.03.2008 - Az.: 4 U 959/07
Leitsatz:
1. Die Werbung eines Umzugsunternehmens mit einer lokalen Telefonnummer ist irreführend, wenn in dem Ort keine eigene Niederlassung mit eigenem Büro und Personal unterhalten wird.

2. Liegt eine Anrufweiterschaltung vor, muss der Kunde bereits in der Werbung und nicht erst im Telefonat darauf aufmerksam gemacht werden.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 17.01.2008 - Az.: 29 U 3193/07
Leitsatz:
1. Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Frist für den Verfall eines Geschenkgutscheins nicht unangemessen verkürzen.

2. Das ist bei Gutscheinen der Fall, die lediglich 1 Jahr gültig sind, da die gesetzliche Verjährungsfrist 3 Jahre dauert.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.07.2007 - Az.: I ZR 18/04
Leitsatz:
1. Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen der Verbraucher im Sinne des § 3 UWG.

2. Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen. Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung.

3. Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform hinsichtlich fremder jugendgefährdender Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, zu deren Begründung es eines konkreten Hinweises auf ein bestimmtes jugendgefährdendes Angebot eines bestimmten Anbieters bedarf. Der Betreiber der Plattform ist nicht nur verpflichtet, dieses konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern muss auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.

4. Aus der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform können sich neben der Verpflichtung, Angebote des konkreten Titels in Zukunft zu verhindern, besondere Prüfungspflichten hinsichtlich anderer Angebote des Versteigerers ergeben, der das ursprüngliche jugendgefährdende Angebot eingestellt hat.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.02.2002 - Az.: I ZR 230/99
Leitsatz:
a) Ist bei der Prüfung der Identität oder Ähnlichkeit von Unternehmenskennzeichen sowohl bei dem geschützten Zeichen als auch dem Kollisionszeichen auf den Teil des gesamten Zeichens abzustellen, der gesonderten kennzeichenrechtlichen Schutz genießt, sind beschreibende Zusätze in den Firmierungen grundsätzlich nicht in die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG einzubeziehen.

b) Von einer nur ganz geringfügigen Branchennähe kann nicht ausgegangen werden, wenn die Klägerin im Bereich des Direktmarketings tätig ist und sich zum Zwecke der Absatzförderung für ihre Kunden eines Call-Centers bedient und für die Tätigkeit der Beklagten, eines Inkassounternehmens, der Einsatz eines Call-Centers prägend ist.

Landgericht Augsburg, Urteil v. 04.05.1999 - Az.: 2 O 4416/98
Leitsatz:
Für die Zusendung einer unverlangten E-Mail-Werbung besteht dann ein sachlicher Grund, wenn der Empfänger zuvor eine kostenpflichtige Dienstleistung des Absenders in Anspruch genommen hat.

Landgericht Traunstein, Beschluss v. 14.10.1997 - Az.: 2 HK O 3755/97
Leitsatz:
Wer unverlangt Werbe-Mails an Privatpersonen verschickt, kann nach §§ 823, 1004 BGB vom Betroffenen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.



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